Kündigungsfrist

Hallo,

folgender Sachverhalt:

9 Jahre beschäftigt, keine schriftliche und auch mündliche Vereinbarung…

Wie ist die Kündigungsfrist bei einer Kündigung des Arbeitnehmers?

Bad

Hallo Bad,

wenn es keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung gibt, gilt das Gesetz. Im §622 BGB sind Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen geregelt (http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html). Beachte: Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Wenn die 9 Jahre also richtig berechnet sind, ist die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Gruß Ti

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Danke!! Und noch ne Frage
Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, wie lange ist dann die Frist?

Immer vier Wochen zum Monatsende? Egal wie lange man beschäftigt ist?

Und was heißt eigentlich zum Monatsende?? Wenn ich am 31.12. kündige, bin ich noch bis 31.1. angestellt??? Und wenn ich am 12.12. kündige genauso bis 31.1???

Danke für Antworten

Bad

Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, wie lange ist dann die
Frist?
Immer vier Wochen zum Monatsende? Egal wie lange man
beschäftigt ist?

Nein, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, dann kann er immer mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Eine Frist von 4 Wochen heißt, dass du mindestens 4 Wochen vorher kündigen musst.

Und was heißt eigentlich zum Monatsende?? Wenn ich am 31.12.
kündige, bin ich noch bis 31.1. angestellt??? Und wenn ich am
12.12. kündige genauso bis 31.1???

Monatsende heißt, wenn mich nicht alles täuscht, letzter Tag im Monat.
Wenn Du zum 31.12. kündigst, dann musst Du vier Wochen dazurechnen. 31.12 (Dienstag) + 4 Wochen = 28.01. (auch Dienstag). Wenn Du am 12.12. zum 15.12. (Sonntag) kündigst bist Du noch bis zum 12.01. (auch Sonntag) angestellt.

Danke für Antworten

Bitte :smile:

Gruß Ti

P.S.: Bei mind. 5 Angestellten kann Dich Dein Arbeitgeber nicht so einfach kündigen. Siehe Kündigungsschutzgesetz. (http://dejure.org/gesetze/KSchG/)

Danke für Antworten

Bad

Hallo.

Nein, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, dann kann er immer
mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten
oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

– Immer vorausgesetzt, es ist vertraglich (AV, TV) nichts anderslautendes vereinbart…

Wenn Du zum 31.12. kündigst, dann musst Du vier Wochen
dazurechnen. 31.12 (Dienstag) + 4 Wochen = 28.01. (auch
Dienstag). Wenn Du am 12.12. zum 15.12. (Sonntag) kündigst
bist Du noch bis zum 12.01. (auch Sonntag) angestellt.

Kompletter Kokolores!
4 Wochen zum 15. oder Monatsende heißt, daß die Kündigung (hier) dem AG mindestens 4 Wochen vor dem Kündigungstermin zugehen muß. Wird die Frist nicht gewahrt, ist die Kü umzudeuten und der nächstmögliche Kütermin als Beendigungstermin zu ermitteln.

Im Klartext hier:

Wenn Du zum 31.12. kündigst, dann musst Du vier Wochen
dazurechnen. 31.12 (Dienstag) + 4 Wochen = 28.01.

– Hier muß bei einer Kü zum 31.12. der Zugang spätestens der 03.12. gewesen sein. Wenn man am 31.12. kündigt, würde der letzte Tag der Beschäftigung der 31.01. des Folgejahres sein.

Wenn Du am 12.12. zum 15.12. (Sonntag) kündigst
bist Du noch bis zum 12.01. (auch Sonntag) angestellt.

– Man kann hier nicht am 12.12. zum 15.12. kündigen! Ein Küzugang am 12.12. beendet das Arbeitsverhältnis am 15.01. des Folgejahres. Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses kann also bei einer Kü nach §622 (1) BGB nur entweder ein 15. oder ein Monatsletzter sein.

Zu der nicht beantworteten Unklarheit:
Ja, der Tag zu dem man kündigt ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses. Wer zum 31.01. kündigt, muß am 31.01. auch noch arbeiten.

Gruß,
LeoLo

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