wenn unser Firmenname nur aus den Anfangsbuchstaben des Inhabers und seiner Tätigkeit besteht (z.B. BASS = Beier Analyse Services & Systeme) müssen wir das vorher prüfen lassen, ob wir diese Bezeichnung führen dürfen? Momentan ist es ein 1 Personen-Unternehmen, Ziel ist später aber eine GMBH. Wir möchten natürlich Abmahnungen vermeiden und auch den Druck der Visitenkarten und Briefpapier in Auftrag geben.
Wer kennt sich da aus?
Gruß
Mary
wenn unser Firmenname nur aus den Anfangsbuchstaben des
Inhabers und seiner T�tigkeit besteht (z.B. BASS = Beier
Analyse Services & Systeme) m�ssen wir das vorher pr�fen
lassen, ob wir diese Bezeichnung f�hren d�rfen? Momentan ist
es ein 1 Personen-Unternehmen, Ziel ist sp�ter aber eine GMBH.
Das solltest Du auf jeden Fall tun, wenn eine Firma dieses Namens auch nur einen Tag länger als Deine Firma besteht, wirst Du nämlich Deinen Firmennamen ändern müssen.
(der mir bekannte Fall war, daß es 2 GmbH’s gleichen Namens gab, die auch noch in derselben Branche tätig waren, davon eine bundesweit).