Arbeitsrecht Oesterreich: geringfuegig angestellt

Hallo,

eine Bekannte ist bei einem Bäcker gerinfügig angestellt. Die Bäckerin verlangt nun von ihr und einer Kollegin den Erhalt von Weihnachts- und Urlaubsgeld zu quittieren - ohne dieses auch auszubezahlen. Die Kollegin unterschreibt schon seit Jahren. Meine Bekannte hat das zwei Mal gemacht und sich seither geweigert - mit viel Stress natürlich.

Meine Frage:
Wer sind in diesem Fall fuer sie die passenden Ansprechpartner und welche Rechte stehen ihr in einem Arbeitsverhältnis als geingfügig Beschäftigte zu?

salut

Gernot

Wer sind in diesem Fall fuer sie die passenden Ansprechpartner
und welche Rechte stehen ihr in einem Arbeitsverhältnis als
geingfügig Beschäftigte zu?

AFAIK stehen auch geringifügig Beschäftigten Weihnachts- und Urlaubsgeld zu - ich habs früher (Studium) immer bekommen.
Das mit der Bestätigung halte ich echt für stark - auf keinen Fall unterschreiben!
Hilfe und Beratung müßte die AK bieten. Haben dazu sicherlich auch näheres auf der Homepage: http://www.akwien.at/ - wenn nicht anfragen.

LG
Stuffi

Hallo!

Also keinesfalls unterschreiben und die Methode sofort der Arbeiterkammer melden und wenn es hart auf hart gehen sollte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld einklagen. Die Arbeiterkammer wird in dem Fall sicher helfen

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Geringfügig Beschäftigten stehen grundsätzlich die gleichen Rechte zu, wie anderen. Geringfügigkeit ist kein Begriff aus dem Arbeitsrecht, sondern dem Sozialversicherungsrecht (Ausmaß der Pflichtversicherung) und hat daher auf die Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag keine Auswirkungen.

Gruß
Tom

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