Weihnachtsgeldrückzahlung bei Kündigung
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Nov 2002
Hallo alle miteinander,
bei der Zahlung des Weihnachtsgelds wird ein separates Schreiben mit dem Vermerk
"Bei Ausscheiden aus der Firma bis März 2003 muss das gewährte Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden"
Wenn nun zum 31.03.2003 gekündigt wird muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden oder gilt hier der 1.4.03 als Grundlage ?
Vielen Dank für eine "gute" Antwort wenn möglich mit Quelle.
Viele Grüsse aus Hamburg
MeToo
Ausnahmsweise auch doppelt im Brett Jobs geposted <egal wo Ihr antwortet, ich habe eine Auge darauf>
METoo
bei der Zahlung des Weihnachtsgelds wird ein separates Schreiben mit dem Vermerk
"Bei Ausscheiden aus der Firma bis März 2003 muss das gewährte Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden"
Wenn nun zum 31.03.2003 gekündigt wird muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden oder gilt hier der 1.4.03 als Grundlage ?
Vielen Dank für eine "gute" Antwort wenn möglich mit Quelle.
Viele Grüsse aus Hamburg
MeToo
Ausnahmsweise auch doppelt im Brett Jobs geposted <egal wo Ihr antwortet, ich habe eine Auge darauf>
METoo
