'Recht' auf Girokonto?

Von: , Frage gestellt am So, 6. Feb 2000

Hallo an alle!

Es ist ja anscheinend so, daß man ein Recht auf ein Girokonto hat, auf Guthabenbasis allerdings, klar.

Nur scheint es auch so zu sein, daß keine Bank einem so ein Konto geben MUSS.

Wie soll man denn dann sein Recht durchsetzten? Ohne Girokonto ist man heutzutage ja schon fast aufgeschmissen.

Bei Krankenkassen muß die AOK einen nehmen, gibt es bei Banken sowas nicht auch???

Weiß jemand, wie ich ein Girokonto bekomme trotz ziemlich negativen Schufa-Einträgen?

Oder würde z.B. das Arbeitsamt auch auf ein Sparbuchkonto überweisen?

Kann man von da aus auch seine Miete überweisen?

Schönen Dank vorab!

Gruß, Silvia

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: 'Recht' auf Girokonto?

    Hallo,
    soviel ich weiss, soll es Pflicht der Banken werden, wenn es nicht schon so ist, Girokonten auch bei negativ Auskunft zu eröffnen. Die Postbank macht es auf jeden Fall. Heutzutage kommt man ohne Girokonto garnicht mehr aus. Deswegen wurde die postbank vor Jahren, weil staatlich, dazu verpflichtet.
    Gruß
    Roland

  2. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: 'Recht' auf Girokonto?

    Die Sparkassen machen es in der Regel auch.

    Gruß,
    Delia

  3. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: 'Recht' auf Girokonto?

    Hallo Silvia,

    also eines darf man (obwohl ich Banken auch hasse !!!) nicht vergessen. Banken sind Unternehmen, die Gewinn machen müssen und keine Wohltätigkeitsinstitute.

    Man kann (meiner Meinung nach) auch niemanden zwingen, Geschäfte mit jemandem zu machen, dem man nicht traut !!!

    Anders ist das evtl. bei der Postbank, da staatlich.

    Grüsse

    Sven

  4. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Danke für die Tipps

    Schönen Dank für die Tips, ich werd mal mein Glück versuchen.

    Wie kann ich denn bei einer Bank mein "Recht" durchbekommen? Oder wie bekomm ich den Paragraphen raus? Obwohl, dann machen die mir nur das Leben schwer, wenn das Konto auf dieser Basis geführt wird. :(

    Daß keine Bank verpflichtet ist, mit "unliebsamen" Kunden Geschäfte zu machen, ist mir auch klar.

    Mich regt nur diese Ungerechtigkeit auf, wenn man horrende Schulden hat, sprich, Millionen, bekommt man noch Geld.

    Und die kleinen Krauter interessieren nicht.

    Die Bank würde ja in dem Sinne keine Verluste haben, da es ja ein Konto auf reiner Guthabenbasis ist/sein soll.

    Nur, evtl. Pfändungen kosten Arbeitszeit. :(

    Aber ohne Konto...kann ich gleich Sozialhilfe beantragen.

    Dann weiß ich echt nicht mehr weiter. Habe leider keinen Partner, dessen Konto ich angeben könnte.

    Geht auch ein Konto von einer Freundin, die nicht bei einem wohnt? Wo ich auch Verfügungsgewalt habe? Oder ist das das gleiche "Spiel" wieder?

    Gruß,
    Silvia

    • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
      Re: Danke für die Tipps

      Geht auch ein Konto von einer Freundin,
      die nicht bei einem wohnt? Wo ich auch
      Verfügungsgewalt habe? Oder ist das das
      gleiche "Spiel" wieder?

      Gruß,
      Silvia
      Hallo Silvia,
      natürlich kannst du das Konto einer Freundin angeben, ob die jetzt bei dir wohnt oder nicht !

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