Hi!
Was habe ich sonst noch für Möglichkeiten und ab wann kann ich
ggf. Konkurs beantragen???
Hallo Bernd,
nun aber mal ganz langsam mit den jungen Pferden! Auf faule
Kunden kann man gut verzichten, wenn Du aber jeden vergraulst,
der sich mit der Bezahlung etwas Zeit läßt, stehst Du bald
ohne Kunden da.
Beim Thema Geld geh ich keine Kompromisse ein auch oder gerade weil es in Deutschland eine unseriöse Sitte geworden ist so spät wie möglich zu zahlen! Der Vorteil ist, daß ich den Kunden eh behalte nur evtl. die Beraterfirma die „zwischengeschaltet“ ist und direkt mit dem Kunden verhandel - wäre für mich und die Firma eh vorteilhafter da wir das Geld was die Beraterfirma kassiert sparen könnten ;o))
Unseriösität muss bestraft werden!
Richtig ist, daß der Kunde 30 Kalendertage nach
Rechnungsstellung ohne weiteres in Verzug gerät, wenn kein
anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
DAS war ja meine Frage!! Es ist ein Zahlungsziel von 4 Wochen vereinbart - ab wann gilt da der Verzug!
Man muß also keine
Mahnung schicken. Ich rate aber dennoch, wenigstens eine
freundlich formulierte Mahnung nach Ablauf der 30 Tage auf den
Postweg zu bringen.
Nö… ich habe am Anfang extra betont, daß ich da keine Kompromisse mache und das Zahlungsziel von 4 Wochen schon ungern akzeptiert! Abgesehen davon kann ich es mir net leisten ewig auf mein Geld zu warten und hinterherlaufen tu ich dem schon gar net! Die kassieren für meine Arbeit mit und ich soll denen noch hinterherlaufen???
Das Hauptproblem ist dabei, daß durchaus möglich sind, daß die pleite sind und ich - wenn ich hier weiterarbeite - am Ende für fast drei Monate Arbeit keinen Pfennig sehe! Daher ist EILE geboten!
Rührt sich dann innerhalb weiterer etwa 10
Tage immer noch nichts, ist ein Anruf beim Kunden sinnvoll.
Dabei fragt man, was einer Zahlung im Wege steht. Bis zu
diesem Zeitpunkt wurde noch kein Porzellan zerdeppert. Wenn
jetzt allerdings Zusagen kommen, die nicht eingehalten werden,
könnte man schon an einen Mahnbescheid denken. Recht hin oder
her, bitte nicht früher! Wird gegen den Mahnbescheid kein
Widerspruch eingelegt, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid
erwirken. Die Kundenbeziehung ist dann aber vermutlich dahin.
Naja…die Beziehung ist eh gefährdet, denn ich bekam bei nem Anruf zwischendurch schon die Aussage, das das Geld angewiesen ist - anlügen lass ich mich natürlich net…
Bevor man den Rechtsweg bemüht, führt ein
freundlich-sachliches Telefonat fast immer schneller, billiger
und ohne weiteren Schaden zum Ziel.
Im übrigen verstehe ich nicht, weshalb sich ein Dienstleister
überhaupt auf ein 30 Tage Zahlungsziel einläßt. Schlimmer
noch: Auf manchen Rechnungen ist nicht einmal ein Zahlungsziel
vermerkt. Der Aussteller verläßt sich offenkundig auf
gesetzliche Regelungen. Mancher schreibt auch „zahlbar
innerhalb von soundsovielen Tagen“. Ja, liebe Zeit! Wann ist
denn das genau? Manchmal findet man auch „10 Tage 2%, 30 Tage
netto“. Eigentlich weiß zwar jeder, was gemeint ist, trotzdem
ist es Wischi-Waschi-Mist. Für einen ganzen Satz in deutscher
Sprache muß Zeit sein, etwa: „Bei Zahlungseingang bis zum
…(konkretes Datum) erhalten Sie 2% Skonto = …€ und
zahlen nur …€. Bis zum …(konkretes Datum) erwarte ich
Ihre Zahlung ohne Abzug.“
Darüber hinaus sollte es ein Selbstgänger sein, daß die
Zahlungsbedingungen unabhängig von beigefügten AGB oder AGB
des Kunden in Klartext und unmißverständlichen, ganzen Sätzen
ausgeführter Bestandteil von Angebot und Auftragsbestätigung
sind.
Sind sie ja bei mir, aber abgesehen davon sollte selbstverständlich sein, daß Rechnungen zügig beglichen werden! Privat zahle ich fast alle Rechnungen (ausser bei der Telekom ;o))) meist am Tag des Erhalts!
Bernd