Hallo!
Ich bin gewerblicher Verkäufer und versteigere gelegentlich auch bei Ebay. Dabei ist mir ein möglicherweise folgenschwerer Fehler unterlaufen:
Ich habe einen Satz Reifen verkauft. Dadurch, dass ich den Text einer älteren Auktion ungelesen übernommen und ergänzt habe, stand folgendes in meiner Artikelbeschreibung:
(Erster Absatz)
„Sie bieten auf einen Satz Reifen des Typs (…) und dazugehörigen Felgen des Typs (…)“
(Dritter Absatz)
„Optional können Sie zu den ersteigerten Reifen auch den dazugehörigen Satz Felgen dazukaufen. Der Aufpreis hierfür liegt bei EUR (…)“
Tatsächlich wollte ich nur die Reifen versteigern, die Felgen wären also gegen Aufpreis erhältlich gewesen. Für den Käufer stellte es sich nach dem Lesen des Absatzes dar, als würden Reifen und Felgen verkauft, nach dem Lesen des dritten Absatzes jedoch hätte er feststellen müssen, dass es sich nur um die Reifen und nicht um Reifen & Felgen als Set handelt.
Nun also meine Frage: Welche Variante ist für mich bei einer solch widersprüchlichen und offensichtlich fehlerhaften Beschreibung bindend? Muss ich nun tatsächlich Reifen & Felgen abgeben und damit einen erheblichen Verlust in Kauf nehmen oder kann ich mich auf den dritten Absatz berufen ? Gibt es eventuell schon Urteile zu ähnlichen Sachverhalten, die ich studieren kann ??
Vielen Dank im Voraus !
MfG
Max Schneider