Mietrecht -Küche schlecht isoliert, nur max. 15 C°

Küche schlecht isoliert, nur max. 15 C°

Wir wohnen seit 5 Jahren in einer sanierten Altbauwohnung (Dachwohnung). Das die Wohnung und vor allem die Küche schlecht wärmeisoliert sind, haben wir schon lange bemerkt. Wir haben uns allerdings immer nur kurz in der Küche aufgehalten und konnten damit umgehen. Jetzt hat sich die Situation allerdings geändert, da wir ein kleines Kind haben und ein weiteres Baby bald kommen wird.

Wir kriegen bei den momentanen Außentemperaturen einfach keine warme Küche zu Stande. Wir haben den Heizkörper jetzt 3 Tage zum Test durchgehend auf der höchsten Stufe betrieben. Trotzdem werden nicht mehr als 15 C°.

Was kann man da tun. Der Vermieter könnte ja einen weiteren Heizkörper einbauen. Dann wird es zwar wärmer, aber aufgrund der schlechten Isolierung blasen wir alles in die Luft. Im Sommer stellt sich das Problem übrigens genau umgekehrt. Kein Raum wird in unserer Wohnung so heiß wie die Küche.

Wir werden jetzt vom Vermieter Abhilfe verlangen. Ist auch eine Mietpreisminderung denkbar? Wenn ja in welcher Höhe? Auch dann wenn ein zweiter Heizkörper eingebaut wird?

Für sachkundige Antworten wäre ich wirklich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ines

Hi,

Küche schlecht isoliert, nur max. 15 C°

zu dem Problem gibt es eine ganze Latte von Urteilen, die aber letztlich alle darauf hinauslaufen, daß in den Wohnräumen (d.h. mindestens Wohnzimmer, Schlafzimmer) von 7-22 Uhr mindestens 20 Grad erreichbar sein müssen. Für alle anderen in anderen Räumen habe ich als tiefsten zulässigen Wert 17 Grad gefunden und das war für einen Flur.

Entscheidend ist natürlich auch, was in Eurem Mietvertrag drinsteht (und ob das überhaupt zulässig ist).

Mitminderung ist also auf jeden Fall drin, für max. 17 Grad habe ich ein Urteil mit 20% gefunden. Die Minderung führt aber wohl nicht automatisch zu einer wärmeren Küche. Da würde ich empfehlen, über den Erwerb eines kleinen Heizlüfters nachzudenken, die es heute ab ca. 15 Euro gibt. Da gibt es dann zumindest einen warmen Luftstrom, in dem man sich aufhalten kann.

Im
Sommer stellt sich das Problem übrigens genau umgekehrt. Kein
Raum wird in unserer Wohnung so heiß wie die Küche.

Auch da gibt es Urteile zu. Z.B.
http://www.praktisches-wissen.de/verlage/vdv/aktuell…
(wobei hier noch zusätzlich das Problem der gewerblichen Vermietung und damit der Gültigkeit der Arbeitsstättenverordnung bestand)

Gruß
Christian

Hallo Frank,

hier nochmals übers Brett, direkte Anfarge ist beantwortet.

Küche schlecht isoliert, nur max. 15 C°

Wir wohnen seit 5 Jahren in einer sanierten Altbauwohnung
(Dachwohnung). Das die Wohnung und vor allem die Küche
schlecht wärmeisoliert sind, haben wir schon lange bemerkt.
Wir haben uns allerdings immer nur kurz in der Küche
aufgehalten und konnten damit umgehen. Jetzt hat sich die
Situation allerdings geändert, da wir ein kleines Kind haben
und ein weiteres Baby bald kommen wird.

Wir kriegen bei den momentanen Außentemperaturen einfach keine
warme Küche zu Stande. Wir haben den Heizkörper jetzt 3 Tage
zum Test durchgehend auf der höchsten Stufe betrieben.
Trotzdem werden nicht mehr als 15 C°.

Hier muss mit eienr Mängelanzeige der Vermieter aufgefordetr werden, den mangel zu beseitigen. Der Vermieter wird zu prüfen haben, ob eine zusätzliche Isolierung möglich ist oder etwas nützt. Auch sollte die Gesamttemperatur der Heizung geprüft werden. Bei neuen Anlagen kann die Temperatrur auf 50 % eingestellt sein, ältere müssen meist zwischen 55 und 60 Grad eingestellt werden. Da es sich zudem um eine Dachwohnung handelt stellt sich natürlich auch die Frage der Entlüftung der Heizkörper und ggfls. sogar die Frage, ob die Umwälzpumpe überhaupt funktioniert.

Was kann man da tun. Der Vermieter könnte ja einen weiteren
Heizkörper einbauen. Dann wird es zwar wärmer, aber aufgrund
der schlechten Isolierung blasen wir alles in die Luft. Im
Sommer stellt sich das Problem übrigens genau umgekehrt. Kein
Raum wird in unserer Wohnung so heiß wie die Küche.

Wir werden jetzt vom Vermieter Abhilfe verlangen. Ist auch
eine Mietpreisminderung denkbar? Wenn ja in welcher Höhe? Auch
dann wenn ein zweiter Heizkörper eingebaut wird?

Eine Mietminderung ist bereits mit 30 % möglich bei einer Raumtemperatur von 15 C Celsius (LG München I S 3739/84).

Es gibt dann 20 % bei Raumtemperaturen zwischen 16 - 18 Grad (

Erreicht man im übrigen die 15 Grad nicht und fällt sogar das Warmwasser aus, kann man 70 % mindern. Bei Totalausfall der Heizung sind es 100 %.

Gruss Günter

Hallo,

bezieht sich die Mietminderung auf die gesamte Miete oder nur prozentual auf den Quadratmeteranteil der Küche zur Gesamtwohnung?

Mitminderung ist also auf jeden Fall drin, für max. 17 Grad
habe ich ein Urteil mit 20% gefunden.

Nur auf den Anteil, der sich aus der Fläche der Küche ergibt.

Gruss Günter

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