Priv. Autokauf / Betrug

Hallöli an alle Experten,

wie sieht die Rechtslage aus, wenn man beim priv. Autokauf total über den Tisch gezogen wurde?

  • Kaufvertrag wurde nicht erfüllt
  • Mängel am Auto waren versteckt (z.B. Km zurückgedreht)
  • das alles haben wir einen Tag nach Kauf festgestellt (mit
    Hilfe eines befreundeten KfZ-lers)
  • Verkäufer weigert sich das Auto zurückzunehmen weil drauf
    plädiert „gekauft wie gesehen“ (das es doch so gar nicht mehr
    gibt?! VOR ALLEM NICHT BEI DEN MÄNGELN)
  • Problem ist, dass er das Geld anscheinend nicht mehr hat (lt
    seinem Vater, der sagte, sein Sohn habe schon öfter solche
    miesen „Geschäfte“ gemacht)

Wie können wir am geschicktesten dagegen vorgehen? (Anwalt, Polizei, selbst?) Wobei letzteres sicher nicht gut wäre, weil wir so ne WUT haben auf den Kerl, der so´n netten Eindruck machte *seufz*

Danke für Tipps und Hilfe
Anke

PS: Wir sind uns sicher, DASS wir über´n Tisch gezogen wurden, wissen aber nicht WIE wir uns korrekt verhalten (würd ihm ja am liebsten ins Gesicht springen *grrr*)
Also bitte nur Antworten auf das WIE - ich danke euch!

Hi!

wie sieht die Rechtslage aus, wenn man beim priv. Autokauf
total über den Tisch gezogen wurde?

  • Kaufvertrag wurde nicht erfüllt

Inwiefern?

  • Mängel am Auto waren versteckt (z.B. Km zurückgedreht)

Ist das eindeutig belegbar? Aussagen wie „bei dem abgenutzten Lenkrad kann die Kiste nicht nur 60.000 km auf der Uhr haben“, sind hier wohl nicht beweiskräftig genug. Auf so etwas achtet man zwar vor dem Kauf, als Beweis für einen zurückgedrehten tacho reicht das jedoch wohl nicht.

  • das alles haben wir einen Tag nach Kauf festgestellt (mit
    Hilfe eines befreundeten KfZ-lers)
  • Verkäufer weigert sich das Auto zurückzunehmen weil drauf
    plädiert „gekauft wie gesehen“ (das es doch so gar nicht
    mehr
    gibt?! VOR ALLEM NICHT BEI DEN MÄNGELN)

Natürlich gibt es das noch. Wenn allerdings nicht so etwas ähnliches wie „Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug von Privat ohne jegliche Gewährleistung verkauft“ im Vertrag steht, könnte es für den Verkäufer schlecht aussehen.

  • Problem ist, dass er das Geld anscheinend nicht mehr hat (lt
    seinem Vater, der sagte, sein Sohn habe schon öfter solche
    miesen „Geschäfte“ gemacht)

Das ist zunächst nicht interessant, ausser er entscheidet sich für die private Insolvenz.
Das Argument, nicht mehr „bereichert“ zu sein, dürfte sich im Falle von Bargeld nur schwer durchsetzen lassen.

Wie können wir am geschicktesten dagegen vorgehen? (Anwalt,
Polizei, selbst?) Wobei letzteres sicher nicht gut wäre, weil
wir so ne WUT haben auf den Kerl, der so´n netten Eindruck
machte *seufz*

Polizei und „selbst“ halte ich für nicht angebracht.
Zunächst würde ich ein Gutachten über die Mängel erstellen lassen. danach könnte man dem verkäufer eine Kopie des Gutachtens mit einer prägnanten Begründung dafür schicken, weshalb eindeutig belegt ist, dass er Möängel arglistig verschwiegen bzw. betrogen (Km-Stand, wusste er das?) hat.
Reagiert er nicht, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Das alles lohnt sich nur bei einem Auto, das noch etwas wert ist. Wenn es sich um eine 500-Euro-Kiste handelt, vergiß` es einfach.

Grüße,

Mathias

P.S.: für solche Fälle sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben…

Hallo Anke,

wie sieht die Rechtslage aus, wenn man beim priv. Autokauf
total über den Tisch gezogen wurde?

  • Kaufvertrag wurde nicht erfüllt

Was heisst das konkret?

  • Mängel am Auto waren versteckt (z.B. Km zurückgedreht)

Ist das beweisbar (Angaben des Vorbesitzers, Wartungsheft)?

  • das alles haben wir einen Tag nach Kauf festgestellt (mit
    Hilfe eines befreundeten KfZ-lers)
  • Verkäufer weigert sich das Auto zurückzunehmen weil drauf
    plädiert „gekauft wie gesehen“ (das es doch so gar nicht
    mehr
    gibt?! VOR ALLEM NICHT BEI DEN MÄNGELN)

Doch sicher gibts sowas noch. Wobei das Augenmerk nicht auf „gekauft wie besehen“ sondern auf den Passus „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ liegt. Ist dieser Passus im Kaufvertrag vermerkt? Wenn ja, kann man nur versuchen arglistige Täuschung nachzuweisen (was schwierig sein wird).
Wenn nein, gilt die gesetzliche Gewährleistung !!

  • Problem ist, dass er das Geld anscheinend nicht mehr hat (lt
    seinem Vater, der sagte, sein Sohn habe schon öfter solche
    miesen „Geschäfte“ gemacht)

Das nütz nichts. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Allerdings kann man langfristig nach einem gewonnenen Rechtsstreit immer noch an sein Geld kommen.

Wie können wir am geschicktesten dagegen vorgehen? (Anwalt,
Polizei, selbst?) Wobei letzteres sicher nicht gut wäre, weil
wir so ne WUT haben auf den Kerl, der so´n netten Eindruck
machte *seufz*

Finger weg von Selbstjustiz. Die Polizei geht das nichts an, da Zivilrecht. Also: Falls Betrug beweisbar oder aber kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, ab zum Anwalt.
Gruss Sebastian

Hallo!

Meine Meinung: wenn echte Beweise vorliegen: direkt Strafanzeige erstatten!

Zum Anwalt gehen kannst du zwar auch, aber wenn der Betrüger tatsächlich kein Geld mehr hat (oder es gut versteckt ist), dann bekommst du zwar Recht, aber kein Geld - und dann hast du dem schlechten Geld für das Auto noch gutes für den Anwalt hinterhergeworfen!

Vielleicht wird der Typ ja etwas einsichtiger, wenn ihm tatsächlich mal ne Gerichtsverhandlung dräut - und eventuell hatte er ja schon ein- oder zweimal das Vergnügen und beim nächsten Mal bekommt er einen etwas kräftigeren Dämpfer…
Verdient hat er es ja offensichtlich, gemessen an der Aussage des Vaters.

Viel Glück aber, egal wie du vorgehst.
Nur tu dir selber den Gefallen und UNTERNIMM TATSÄCHLICH ETWAS!
Mach nicht die Faust in der Tasche und nimm die Sache hin - du selber ärgerst dich noch jahrelang krank darüber, und der Betrüger geht mal wieder unbehelligt aus der Sache raus und macht munter weiter wie bisher…

Schönen Gruß,
Robert
(Der auch mal das gleiche Problem hatte, aber leider nichts beweisen konnte. Im Kaufvertrag stand nur was von „instandgesetzter Vorschaden“, die Schwere des Unfalls wurde wohlweislich verschwiegen. Beim Verkaufsgespräch verwies der Händler lediglich auf einen neuen Kotflügel und die ausgebeulte Motorhaube, aber von einem komplett verzogenen Rahmen war nie die Rede gewesen…)

Hy,
Seit Anfang des Jahres müssen gewerbliche wie private Verkäufer eine zweijährige Gewährleistung auf Gebrauchtwagen geben.
Von daher würde ich sofort zum Anwalt gehen

Noch nen Link:
http://123recht.net/article.asp?a=318&f=ratgeber_kau…

Viel Erfolg
Raul