Wandelung und Rückgaberecht

Hi,

mein Problem:
Ich habe vor gut einem Jahr eine Surroundanlage gekauft und die müsste jetzt zum 4! mal in die Reparatur (immer das gleiche Problem). Ich habe noch gut ein Jahr Garantie und die Schn*§$" voll! Kann ich da auf Wandelung wegen Nichterfüllung pochen? Weiteres Problem: Die original Verpackung besitze ich nicht mehr.

Danke

Hi,

mein Problem:
Ich habe vor gut einem Jahr eine Surroundanlage gekauft und
die müsste jetzt zum 4! mal in die Reparatur (immer das
gleiche Problem).

Nur aus Interesse: Was für eine Anlage ist das und worin besteht das Problem ?

Die Anzahl der Nachbesserungsversuche muss angemessen sein. Nach allgemeiner Auffassung sind 2…3 solcher Versuche bei derartigen Geräten noch angemessen.

Ich habe noch gut ein Jahr Garantie und die

Schn*§$" voll! Kann ich da auf Wandelung wegen Nichterfüllung
pochen?

Ja, das würde ich mal in Angriff nehmen.

Weiteres Problem: Die original Verpackung besitze ich

nicht mehr.

Das macht nix. Nirgendwo steht, dass OVP bis an die Urenkel vererbt werden muss.

Gruß
HM

Danke

Ist eine JVC anlage. Es ist der Sound, genauer die hintere linke Box ist kaputt. Liegt angeblich am Prozessor.

Danke für den Tip

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