hallo, liebe Experten. meine beste freundin ist seit paar monaten (4 oder 5)arbeitslos und sucht aktiv nach einem arbeitsplatz. jetzt erfährt sie, daß sie schwanger ist, will aber die stellensuche nicht aufgeben. wenn sie jetzt aber einem potentiellen arbeitgeber beim vorstellungsgespräch mitteilt, daß sie schwanger ist, dann wird sie klar keiner nehmen wollen. sie will aber trotz daß sie jetzt schwanger ist nicht die restliche zeit vor ihrer entbindung zu hause verbringen. frage ist: wann muß sie dem arbeitgeber mitteilen, daß sie schwanger ist?
vielen dank schon mal im voraus, Xana.
Nein, sie darf dabei, auf diesbezügliches Befragen, sogar unwahren Angaben machen, gabs mal ein Urteil.
Ist allerdings dem AG gegenüber unfair.
HM
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Hallo Herr Meyer,
Nein, sie darf dabei, auf diesbezügliches Befragen, sogar
unwahren Angaben machen, gabs mal ein Urteil.
Ist allerdings dem AG gegenüber unfair.
Und kann eventuell noch darüber hinaus gehen, denn in der Schwangerschaft darf sie ja manche Tätigkeiten (spontan fallen mir da ein: schwere körperliche Sachen, Umgang mit kritischen Stoffen etc.) auch gar nicht machen. Kommt natürlich drauf an, als was sie sich bewirbt 
Liebe Grüße
Petzi
PS: Ich würde - glaub ich - trotzdem bei der Wahrheit bleiben, vor allem weil er’s ja doch früher oder später erfährt. Und vielleicht hat sie ja auch Pläne, nach der Entbindung (zumindest Teilzeit) wieder zu arbeiten und dann könnte sie das gleich beim Vorstellungsgespräch abklären 
Hi!
Bei Fragen nach einer Schwangerschaft durch die Firma darf die Bewerberin lügen.
Es fragt sich nur, wie sinnvoll das ist, denn der Bauch wird sicherlich noch vor Ende der Probezeit unübersehbar werden.
Über die moralische Korrektheit eines solchen Verhaltens lasse ich mich hier nicht noch einmal aus, steht alles im Archiv.
Grüße,
Mathias
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Hi!
…sieht es so aus, dass Fragen zur Schwangerschaft als „unzulässig“ gelten. Das heißt: Sie darf lügen!
Weiter unten sprach jemand die Probezeit an… Wenn Sie zum 2.1. einen Arbeitsvertrag unterschreibt, und am 3.1. dem Arbeitgeber schriftlich (am besten mit Attest - das der Arbeitgeber dann auch zahlen muss) mitteilt, dass sie schwanger ist, genießt sie mit sofortiger Wirkung einen besonderen (den, der am meisten besonders ist) Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber wird sie erst mal nicht mehr los!!!
So weit zum Thema Recht…
Ob sie allerdings damit auftrumpfen sollte, lasse ich mal dahingestellt sein! Ehrlichkeit kommt immer gut - und vielleicht gerät sie ja an einen Arbeitgeber, der sozial genug ist, sich darauf einzulassen…
Grüße
Guido
Probezeit ist uninteressant
Hi!
Es fragt sich nur, wie sinnvoll das ist, denn der Bauch wird
sicherlich noch vor Ende der Probezeit unübersehbar werden.
Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird, ist die Probezeit „vorbei“!
Dann gilt der besondere Kündigungsschuz mach dem MuSchG SOFORT!
Über die moralische Korrektheit eines solchen Verhaltens lasse
ich mich hier nicht noch einmal aus, steht alles im Archiv.
Ich denke, dass wir eh zu viele Schutzgesetze haben…
Grüße
guido
Hallo!
Also rein rechtlich darf eine Frau natürlich lügen und ich füge noch meine persönliche rechtspolitische Meinung hinzu: ich finde es auch moralisch in Ordnung, wenn eine Frau ihren potentiellen AG über ihre Schwangerschaft belügt. Ehrlichkeit wehrt hier nicht am längsten, kein AG stellt in der derzeitigen Situation eine Schwangere ein - es ist also moralisch völlig in Ordnung, wenn eine Frau hier lügt.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
in solchen Fällen kann ich dann aber auch jeden Arbeitgeber verstehen der bei Neueinstellungen sagt - Frauen? Nein danke!
Wenn ein Arbeitsverhältnis schon mit einer Lüge anfängt, sehe ich in dem ganzen ehrlich gesagt keine große Zukunft… die schwangere wird dann wohl ihren Job genau solange behalten, wie der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist sie bei sich zu behalten.
Grüßle
Frank K.
Und genau diese Frauen können sich auch überhaupt nicht vorstellen, wieso ausgerechnet SIE das Ziel von Mobbing werden konnten… Nicht daß ich es gutheißen würde, aber in manchen Situationen kann ich es verstehen…
Pop
Hallo Frank!
… die
schwangere wird dann wohl ihren Job genau solange behalten,
wie der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist sie bei sich
zu behalten.
Hallo!
die schwangere wird dann wohl ihren Job genau solange behalten,
wie der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist sie bei sich
zu behalten.
Das ist möglich, aber sonst wird sie gar keinen bekommen. Ich gebe aber durchaus zu, dass die ganze Sache problematisch ist. Ich halt’s dennoch für unbedenklich.
Es ist ja immerhin so, dass es gesetzlich verboten ist solche Fragen zu stellen und eine derart rechtswidrige Frage stellt halt hauptsächlich nur ein Arbeitgeber, der Schwangere nicht einstellt. Jemand der sich an das Gesetz hält, stellt solche Fragen nicht. Wenn aber jetzt ein AG rechtswidrigerweise eine Frage stellt, die dann rechtskonform beantwortet, nämlich mit einer Lüge, dann sehe ich einfach nicht ein, weshalb man hier der Frau unmoralisches Verhalten unterstellt und scheinbar niemand auf die Idee kommt, dass das Verhalten des AG Gesetzesbruch ist, was ja wohl schwerer wiegt. Also ich hab da eher moralische Bedenken, wenn jemand der das Gesetz bricht jemand anderen in der gleichen Sache unmoralisches Verhalten vorwirft.
Gruß
Tom
Hallo,
eine schwangere Frau darf bei der Bewerbung nicht benachteiligt werden. Da dies aber in der realität so geschieht, hat das BAG vor Jahren schon entschieden, dass bei dieser Frage gelogen werden darf.
Moralisch entrüsten sich darüber allerdings meistens Männer, die können nämlich nicht schwanger werden.
Grüße Michael
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