Im Arbeitsvertrag einer 54 Jährigen Mitarbeiterin im Innendienst, Tätigkeit „Vertriebsmitarbeiterin“
beschäftigt seit dem 1.6. 2000 steht im Arbeitsvertrag:
nach Ablauf der Probezeit „gilt die gesetzliche Kündigungsfrist“
dieser Punkt ist angekreuzt und wird für die Kündigung herangezogen.
(zweite Möglichkeit
gilt die im Manteltarif festgelegte Kündigungsfrist
dritte Möglichkeit
gilt eine Kündigungsfrist von …)
heißt das nun am Letzten des Vormanuts zum Letzten des folgenden Monats?
Oder sagt der Gesetzgeber 6 Wochen zum Quartal ?
was ist richtig ?
Eine verzagte Mitarbeiterin