Schulleiter schlägt Kind nieder - darf er das?

Da ich nicht sicher bin, in welche Rubrik das gehört (Unterricht??) schreibe ich es hier nochmals:

Leider gab es in unserer Grundschule (4.Klasse) einen tragischen Vorfall und ich bitte deshalb ganz dringend um eure Hilfe.

Unser Schulleiter unterrichtet seit Schuljahresbeginn in unserer Klasse Sport; es häuften sich viele Klage über sein willkürliches Verhalten, seine verbalen Beleidigungen den Kindern gegenüber und es kam auch zu Übergriffen wie Haare-ziehen und Nase hauen. Am vergangenen Montag würgte er ein Mädchen, zog es an den Haaren und schubste es so, dass es mit dem Kopf auf einem Wasserhahn der Umkleide aufschlug. Anschließend beschimpfte er das Kind als „Missgeburt und Schlampe“. Das Mädchen konnte 1 Woche die Schule nicht besuchen. Ein ärztiches Attest liegt vor.

Alle anderen Kinder sind natürlich terrorisiert.
Ich bin dieses Jahr Elternsprecherin und sammelte in dieser Eigenschaft die einzelnen Vorwürfe gegen den Schulleiter. Der zuständige Schulrat konnte sich wegen einer Fortbildung erst heute der Sache annehmen.
Für uns Eltern kam heute der Schock: Der Schulleiter darf nicht mehr Sport unterrichten, die offiztielle Version lautet aber, dass er einen Bänderriss hat. Er übt sein Amt weiterhin aus, setzt die Klassenlehrerin nun unter Druck (sie hat den Kindern geholfen) und gibt willkürlich meinem Sohn einen Verweis.

Meine Frage: Darf ein Schulleiter oder eine Lehrkraft überhaupt weiterhin im Amt bleiben bis der Fall vollständig untersucht ist? Bei ihm liegt nämlich der Verdacht auf Alkoholismus vor. Wir haben die Befürchtigung, dass der zuständige Schulrat Den Schulleiter deckt. Mich versuchen sie jetzt in die Ecke zu drängeln, indem sie behaupten, ich sei wohl hysterisch und hätte zu viel Zeit.
Wie gesagt: Attest liegt vor und zahlreiche Aussagen der Kinder. Zudem die Aussage der Lehrkraft, die die Kinder nach besagter Sportstunde betreuten.

Gibt es hierfür nicht irgendeine Gesetzesgrundlage, die solchen Lehrkräften verbietet, weiterhin zu unterrichten - zumindest bis alles aufgeklärt ist oder zumindest eine unabhängige Untersuchungskommission eingeschaltet ist?
An wen können wir uns außer dem Schulamt denn noch wenden? Müssen wir privat einen Anwalt nehmen und gleich die gesamte Behörde verklagen? Das wollen wir nicht so gerne, da wir immer noch daran glauben, dass es auch in den Behörden noch Rechte haben, die unsere Kinder schützen.

Für jede Hilfe sind wir dankbar!

Grüße
Lilly

Guten morgen,
ich bin zwar da nicht unbedingt vom Fach, möchte aber doch ein paar Tipps geben.

Unser Schulleiter unterrichtet seit Schuljahresbeginn in
unserer Klasse Sport; es häuften sich viele Klage über sein
willkürliches Verhalten, seine verbalen Beleidigungen den
Kindern gegenüber und es kam auch zu Übergriffen wie
Haare-ziehen und Nase hauen. Am vergangenen Montag würgte er
ein Mädchen, zog es an den Haaren und schubste es so, dass es
mit dem Kopf auf einem Wasserhahn der Umkleide aufschlug.

Es liegt hier eine Körperverletzung vor. Hier können die Eltern den Lehrer anzeigen.

Anschließend beschimpfte er das Kind als „Missgeburt und
Schlampe“.

Auch das ist eine Straftat: anzeigen.

Alle anderen Kinder sind natürlich terrorisiert.
Ich bin dieses Jahr Elternsprecherin und sammelte in dieser
Eigenschaft die einzelnen Vorwürfe gegen den Schulleiter. Der
zuständige Schulrat konnte sich wegen einer Fortbildung erst
heute der Sache annehmen.

Muss aber eine lange Fortbildung gewesen sein.
Habt ihr euch an die Schulaufsichtsbehörde gewendet?
Auch ein Schulrat hat Vorgesetzte.

Für uns Eltern kam heute der Schock: Der Schulleiter darf
nicht mehr Sport unterrichten, die offiztielle Version lautet
aber, dass er einen Bänderriss hat. Er übt sein Amt weiterhin
aus, setzt die Klassenlehrerin nun unter Druck (sie hat den
Kindern geholfen) und gibt willkürlich meinem Sohn einen
Verweis.

Ein Verweis ist rechtssetztend - kann also mittels Widerspruch und (danach) Klage angefochten werden. Schnellstens also Widerspruch erheben.

Meine Frage: Darf ein Schulleiter oder eine Lehrkraft
überhaupt weiterhin im Amt bleiben bis der Fall vollständig
untersucht ist?

in dubio pro reo (In Zweifel für den Angeklagten) gilt auch hier.

Bei ihm liegt nämlich der Verdacht auf
Alkoholismus vor.

Wer verdächtigt ihn???

Wir haben die Befürchtigung, dass der
zuständige Schulrat Den Schulleiter deckt. Mich versuchen sie
jetzt in die Ecke zu drängeln, indem sie behaupten, ich sei
wohl hysterisch und hätte zu viel Zeit.

Andererseits beschweren sie sich, wenn keiner Elternsprecher werden will.

Wie gesagt: Attest liegt vor und zahlreiche Aussagen der
Kinder. Zudem die Aussage der Lehrkraft, die die Kinder nach
besagter Sportstunde betreuten.

Fraglich, ob die Lehrkraft ihre Aussage auch vor der Schulaufsicht wiederholen würde.

An wen können wir uns außer dem Schulamt denn noch wenden?

Presse, Ministerium

Müssen wir privat einen Anwalt nehmen und gleich die gesamte
Behörde verklagen?

So traurig es klingt: notfalls ja
Wenn die nichts tun, muss man sie zwingen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Lilly,

das sind ja wirklich entsetzliche Zustände, die Du da berichtest. Trotzdem musst Du auf alle Fälle zwischen Strafrecht und Beamtenrecht unterscheiden. Das ist sehr wichtig.

Zunächst einmal war der Schritt auf den Schulrat zu auf jeden Fall ein richtiger. Er ist nunmehr dazu verpflichtet, den Vorgang insofern mit dem Rechtsamt der Schulaufsichtsbehörde zu begutachten, dass ein Vorermittlungsverfahren gegen den Schulleiter (ich hoffe, er ist auch Beamter) eingeleitet werden kann. Du musst Dir das so ähnlich vorstellen wie bei Gericht. Da sammelt auch der Staatsanwalt erst Beweise und hört Zeugen, bis er letztendlich zu einer Klageerhebung überhaupt erst in der Lage ist. Naja, paar Unterschiede gibt es schon, aber in etwas so läuft das ab. Das Vorermittlungsverfahren entscheidet die disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Nur auf bloße Aussagen hin wird hier niemand vom Dienst suspendiert. Im Zweifel immer für den Angeklagten!

Das Zweite ist die strafrechtliche Konsequenz. Wenn mein Kind von einem Lehrer oder so körperlich oder verbal geschädigt werden würde, erhöbe ich sofort Strafanzeige. Das kann ich bei jeder Polizeidienststelle tun. Die Beamten dort sind auch in der Regel sehr behilflich bei der Aufnahme der Anzeige. Sicherlich wird sich die Dienstbehörde zu den Vorwürfen äußern müssen. Bestätigen sich diese, so haben sie im Übrigen auch Einfluss auf die disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Hier ist Doppelbestrafung nicht nur möglich, sondern gang und gäbe. Ein Disziplinarverfahren kann auch durchgeführt werden aufgrund von privaten Verfehlungen.

Das Dritte ist euer Verdacht auf Alkoholismus des Schulleiters. So ein Vorwurf sollte aber fundiert sein. Wenn Du Elternsprecherin bist, so berufe doch bitte eine außerordentliche Elternversammlung ein, damit alle Eltern ihre Erfahrungen austauschen können. Es ist wichtig, Fakten zu sammeln. Aber auch ohne derlei kannst Du natürlich tätig werden. Jede Behörde in Deutschland verfügt über so genannten Suchtbeauftragte. Informiere diesen über euren Verdacht. Er wird schnellstmöglich ein persönliches Gespräch mit dem Delinquenten führen, in dem er ihm aber lediglich seine Hilfe anbieten kann. So lange keine dienstrechtlichen Vergehen aufgrund des Alkoholgenusses vorliegen, ist da schlecht „ein Strick“ draus zu drehen.

So, ich hoffe, ich konnte Dir irgendwie weiterhelfen!
Alles Gute und viel Glück
Jana

Wie ging es weiter ??
Hallo Lilly,

schreibst Du uns bitte wie es weiter und ausgeht ??

gruß

dennis

Hallo Lilly,

ich stimme voll mit den Postings hier überein.
Besonders wichtig finde ich das mit der Strafanzeige.
Wenn die Vorliegt, dann kann kein Schulamt untätig bleiben.

Gruß ivo

Hallo,

Leider gab es in unserer Grundschule (4.Klasse) einen
tragischen Vorfall und ich bitte deshalb ganz dringend um eure
Hilfe.

Unser Schulleiter unterrichtet seit Schuljahresbeginn in
unserer Klasse Sport; es häuften sich viele Klage über sein
willkürliches Verhalten, seine verbalen Beleidigungen den
Kindern gegenüber und es kam auch zu Übergriffen wie
Haare-ziehen und Nase hauen. Am vergangenen Montag würgte er
ein Mädchen, zog es an den Haaren und schubste es so, dass es
mit dem Kopf auf einem Wasserhahn der Umkleide aufschlug.
Anschließend beschimpfte er das Kind als „Missgeburt und
Schlampe“. Das Mädchen konnte 1 Woche die Schule nicht
besuchen. Ein ärztiches Attest liegt vor.

Hier handelt es sich um Tätlichkeiten gegen Schutzbefohlene und dies ist eine Straftat. Lehrer, die so handeln, haben im Schuldienst nichts zu suchen.

Alle anderen Kinder sind natürlich terrorisiert.
Ich bin dieses Jahr Elternsprecherin und sammelte in dieser
Eigenschaft die einzelnen Vorwürfe gegen den Schulleiter. Der
zuständige Schulrat konnte sich wegen einer Fortbildung erst
heute der Sache annehmen.
Für uns Eltern kam heute der Schock: Der Schulleiter darf
nicht mehr Sport unterrichten, die offiztielle Version lautet
aber, dass er einen Bänderriss hat. Er übt sein Amt weiterhin
aus, setzt die Klassenlehrerin nun unter Druck (sie hat den
Kindern geholfen) und gibt willkürlich meinem Sohn einen
Verweis.

Dann gibt es nur eine Möglichkeit. Elternbeirat zum Schulrat und Versetzung des Verantwortlichen verlangen. Da die Tätlichkeit wohl noch nicht so lange zurück ist, besteht immer noch die Möglichkeit, durch Strafanzeige die Angelegenheit öffentlich zu machen und dem Lehrer sein Handeln zu unterbinden.

Meine Frage: Darf ein Schulleiter oder eine Lehrkraft
überhaupt weiterhin im Amt bleiben bis der Fall vollständig
untersucht ist? Bei ihm liegt nämlich der Verdacht auf
Alkoholismus vor. Wir haben die Befürchtigung, dass der
zuständige Schulrat Den Schulleiter deckt.

Mich versuchen sie

jetzt in die Ecke zu drängeln, indem sie behaupten, ich sei
wohl hysterisch und hätte zu viel Zeit.
Wie gesagt: Attest liegt vor und zahlreiche Aussagen der
Kinder. Zudem die Aussage der Lehrkraft, die die Kinder nach
besagter Sportstunde betreuten.

Gibt es hierfür nicht irgendeine Gesetzesgrundlage, die
solchen Lehrkräften verbietet, weiterhin zu unterrichten -
zumindest bis alles aufgeklärt ist oder zumindest eine
unabhängige Untersuchungskommission eingeschaltet ist?
An wen können wir uns außer dem Schulamt denn noch wenden?

Polizei,

Müssen wir privat einen Anwalt nehmen und gleich die gesamte
Behörde verklagen?

Hat erst einen Sinn, wenn der Lehrer verurteilt ist, er wird zwar mit Bewährung wegkommen, aber dadurch werden im Schranken aufgezeigt.

Das wollen wir nicht so gerne, da wir immer

noch daran glauben, dass es auch in den Behörden noch Rechte
haben, die unsere Kinder schützen.

Wie selbst bemerkst, hat der Schulrat wohl einen „gekrümmten Rücken“ und dann erwarte bitte kein „gerades Rückgrat“. Ihr werdet - und Eltern sollten dies auch nicht mit vertuschen - nichts ändern, wenn ihr einen Schläger im Lehrkörper weiter schützt. Alkohol kann hier auch keine Entschuldigung sein, er ist eher als Vorwurf zu betrachten, dass ein Pädagoge sich offenbar nicht in dr Kontriolle hat.

Gruss Günter

PS. Du kannst Deinen Kindern oder anderen Kindern nicht Gewaltfreiheit vermitteln, wenn sei im Elternhaus oder in der Schule statt Argumente Gewalt lernen. Der Schutz eurer Kinder sollte euch wichtiger als Rücksichtsnahme auf diese Gewalttäters sein.

Gruss Günter

Muss dem zustimmen. Ich kenn ne Lehrerin, bei der sich mal ein Schüler ( 15 ) ausheulte. Sie hat ihm tröstenderweise den Arm auf die Schulter gelegt. Eine Kollegin beobachtete das und hat es als Liebkosung fehlinterpretiert. Das Ganze wurde mächtig an die Glocke gehangen und ging gerade noch so gut aus.
Also sehe ich gute Chancen.

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mache ich dann - sofern es weitergeht. Bisherige Maßnahmen: außerordentlichen Elternabend einberufen, Rechtsanwalt ausfindig gemacht, der sich auskennt.

Grüße
Lilly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo und danke für deine Antwort.

Eine Frage habe ich hierzu noch: Muss aber eine lange Fortbildung gewesen sein.

Habt ihr euch an die Schulaufsichtsbehörde gewendet?
Auch ein Schulrat hat Vorgesetzte.

Wer ist die Schulaufsichtsbehörde? Sind die tatsächlich in der Hierarchie über dem Schulamt? Finde ich die im Kultusministerium?

Grüße
Lilly

Hallo nochmal

Wer ist die Schulaufsichtsbehörde? Sind die tatsächlich in der
Hierarchie über dem Schulamt? Finde ich die im
Kultusministerium?

Leider kenne ich mich mit der Verwaltungsgliederung in Bayern nicht aus. Hier in RPL oder auch NRW ist die Gliederung in etwa wie folgt (von unten nach oben):

  • untere Schulaufsichtsbehörde - Kreis oder kreisfreie Stadt (hier sitzt auch der Schulrat)
  • Bezirksregierung bzw. „Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion“ (tolles Wort, nich?) als mittlere Schulaufsichtsbehörde
  • Kultusministerium (als oberste…)

Auch wenn umständlich ist, empfehle ich, von unten nach oben zu arbeiten.
Gruß
HaWeThie

Grüße
Lilly

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