mein Problem:
Ich habe vor gut einem Jahr eine Surroundanlage gekauft und die müsste jetzt zum 4! mal in die Reparatur (immer das gleiche Problem). Ich habe noch gut ein Jahr Garantie und die Schn*§$" voll! Kann ich da auf Wandelung wegen Nichterfüllung pochen? Weiteres Problem: Die original Verpackung besitze ich nicht mehr.
mein Problem:
Ich habe vor gut einem Jahr eine Surroundanlage gekauft und
die müsste jetzt zum 4! mal in die Reparatur (immer das
gleiche Problem).
Nur aus Interesse: Was für eine Anlage ist das und worin besteht das Problem ?
Die Anzahl der Nachbesserungsversuche muss angemessen sein. Nach allgemeiner Auffassung sind 2…3 solcher Versuche bei derartigen Geräten noch angemessen.
Ich habe noch gut ein Jahr Garantie und die
Schn*§$" voll! Kann ich da auf Wandelung wegen Nichterfüllung
pochen?
Ja, das würde ich mal in Angriff nehmen.
Weiteres Problem: Die original Verpackung besitze ich
nicht mehr.
Das macht nix. Nirgendwo steht, dass OVP bis an die Urenkel vererbt werden muss.