Da ich nicht sicher bin, in welche Rubrik das gehört (Unterricht??) schreibe ich es hier nochmals:
Leider gab es in unserer Grundschule (4.Klasse) einen tragischen Vorfall und ich bitte deshalb ganz dringend um eure Hilfe.
Unser Schulleiter unterrichtet seit Schuljahresbeginn in unserer Klasse Sport; es häuften sich viele Klage über sein willkürliches Verhalten, seine verbalen Beleidigungen den Kindern gegenüber und es kam auch zu Übergriffen wie Haare-ziehen und Nase hauen. Am vergangenen Montag würgte er ein Mädchen, zog es an den Haaren und schubste es so, dass es mit dem Kopf auf einem Wasserhahn der Umkleide aufschlug. Anschließend beschimpfte er das Kind als „Missgeburt und Schlampe“. Das Mädchen konnte 1 Woche die Schule nicht besuchen. Ein ärztiches Attest liegt vor.
Alle anderen Kinder sind natürlich terrorisiert.
Ich bin dieses Jahr Elternsprecherin und sammelte in dieser Eigenschaft die einzelnen Vorwürfe gegen den Schulleiter. Der zuständige Schulrat konnte sich wegen einer Fortbildung erst heute der Sache annehmen.
Für uns Eltern kam heute der Schock: Der Schulleiter darf nicht mehr Sport unterrichten, die offiztielle Version lautet aber, dass er einen Bänderriss hat. Er übt sein Amt weiterhin aus, setzt die Klassenlehrerin nun unter Druck (sie hat den Kindern geholfen) und gibt willkürlich meinem Sohn einen Verweis.
Meine Frage: Darf ein Schulleiter oder eine Lehrkraft überhaupt weiterhin im Amt bleiben bis der Fall vollständig untersucht ist? Bei ihm liegt nämlich der Verdacht auf Alkoholismus vor. Wir haben die Befürchtigung, dass der zuständige Schulrat Den Schulleiter deckt. Mich versuchen sie jetzt in die Ecke zu drängeln, indem sie behaupten, ich sei wohl hysterisch und hätte zu viel Zeit.
Wie gesagt: Attest liegt vor und zahlreiche Aussagen der Kinder. Zudem die Aussage der Lehrkraft, die die Kinder nach besagter Sportstunde betreuten.
Gibt es hierfür nicht irgendeine Gesetzesgrundlage, die solchen Lehrkräften verbietet, weiterhin zu unterrichten - zumindest bis alles aufgeklärt ist oder zumindest eine unabhängige Untersuchungskommission eingeschaltet ist?
An wen können wir uns außer dem Schulamt denn noch wenden? Müssen wir privat einen Anwalt nehmen und gleich die gesamte Behörde verklagen? Das wollen wir nicht so gerne, da wir immer noch daran glauben, dass es auch in den Behörden noch Rechte haben, die unsere Kinder schützen.
Für jede Hilfe sind wir dankbar!
Grüße
Lilly