Schwerbehindertenausweis mit 50%
Von: , Frage gestellt am Do, 5. Dez 2002
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50%.
Welche steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorteile habe ich daraus?
Muss ich es dem Arbeitgeber mitteilen?
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50%.
Welche steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorteile habe ich daraus?
Muss ich es dem Arbeitgeber mitteilen?
wichtigster steuerrechtlicher vorteil ist die 50% kfz-steuer-ermäßigung in zusammenhang mit dem beiblatt und stempel des versorgungsamtes, § 3a KraftStG. weiterer finazieller vorteil sit die erhöhunh des einkommensteuerfreitbetrages.
ein Verschweigen der Behinderteneigenschaft ist mE ein Anfechtungsgrund, da eine Behinderung im Unterschied zu einer Schwangerschaft eine verkehrswesentliche - weil andauernde - Eigenschaft ist. Somit empfiehltsich die Erwähnung. Zudem kann der AG aufgrund der Behinderung eines AN besondere finanzielle Förderungen erfahren, dies muss ihm nur klar sein.
Hallo!
Du bist verpflichtet, deine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitzuteilen, dafür erhällst du mehr Urlaub und einen besonderen Kündigungsschutz.( für eine Kündigung muss die Schwerbehindertenstellle zustimmen)
Ich weiss nicht wie gross dein Arbeitgeber ist, aber vermutlich gibt es in euerem Betrieb einen Schwerbehindertenbeauftragten der dich weiter beraten kann.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, leider kenne ich mich als Betriebsrat nur mit Arbeitsrecht aus, über andere Vergünstigungen kann ich dir nichts sagen.
Grüsse Ingo