Mir ist folgendes passiert. Ich hab über ebay einen Monitor versteigert. Für 500 Euro. Nun ist mir beim Verpacken der Monitor heruntergefallen, und der Monitor ist kaputt. Ich habe dies dem Ersteigerer mitgeteilt.
Nun verlangt er, daß ich ihm den Differenzbetrag zwischen Zeitwert und Versteigerungswert überweise.
Wie sieht es da rechtlich aus? Bin ich dazu verpflichtet?
Mir ist folgendes passiert. Ich hab über ebay einen Monitor
versteigert. Für 500 Euro. Nun ist mir beim Verpacken der
Monitor heruntergefallen, und der Monitor ist kaputt. Ich habe
dies dem Ersteigerer mitgeteilt.
Nun verlangt er, daß ich ihm den Differenzbetrag zwischen
Zeitwert und Versteigerungswert überweise.
Ist also davon auszugehen, dass er das Ding von Dir zu einem niedrigeren Preis als dem Wert ersteigert hat, und nun diese Diferenz von Dir fordert???
Du hattest nur einen Monitor, das wird wohl auch aus der Beschreibung in EBay herborgegangen sein. Eine Ersatzlieferung ist also nicht möglich.
Somit ist wohl „Unmöglichkeit“ eingetreten und Du könntest dem Käufer 10% der Kaufsumme als Wiedergutmachung anbieten.
Mehr würde ich jedoch nicht tun.
Du kannst ja keinen Monitor schnitzen, oder? (falls doch, ich hätte dann auch gerne einen…)
Grüße,
Mathias
Wie sieht es da rechtlich aus? Bin ich dazu verpflichtet?
Da versucht wohl jemand auf einfache Art und Weise an Geld ranzukommen - nicht seriös!
Falls der Monitor gebraucht war ist es ganz einfach… in diesem Falle läßt sich ein Zeitwert quasi nicht ermitteln, zumal gebrauchte Monitoren eh kaum etwas wert sind.
Teile dem Bieter einfach mit, daß du sein Spielchen nicht mitmachst und ich wette mit dir, daß ausser evtl. einer negativen Bewertung nichts passieren wird. Meinst du der geht ein Prozessrisiko ein wegen ein paar Euro???
Zusätzlich kannst du ihm noch ne Schätzung des Zeitwertes geben, die etliche Euro unter dem Ersteigerungswert liegt ;o))
Bernd
P.S.: Gib ihm bitte auch direkt ne negative mit Begründung, daß andere vor ihm gewarnt sind!
als Käufer bei eBay finde ich deinen Vorschlag sehr überzogen. Damit könnte sich ja jeder Verkäufer aus seinen Verpflichtungen stehlen indem er angibt der Artikel sei beim Verpacken beschädigt worden. Das würde darauf hinauslaufen, dass letztendlich nur der Käufer an den gegenseitigen Vertrag gebunden ist (die Begründung Überweisung ist kaputt gegangen zählt ja wohl nicht) und der Verkäufer dann immer noch frei entscheiden kann, ob ihm das Höchstgebot ausreicht oder ob der Gegenstand (rein zufällig natürlich) kaputt geht um ihn 2 Tage später (er ist auf wundersame Weise wieder ganz geworden) erneut anzubieten.
Meines Erachtes liegt hier eine vom Verkäufer zu vertretende Unmöglichkeit vor. Und soweit es mir bekannt ist, muss er dann den entstandenen Schaden ersetzen. Wie hoch der Schaden im Einzelfall ist, sollte dann schon in gutem Einvernehmen zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden, dabei sollte natürlich auch berücksichtigt werden, dass es sich beim ersteigerten Artikel um ein gebrauchtes Gerät handelt. Also ein Vergleich mit einem Neugerät ist sicherlich an der Realität vorbei.
Und was soll dann noch die negative Bewertung, nur der Käufer auf die ihm zustehenden Rechte aus dem Kaufvertrag besteht? Das klingt mir aber sehr nach einer Art „Rache-Bewertung“.
als Käufer bei eBay finde ich deinen Vorschlag sehr überzogen.
Damit könnte sich ja jeder Verkäufer aus seinen
Verpflichtungen stehlen indem er angibt der Artikel sei beim
Verpacken beschädigt worden. Das würde darauf hinauslaufen,
dass letztendlich nur der Käufer an den gegenseitigen Vertrag
gebunden ist (die Begründung Überweisung ist kaputt gegangen
zählt ja wohl nicht) und der Verkäufer dann immer noch frei
entscheiden kann, ob ihm das Höchstgebot ausreicht oder ob der
Gegenstand (rein zufällig natürlich) kaputt geht um ihn 2 Tage
später (er ist auf wundersame Weise wieder ganz geworden)
erneut anzubieten.
Solche Leute gibts eh und verhindern lässt es sich net, aber wenn jemand etwas kaputt geht soll er noch bestraft werden durch zusätzliche Zahlun?? Kann ja wohl net sein, zumal der Käufer ja den Artikel woanders mühelos noch ersteigern kann - Bildschirme gibts ja genug ;o) - wofür sollte er dann Geld bekommen…
Die negative gibts dafür, daß solch Verhalten imho unseriös ist!
Das würde darauf hinauslaufen,
dass letztendlich nur der Käufer an den gegenseitigen Vertrag
gebunden ist (die Begründung Überweisung ist kaputt gegangen
zählt ja wohl nicht) und der Verkäufer dann immer noch frei
entscheiden kann, ob ihm das Höchstgebot ausreicht oder ob der
Gegenstand (rein zufällig natürlich) kaputt geht um ihn 2 Tage
später (er ist auf wundersame Weise wieder ganz geworden)
erneut anzubieten.
Das wird aber auf die Dauer teuer, da der Verkäufer dann die Einstell- und Verkaufsprovision mehrmals bezahlen muss. Da müssen schon massive Preisunterschiede auftreten, damit sich das lohnt. Ausserdem kann man ja die vorherigen Auktionen einsehen, so dass sich sicherlich bald jemand bei ebay über denjenigen beschweren würde.
Abgesehen davon fände ich es auch am besten, wenn man sich in so einem Falle gütlich einigen würde. Wenn der Verkäufer schon einige gute Beurteilungen hat, müsste der Käufer ja davon zu überzeugen sein, dass hier keine böse Absich vorliegt.
Jetzt mal abgesehen von der rechtlichen Seite: wenn ich in einen Laden gehe und da eine Ware X im Angebot sehe, kaufe das letzte Stück davon und dem Verkäufer fällt es runter, dann würde ich wohl kaum Geld von ihm verlangen …
Jetzt mal abgesehen von der rechtlichen Seite: wenn ich in
einen Laden gehe und da eine Ware X im Angebot sehe, kaufe das
letzte Stück davon und dem Verkäufer fällt es runter, dann
würde ich wohl kaum Geld von ihm verlangen …
…dann würde ich aber ganz bestimmt auf Ersatzlieferung bestehen. Wenn du es gekauft hast, bist du Eigentümer geworden und der Verkäufer ist für Schäden die er deinem Eigentum zufügt regresspflichtig.
Mir ist was ähliches passiert. Undzwar wurde mir der Gegenstand bei der Inspektion aus dem Auto gestohlen. Ich habe dann einen neuen ersteigert und direkt an ihn schicken lassen. War alles kein Problem
Gruß marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das hab ich mir auch schon überlegt. nur werd ich keinen vergleichbaren artikel - weil ich ihn mit sofort-kauf-option (500 euro) günstig versteigert habe - so auf die schnelle bekommen…
du hast nicht geschrieben, wie dein artikel bei ebay beschrieben wurde.
wenn der monitor jetzt tatsächlich kaputt ist, würde ich sagen, dass du deiner verpflichtung, ihm einen funktoinsfähigen monitor zu übereignen, nicht nachkommen kannst.(433ff bgb)
letztlich könnte er sein geld zurückfordern und kommt dir mit seinem vorschlag nach preisminderung, die ja in deinem ermessen liegt, sogar entgegen. oder hab ich da jetzt was missverstanden?
Teile dem Bieter einfach mit, daß du sein Spielchen nicht
mitmachst und ich wette mit dir, daß ausser evtl. einer
negativen Bewertung nichts passieren wird. Meinst du der geht
ein Prozessrisiko ein wegen ein paar Euro???
für 500 euro würde als käufer in diesem fall sogar ganz gewiss prozessieren, denn der fall dürfte sich hier für mich entscheiden. was soll ich mit einem kaputten monitor?
woern sollte auf jeden kontakt mit dem käufer aufnehmen und entweder das geld zurücküberweisen und den monitor zurücknehmen oder den preis mindern.
komische ansichten hast du da übrigens. wenn ich einen kaufvertrag über eine intakte sache abschliesse und diese geht dem verkäufer kaputt, bevor er sie mir übereignet hat, kann man wohl kaum davon sprechen, dass sich der käufer bereichern wolle, wenn er das beanstandet und eine preisminderung verlangt.
woern sollte auf jeden kontakt mit dem käufer aufnehmen und
entweder das geld zurücküberweisen und den monitor
zurücknehmen oder den preis mindern.
der monitor wurde ja noch gar nicht bezahlt!
ach so.
umso besser für euch beide, das macht die sache doch viel einfacher.
wie gesagt, du musst die sache schon so übergeben, wie du sie im vertrag bzw. bei der versteigerung vorher beschrieben hast. wenn sie kaputt ist, kann der käufer vom vertrag zurücktreten oder wie gesagt kann minderung des preises oder reperatur verlangen.