Polizei muss entlaufene Rinder

…wieder einfangen! Ein offenbar recht zeitaufwändiges Unterfangen!

Gibt das für den Bauern, den Eigentümer der Viecherl, ein strafrechtliches Nachspiel? Wegen Vernachlässigung der „Aufsichtspflicht“?

fragt neugierig

Renate

Hi Renate,

hänge meines Wissen davon ab, ob der Landwirt bzw. der Tierhalter die Tiere ordnungsgemäß ‚gesichert‘ hatte. War um die Weide nur ein abgeschalteter Elektrozaun, wird er wohl für die Kosten aufkommen müssen. War der Zaun jedoch intakt und ist von Fremden zerstört (durchgeschnitten) worden bzw. wenn die Tiere aufgrund von Panik durch den Zaun gelaufen sind, ist er wohl eher nicht Haftbar zu machen.

Grüßle
Frank K.

Danke!o.w.T.

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Höchstwahrscheinlich nicht…

hänge meines Wissen davon ab, ob der Landwirt bzw. der
Tierhalter die Tiere ordnungsgemäß ‚gesichert‘ hatte. War um
die Weide nur ein abgeschalteter Elektrozaun, wird er wohl für
die Kosten aufkommen müssen. War der Zaun jedoch intakt und
ist von Fremden zerstört (durchgeschnitten) worden bzw. wenn
die Tiere aufgrund von Panik durch den Zaun gelaufen sind, ist
er wohl eher nicht Haftbar zu machen.

Grundsätzlich ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Aufgabe der Polizei und nicht kostenpflichtig.
Was im Einzelnen dennoch kostet, ist je nach Bundesland in einer Verordnung festgelegt. In Berlin fallen mir jetzt nur Transportkosten für bestimmte Personen, die reinigung von vollgekotzten (etc.) Einsatzkfz und die kosten für die Einsatzfahrten zu fehlausgelösten Alarmanlagen ein.
Ich glaube nicht, dass es, selbst in ländlichen Gegenden eine Kostenpauschale für das Einfangen von Tieren gibt.
In Berlin jedenfalls nicht, ich habe hier schon vom Hund bis zum Hängebauchschwein alles mögliche wieder eingefangen.

So eine Verordnung sieht z.B. so aus:

http://www.mv-regierung.de/laris/daten/2013/1/77/201…

Strafbar macht sich der Bauer u.U. wenn durch die Kühe eine Person verletzt oder getötet wird. Fahrlässige Körperverletzung o. Tötung kämen aber auch hier nur in Betracht, wenn der Bauer in irgendeiner Weise den Schaden hätte vorhersehen können - z.B. die Weide befindet sich direkt an der Autobahn, wo wiederum niemand mit Kühen rechnet und weiterhin eine Sicherungspflicht, also das schließen des Gatters etc. versäumt hat.
Eine Schadensersatzpflichtig wenn die Kühe was kaputt machen bleibt davon unberührt.

M.