Großeltern fordern Recht auf Enkel durch Jugendamt

Hallo ! Wir haben vor 1 Jahr den Kontakt zu den Schwiegereltern komplett abgebrochen, da sie uns gegenüber sher unehrlich und unaufrichtig waren. Weiter will ich nicht ausholen, sonst könnte ich einen Roman schreiben :wink:.
Jedenfalls hat ihnen an unseren Kinder bzw. Kind (das kleinste Kind ist erst geboren, als wir den Kontakt schon abgebrochen hatten) nie viel gelegen. Sie haben uns hier vielleicht 3-4 mal pro Jahr besucht + an den Geburtstagen. Mein Mann hat ihnen auch gesagt, dass er kein Problem damit hat, wenn unser Sohn (6 J.) äußert, dass er zu den Großeltern will, ihn hinzulassen, aber unser Sohn sagt nicht, da das noch nie ein richtiges Großeltern-Enkel-Verhältnis war und sie schon immer die Enkel, sprich die Kinder des anderen Sohnes, bevorzugt haben. Nun haben sie uns am Telefon gesagt, dass sie Besuchsrecht haben und einen Termin beim Jugendamt ausgemacht, zu dem wir doch kommen sollen. Wir werden aber nicht zu diesem Termin gehen, da wir den Konatk zu ihnen vermeiden wollen und so sowieso keine Einigung möglich ist, die wir auch eigentlich nicht wollen. Wir wollen nun beim Jugenamt einen Termin ausmachen und dem Sachbearbeiter unsere Seite der Situation darlegen; wollen aber nicht unvorbereitet in das Gespräch gehen. Wer kann uns sagen, wie das mit dem Besuchsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc. ist. Wie oft pro Monat (oder Woche?) haben Großeltern ein Recht auf die Enkel, falls sie überhaupt ein Recht haben. Fragen über Fragen …und wir hoffen auf viele hilfreiche Antworten :smile:. VIELEN DANK und schöne Grüße ! Cyba

Sie haben das Recht dazu…
Hallo Cyba,

diese Diskussion hatten wir schon öfters, daher nur ein Link zum Archiv:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ein Aufenthaltsbestimmungsrecht steht den Großeltern selbstverständlich nicht zu.

Beste Grüße

Tessa

Hallo,
ja danke, aber der Link bringt mir in sofern nicht sehr viel, weil nicht drin steht, wie oft die Großeltern das Recht dazu haben, ihre Enkel zu sehen. Gruß Cyba

deja-vu oder Alzheimer?
Salve Cyba

Kann es sein, dass Du diese Frage schon mal gestellt hast?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ciao
Tufkac

Hallo noch einmal,

ja danke, aber der Link bringt mir in sofern nicht sehr viel,
weil nicht drin steht, wie oft die Großeltern das Recht dazu
haben, ihre Enkel zu sehen.

In dieser Hinsicht gibt es meines Wissens keine grundsätzliche gesetzliche Regelung und auch keine einheitliche Rechtsprechung, weil solche Sachen halt im Einzelfall entschieden werden. Den Termin beim Jugendamt würde ich ohne die Kinder wahrnehmen.

Ciao

T.

Danke für´s Gespräch…
Ja, ich habe eine „ähnliche“ Frage schon mal gestellt und kann mich sogar noch dran erinnern. Nur waren mir die damaligen unterschiedlichen Antworten nicht sehr hilfreich. Und da es nun akut ist, sprich die Großeltern einen Termin beim Jugendamt ausgemacht haben, hätte ich mich über weiter Antworten gefreut, in denn mir vielleicht noch genauer erklärt wird, wie dieses Besuchsrecht aussieht, sprich wieviel Tage por Monat etc. Ich dachte, dieses Board wäre zum fragen da…sorry, wenn ich „zu viel“ gefragt habe…Cyba

Es gibt einfach Dinge die man *NICHT* …
gesetzlich regeln kann und will. Dazu gehört die Häufigkeit von Besuchen. Hierfür gibt’s Empfehlungen, die kann man beim zuständigen Jugendamt erfragen. Eigentlich logisch, denn es kommt immer auf den Einzelfall an.

Wenn man sich nicht außergerichtlich einigen kann, muss man halt in die Saure Gurke beißen und vor den Kadi. Der zieht dann alle beteiligten und einen Gutachter vom Jugendamt zu Rate. Um dann nach seinem Ermessen zu richten.

Schade dass es immer so weit kommen muss, es leiden nur die Kinder darunter. Ich habe das leider auch schon hinter mir, mit einer weitaus bescheideneren Lösung als ich sie der fordernden Partei von mir aus schon angeboten hatte - da kann ich nur sagen, sie wollten es nicht anders. Habe meine Kidz aber so gut es ging herausgehalten.

Noch ne Antwort (lang)
Hallo, Cyba!
Im Grunde kann ich mich den Vorrednern nur anschließen.
Großeltern können nur dann ein Umgangsrecht mit den Enkeln einklagen, wenn sie nachweisen können, dass sie ein enges Verhältnis zu den Enkelkindern haben. Das zum Beispiel, wenn sie die oder den Enkel wegen Berufstätigkeit der Eltern miterzogen, bzw. mit groß gezogen haben. Davon kann in Eurem Fall, soweit ich Deine Ausführungen verstanden habe, nicht die Rede sein! Aufgabe des Jugendamtes ist in diesem Fall, wie eigentlich immer bei Familienangelegenheiten, die Beteiligten zu beraten. Imho macht es keinen besonderen Sinn, wenn Ihr zu dem Termin im Jugendamt geht, zu dem schon die Gegenseite geht. Vor allem dann nicht, wenn Ihr nicht vom zuständigen Mitarbeiter eingeladen worden seid zu diesem Termin. Er wird vermutlich erst einmal von den Großeltern hören wollen, was diese vorzubringen haben, berät sie und entscheidet dann im Laufe dieses Gesprächs, ob es einen Sinn macht, Euch auch noch einzuladen. Das hängt nämlich davon ab, ob er möglicherweise den Großeltern ihr Ansinnen, zum FamGericht zu gehen, bereits im Vorfeld ausreden konnte. Wenn ja, dann wäre es unnötig, mit Euch darüber auch noch zu sprechen. Wenn nein, wird er von sich aus auf Euch zukommen, um eine ausgewogene Stellungnahme ans FamGericht geben zu können! Natürlich könnt Ihr auch von Euch aus einen Termin machen, aber für mich sähe das eher wie eine Flucht nach vorne aus!
Und wie Tessa schon sagt, lasst die kiddies da raus…nehmt sie bloß nicht mit zum Termin, denn hier streiten sich Erwachsene, nicht Kinder!

Viel Erfolg
Renate

Wir haben vor 1 Jahr den Kontakt zu den
Schwiegereltern komplett abgebrochen, da sie uns gegenüber
sher unehrlich und unaufrichtig waren. Weiter will ich nicht
ausholen, sonst könnte ich einen Roman schreiben :wink:.
Jedenfalls hat ihnen an unseren Kinder bzw. Kind (das kleinste
Kind ist erst geboren, als wir den Kontakt schon abgebrochen
hatten) nie viel gelegen. Sie haben uns hier vielleicht 3-4
mal pro Jahr besucht + an den Geburtstagen. Mein Mann hat
ihnen auch gesagt, dass er kein Problem damit hat, wenn unser
Sohn (6 J.) äußert, dass er zu den Großeltern will, ihn
hinzulassen, aber unser Sohn sagt nicht, da das noch nie ein
richtiges Großeltern-Enkel-Verhältnis war und sie schon immer
die Enkel, sprich die Kinder des anderen Sohnes, bevorzugt
haben. Nun haben sie uns am Telefon gesagt, dass sie
Besuchsrecht haben und einen Termin beim Jugendamt ausgemacht,
zu dem wir doch kommen sollen. Wir werden aber nicht zu diesem
Termin gehen, da wir den Konatk zu ihnen vermeiden wollen und
so sowieso keine Einigung möglich ist, die wir auch eigentlich
nicht wollen. Wir wollen nun beim Jugenamt einen Termin
ausmachen und dem Sachbearbeiter unsere Seite der Situation
darlegen; wollen aber nicht unvorbereitet in das Gespräch
gehen. Wer kann uns sagen, wie das mit dem Besuchsrecht,
Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc. ist. Wie oft pro Monat (oder
Woche?) haben Großeltern ein Recht auf die Enkel, falls sie
überhaupt ein Recht haben. Fragen über Fragen …und wir
hoffen auf viele hilfreiche Antworten :smile:. VIELEN DANK und
schöne Grüße ! Cyba

Hallo Renate,

na, das ist doch mal eine Antwort :smile:))
Die Kinder hätten wir sowieso nicht mit zum Jugendamt genommen; bzw. die Kleine nehmen wir mit. Sie ist aber erst 4 1/2 Monate alt und Stillkind :wink:.
So wie Du schreibst, sieht es ja sehr gut für uns aus, da die Großeltern sich nciht großartig gekümmert haben in den letzten 6 Jahren; sprich sie waren pro Jahr evtl. 3-4 mal bei uns und wir sind nur alle 8 Wochen mal zu ihnen gefahren, obwohl wir nur 3 km auseinander wohnen. Kann das Jugendamt uns erstmal nichts anhaben, außer uns zu einem neuen Anhörungstermin einzuladen?
Wenn würde doch eine Entschidung von dem Gericht getroffen werden und nicht vom Jugenamt, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Und dieser Termin ging dann wohl nur von den Schwiegereltern aus, da wir sonst vom JA pers. eingeladen worden wären. Sowas hatten wir uns auch schon gedacht. Wir haben überlegt, dass wir nicht zum Termin gehen, aber beim JA anrufen, um dann nach Ablauf des Termins der SchwiE einen Termin mit dem zustämndigen Sachbearbeiter zu bekommen, damit wir unseren Standpunkt auch mal darlegen können. Aber wenn Du schreibst, dass das Jugendamt sie berät, ob es Sinn macht berhaupt über das FamGericht zu gehen, werden sie wohl schon beim JA „runterfallen“, falls sie erlich sind und die Situation schildern wie sie wirklich ist. Ich danke dir sehr für Deine klare und aussagekräftige Antwort ! :o) Liebe Grüße, Cyba

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Cyba, habe dir direkt aus der Erfahrung geschrieben
Gruß Chris

Hallo Cyba,

na, das ist doch mal eine Antwort :smile:))
Die Kinder hätten wir sowieso nicht mit zum Jugendamt
genommen; bzw. die Kleine nehmen wir mit. Sie ist aber erst 4
1/2 Monate alt und Stillkind :wink:.

-) D. h., sie bekommt eh nichts mit, in Bezug auf das Gesprochene:smile:

So wie Du schreibst, sieht es ja sehr gut für uns aus, da die
Großeltern sich nciht großartig gekümmert haben in den letzten
6 Jahren; sprich sie waren pro Jahr evtl. 3-4 mal bei uns und
wir sind nur alle 8 Wochen mal zu ihnen gefahren, obwohl wir
nur 3 km auseinander wohnen. Kann das Jugendamt uns erstmal
nichts anhaben, außer uns zu einem neuen Anhörungstermin
einzuladen?

Das Jugendamt will Euch eh nichts!!! Es hat nach dem KJHG, ich glaube, es ist § 17 KJHG(sorry, kann ich mir nie merken:wink:), eine Beratungspflicht! Somit müssen sie die Großeltern anhören, müssen diese unterstützen, wenn es um das Wohl der Kinder geht, müssen ihnen abraten, die Pferde scheu zu machen, wenn es zum Wohl der Kinder geht! Dasselbe mit Euch, wenn ihr hingeht zwecks Beratung! Ich will damit sagen, dass es die vornehmste Pflicht des Jugendamtes ist, nach dem Wohl der Kinder zu beraten, nicht nach Eurem und/oder nach dem Willen der Großeltern! Das ist nicht immer ganz einfach!:wink:

Wenn würde doch eine Entscheidung von dem Gericht getroffen
werden und nicht vom Jugendamt, wenn ich Dich richtig
verstanden habe.

Ja, nicht das Jugendamt entscheidet in diesem Fall, sondern das FamGericht! Sobald ein Antrag beim Gericht eingeht, lädt das Jugendamt nach Weisung des FamGerichts zum Gespräch ein, und zwar alle Seiten! Zweckmäßigerweise alle gleichzeitig, um der Beratungs- und Vermittlungspflicht nachzukommen, aber trotzdem haben alle Eingeladenen die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie kommen wollen oder nicht, bzw. ob sie lieber allein ins Amt kommen oder mit allen zusammen! Beratung im Jugendamt ist freiwillig!

Und dieser Termin ging dann wohl nur von den
Schwiegereltern aus, da wir sonst vom JA pers. eingeladen
worden wären.

Ja!

Sowas hatten wir uns auch schon gedacht. Wir
haben überlegt, dass wir nicht zum Termin gehen, aber beim JA
anrufen, um dann nach Ablauf des Termins der SchwiE einen
Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu bekommen, damit
wir unseren Standpunkt auch mal darlegen können. Aber wenn Du
schreibst, dass das Jugendamt sie berät, ob es Sinn macht
überhaupt über das FamGericht zu gehen, werden sie wohl schon
beim JA „runterfallen“, falls sie ehrlich sind und die
Situation schildern wie sie wirklich ist.

Das Jugendamt wird sich schon bei Euch melden, wenn es meint, zwischen Euch vermitteln zu müssen/können. Da dies alles aber freiwillig ist, kann es trotz guter Beratung beim Jugendamt zum Antrag der Großeltern beim Gericht kommen, das werdet Ihr dann bald erfahren. Denn wie gesat, das Jugendamt berät, aber entscheidet nicht, und wenn die Großeltern meine, trotzdem eine Chance zu haben, dann hören sie auf kein Jugendamt. Wäre allerdings schön, ein Sich-gegenseitig-besuchen käme freiwillig und nicht durch Gerichtsbeschluss zustande!

Ich danke dir sehr
für Deine klare und aussagekräftige Antwort ! :o) Liebe Grüße,
Cyba

Bitte, gern geschehen!

Liebe Grüße und meld Dich bei weiteren Fragen,
Renate

Hi Ihrs!
Dumme Situation… und die Macht des Jugendamtes sollte man nicht unterschätzen!
Ruft Euren Sachbearbeiter an uns fragt, was eigentlich Sache ist!
Nutzt Eure Chance, dem Jugendamt (falls überhaupt etwas im Busch ist) Eure Sicht der Dinge zu schildern!
Als Eltern solltet Ihr Euch nicht in Eure Erziehung reinreden lassen!!!

Allerdings… was gibt es schöneres, als Kinder in einer gesunden Grossfamilie aufwachsen zu lassen??? Muss denn im INteresse der Kinder wirklich ein Bruch sein???

Ulli, die mit 4 Generationen im Umkreis von 500 m wohnt!