Hunde-Beißerei - wer muss zahlen?

Hallo!
Mein Hund (Rüde) hatte heute eine recht heftige Auseinandersetzung mit einem anderen Rüden. Beide Tiere waren nicht angeleint, der Besitzer des anderen Hundes war bereits etwa 100m entfernt. Die Beißerei ergab sich aus der Enge (Parkplatz) des Ortes und der Anwesenheit einer von beiden begehrten Hündin. Eigentlich ist nicht viel passiert, beide Tiere haben lediglich kleine Bisswunden im Ohr. Für mich überhaupt kein Grund, sich aufzuregen! So was passiert halt mal und ist bezüglich des Sozialverhaltens der Hunde ganz normal.
Leider sieht der andere Besitzer das nicht so. Er war sehr aufgebracht, hat meinen Hund geschlagen (!) und sich anschließend bei einer Freundin von mir (die ebenfalls dabei war) nach meinem Namen erkundigt. Ich habe bereits am „Ort des Geschehens“ gefragt, ob seinem Hund was ernsthaftes passiert sei, aber da blockte er jedes Gespräch ab.
Nun meine Frage: was mache ich, wenn der andere Hundebesitzer mich anzeigen will bzw. mir die Tierarztkosten seines Hundes zuschickt?? Bin ich verpflichtet, zu zahlen?
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Gibt es einen „Schuldigen“??
Vielen Dank!
Galli

Ihr hattet beide eure Hunde nicht angeleint…

Und außerdem war der andere schon total wit von seinem Hund entfernt!!

Will wohl heißen: Jeder bekommt eine Teilschuld!!

Oder wollt ihr den Spaß vor Gericht austragen? Ich würde das an deiner Stelle mal ignorieren!

Laß dich auf deinen Gegenüber nicht ein!!

Schon gar nicht einschüchtern lassen!

Er hat genausoviel „Schuld“ wie du

Bad

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Hallo,

das mit der Schuldfrage sehe ich ähnlich - da müßtet ihr
jeder die Tierarztkosten des anderen tragen - wäre irgendwie Blödsinn.

Und wenn er Dich anzeigt - würde ich mit einer Gegenanzeige reagieren, weil der Deinen Hund geschlagen hat (Tierquälerei, Sachbeschädigung?) - macht auch irgendwie keinen Sinn.

Außerdem: hat er Dir denn seinen Namen genannt oder hat er sich dem entzogen - ist das dann nicht Unfallflucht oder ähnliches?
Das würde ich immer im Hinterkopf behalten und falls nötig entsprechend argumentieren.

Und außerdem: wofür gibt’s denn eine Hundehalterhaftpflicht? (Ich hoffe, Du hast eine) Das ist doch deren Job, unberechtigte Forderungen notfalls auch vor Gericht zurückzuweisen.
Leite die Arztrechnung einfach an Deine Versicherung weiter und schildere den Vorgang genauso wie er war - da wird die heiße Luft dieses (arroganten) Hundehalters schnell abkühlen.

Wer keinen Kontakt mit anderen Hunden will, muß seinen Fifi eben anleinen und damit ständig im Auge behalten.

Grüße

J. Doe

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hallo Galli,
der „Gegner“ hat ganz schlechte Karten: es ist seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Du aber schon. Denn er war so weit weg, dass er seinen Hund nicht mehr lenken konnte. Du aber warst direkt daneben (stimmt doch. oder?).Dein Hund musste sich verteidigen. Es kommt jetzt auch noch auf die Größe der Hunde an: kein Mensch kann von dir verlangen, dass Du den angreifenden Rottweiler von Deinem Hund zurückhältst.
Also muss er sehr vorsichtig sein, Dir eine Rechnung zu stellen.
Grüße
Raimund

Hi Galli,
melde es sofort deiner Versicherung. Den Rest machen im Normalfall die.
Eine korrektur zu den anderen vorher. Es kommt laut neuester Rechtsprechung auf die Größenverhältnisse an. Wenn ein Rotti einen Pekinesen beißt, beide sind frei, zahlt der Große laut Gericht mehr als der Kleine, da der Schaden des Kleineren geringer ist als die des Großen!!!
Selten so einen Blödsinn von Richtern gelesen.

Rein rechtlich erwartet dich eine Kontrolle durch die Stadt wenn er angezeigt hat. Nicht dagegen wehren, aber Aussage nur durch Anwalt machen lassen. Beamte verdrehen viel insbesondere die Grünen wenn es um Hunde geht. Mach sofort Gegenanzeige bei der Polizei. Dadurch wird der andere in die Klemme gebracht. Wenn er anzeigt, hat man seinen Namen. Ob Unfallflucht vorliegt klären dann andere. Wenn aber etwas kommt steht er vor den Ämtern dümmer
da.

Viel Glück.
Ach ja hab den Schei… oft genug durchgekaut. Bin in dem Fall leider Hundetrainer.

Gruß Steffen

Hi,

es kommt grundsätzlich darauf an, in welchem Gebiet die Beisserei OHNE LEINE stattgefunden hat.

Auf auf den Gewalteinzugskreis, den man auf seinen Hund hat id Regel 20m.

Wie groß waren denn die Hunde? Der Halter mit dem größeren Hund hat auch immer dir größere Tiergefahr zu tragen…

(Ich, selbst Halter eines 73cm Rüden weiß ganz sicher, daß sog. Tassenhunde das größte Maul haben,und von Erziehung nicht die Bohne zu sehen ist, aber das interessiert leider niemanden)

Wie kam es genau zur Beisserei?

Der genaue Hergang ist echt ganz wichtig…
Und mitunter geht das auch ganz unfair aus…

Weißt Du denn sicher, ob Anzeige erstellt wurde?? In der Regel ist das nämlich nur heiße Luft…es sei denn…

LG Maja

Hi!
Bisher hat der Halter des anderen Hundes sich Gott sei Dank nicht gemeldet. Wird er wohl auch nicht mehr, denke ich. Aber es ist trotzdem gut zu wissen, was man in so einem Falle machen kann! Es passiert mir oft, dass Hundebesitzer mit „Zwergen“ an der Leine, sich völlig inkompetent verhalten und eine Beißerei regelrecht verursachen (ziehen an der Leine, lautes Schreien oder Wegziehen des Hundes, etc.)
In diesem Fall war der andere Hund allerdings größer als meiner. Ich habe einen Deutsch-Kurzhaar, der andere war ein Schäferhund-Mix, ein bißchen größer als meiner.
Aufgrund der ähnlichen Kräfteverhältnisse ist ja auch nichts passiert. Rüden klären so was normalerweise - vorausgesetzt sie haben ein gesundes Sozialverhalten - ja allein unter sich, ohne dass man eingreifen muss. Leider wissen das die wenigsten Hundebesitzer und werden gleich hysterisch.
Vielen Dank für die Antworten!
Jetzt weiß ich zumindest, was ich im „Fall der Fälle“ tun kann.
Gruß, Galli