meine Nachbarin ist ganz aufgelöst. Das Finanzamt hat bei ihrer Bank angerufen, und darum gebeten in ihr Bankkonto Einblick zu nehmen, was die Bank dem Finanzamt auch gewährte. Immerhin war die Bank so „nett“ und erzählte der Nachbarin diesen Vorgang.
Verstoßt das nicht gegen das Bankgeheimnis?
dafür müßte es zunächst einmal ein Bankgeheimnis geben. Dies gibt es aber in Deutschland nicht. Überraschung!
Was es gibt, ist ein „besonderes Vertrauensverhältnis“. Dieses findet sich im Punkt 1.1 der AGB der Banken. Es wird ebenfalls in der Abgabenordnung aufgegriffen
§30a
Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
Außerdem sollen erst Auskünfte von der Bank eingeholt werden, wenn sich die Informationen beim Steuerpflichtigen nicht ermitteln lassen:
§30a
(5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren nach § 208 Abs. 1 Satz 1 ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.
Wie dem auch sei: Ein vermeintliches Bankgeheimnis gilt bei Steuerdelikten nicht. Einzig könnte man zum Vorwurf machen, daß sich die Finanzbehörden nicht erst an den Steuerpflichtigen gewendet haben.
Aber ein Bankgeheimnis gibt es in Deutschland nicht und ab nächstes Jahr noch viel weniger. Eichel und Terrorismusbekämpfung sei Dank.