Hallo!
Suche Antwort zum Thema Gewerbeanmeldung:
Wer weiß, ob ich beim Einrichten einer kostenpflichtigen Web-Site sowohl einen Gewerbeschein als auch einen Eintrag im Handelsregister benötige? Muß ich dazu auch ein Gewerberaum angemietet haben?
Wenn man Waren oder Dienstleistungen gegen Berechnung anbietet betreibt man prinzipiell ein Gewerbe und benötigt eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein). Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht erforderlich, wenn man als Einzelunternehmen auftritt (also keine GmbH oder andere Gesellschaft gründet). Als Einzelunternehmer ist man natürlich voll mit seinem Privatvermögen haftbar. Gewerberaum braucht man in Ihrem Fall nicht, da es ja praktisch eine Schreibtischtätigkeit ist.
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