Wie muss eine Wohnung ausgestattet sein?

Hallo zusammen,
ich habe eine ganz allgemeine Frage (keine aktuelle Streitigkeit).
Demnächst wollen wir eine Wohnung in einem Altbau neu vermieten, es sind zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad. Die Wohnung ist renoviert, jedoch ist seit jeher im Schlafzimmer kein Heizkörper vorhanden. War halt immer so und wurde dann halt auch so gelassen. Die übrigen Heizkörper reichen jedoch dann aus um die kleine Wohnung zu heizen.
Der Mieter der bisher dort gewohnt hat, hat das Schlafzimmer nun nicht nur als Schlafzimmer genutzt, sondern hatte hier auch seinen Computer stehn. Im Sommer kein Problem, aber im Winter konnte er den Raum halt nur durch die Nachbarräume mit beheizen, aber so 100% behaglich ist es ihm nicht geworden.
Sind wir als Vermieter verpflichtet auch im Schlafzimmer einen Heizkörper zu installieren? Ich bin mir nichtmal sicher ob man einem zukünftigen Mieter vorschreiben kann, das Schlafzimmer auch als solches zu nutzen (könnte ja sein er möchte lieber Schlaf- und Wohnzimmer tauschen). Oder kann man einem zukünftigen Mieter sagen: gemietet wie besichtigt?
Ich möchte da jetzt lieber vorbeugen und nicht, dass in einem Jahr eine Mietminderung wegen zu geringer Wohnraumtemperatur kommt.
Vielen Dank
Merit

Hallo,

im Gegensatz zu den Fünfzigern und bis Anfangs der Achtziger gibt es keine besonderen Voraussetzungen mehr. Früher musste z.B. in jeder Küche eine Spüle vom Vermieter aufgestellt werden. Dadurch, dass immer mehr Mieter eine Einbauküche haben, ist die Regelung weggefallen.

Demnächst wollen wir eine Wohnung in einem Altbau neu
vermieten, es sind zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad. Die Wohnung
ist renoviert, jedoch ist seit jeher im Schlafzimmer kein
Heizkörper vorhanden. War halt immer so und wurde dann halt
auch so gelassen. Die übrigen Heizkörper reichen jedoch dann
aus um die kleine Wohnung zu heizen.
Der Mieter der bisher dort gewohnt hat, hat das Schlafzimmer
nun nicht nur als Schlafzimmer genutzt, sondern hatte hier
auch seinen Computer stehn. Im Sommer kein Problem, aber im
Winter konnte er den Raum halt nur durch die Nachbarräume mit
beheizen, aber so 100% behaglich ist es ihm nicht geworden.
Sind wir als Vermieter verpflichtet auch im Schlafzimmer einen
Heizkörper zu installieren?

In den Mietvertrag aufnehmen, dass dem Mieter bekannt ist, dass im Schlafzimmer keine Heizkörper installiert sind und er die Beheizung dieses Raumes selbst übernimmt.

Ich bin mir nichtmal sicher ob man

einem zukünftigen Mieter vorschreiben kann, das Schlafzimmer
auch als solches zu nutzen (könnte ja sein er möchte lieber
Schlaf- und Wohnzimmer tauschen).

Die Wohnung wird vermietet. Ob der Mieter einen Raum als Büro einrichtet, als Wohnzimmer oder Schlafzimmer oder gar Kinderzimmer, ist Sache des Mieters.

Oder kann man einem

zukünftigen Mieter sagen: gemietet wie besichtigt?

Ja, genau. Wer eine Wohnung nimmt, in welcher in einem Raum keine Heizkörper sind, hat rechtlich keinen Anspruch auf Einbau von Heizkörpern. Also kurz vor dem Schlafengehen die Türe öffnen, damit es ein wenig warm ist.

Ich möchte da jetzt lieber vorbeugen und nicht, dass in einem
Jahr eine Mietminderung wegen zu geringer Wohnraumtemperatur
kommt.

Ist nicht möglich. Eine Mietminderung setzt voraus, dass ein Mangel eintritt, den der Mieter nicht von Anfang kannte. Auf den akzeptierten Ist-Zustand einer Wohnung gibt es keine Mietminderung. Auch später nicht.

Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort.
Hat, wie immer, super geholfen!

Viele Grüße
Merit

Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort.
Hat, wie immer, super geholfen!

Hallo,

hast Du Dir schon Gedanken gemacht, wie Du das Problem Schönheitsreparaturen regelst, wenn bei Einzug von Euch renoviert wurde ? z.B. was geschieht, wenn die Mieter vor Ablauf einer der Fristen ausziehen ? Was geschieht mit der Kleinreparaturklausel. Welche Art vom Mietvertrag werdet Ihr nehmen ? Vertrag von Haus- und Grund oder z.B. Brunnen-Verlag oder Zweckform ?

Gruss Günter

Nochmal Hallo,

kannst Du da etwas empfehlen?
Gross renovieren werden wir wahrscheinlich nicht, die Wohnung wird besenrein übergeben.

Grüße
Merit

Hallo,

hast Du Dir schon Gedanken gemacht, wie Du das Problem
Schönheitsreparaturen regelst, wenn bei Einzug von Euch
renoviert wurde ? z.B. was geschieht, wenn die Mieter vor
Ablauf einer der Fristen ausziehen ? Was geschieht mit der
Kleinreparaturklausel. Welche Art vom Mietvertrag werdet Ihr
nehmen ? Vertrag von Haus- und Grund oder z.B. Brunnen-Verlag
oder Zweckform ?

Gruss Günter

Hi
ist es Wert darüber nachzudenken? Die vorhandene Heizung zu verlängern sollte kein Problem sein, esseiden es lägen völlig unmögliche bauliche bedingungen vor. Ich denke mal dass jetzt wo die Wohne leer ist Gelegenheit ist, wenn der Mieter erstmal drin ist, machts umstände. das macht dir jeder gaswasserscheisse an nem netten Nachmittag.
HH

Auch nochmal Hallo,

kannst Du da etwas empfehlen?
Gross renovieren werden wir wahrscheinlich nicht, die Wohnung
wird besenrein übergeben.

Mietvertrag von Brunnen-Verlag Nr. 25200 Druckdatum nach 01.09.01.

hast Du Dir schon Gedanken gemacht, wie Du das Problem
Schönheitsreparaturen regelst, wenn bei Einzug von Euch
renoviert wurde ?

Wenn ihr nicht renoviert, kann dem Mieter vor Einzug die Renovierungspflicht übertragen werden. Im Mietvertrag muss also stehen, dass der Mieter vor Einzug die Renovierung durchführt, alle 3 Jahre Bad, Küche, WC und alle 5 Jahre alle anderen Räume zu renovieren sind. Ausserdem festhalten, dass nur weisse Wände erlaubt sind und wenn der Mieter Farbe verwendet, diese Räume unbeschadet der Mietzeit komplett zu renovieren sind. Ebenso vereinbaren, dass nur Rauhfasertapeten erlaubt sind, wenn der Mieter andere Tapeten verwendet, diese bei Auszug entfernen muss.

z.B. was geschieht, wenn die Mieter vor

Ablauf einer der Fristen ausziehen ? Was geschieht mit der
Kleinreparaturklausel.

Darauf achten, dass unter Kleinreparaturklausel der Einzelbetrag von 75 EURO und höchstens als Jahresbetrag 8 % eingetragen werden dürfen. Beide Komponenten müssen eingetragen sein. Fehlt eine Komponente ist die gesamte Vereinbarung ungültig.

Bitte auch Kaution beachten. Drei Monatsmieten erlaubt.

Sodann noch die Nebenkosten beachten. In dem Mietvertrag nur das Feld "nicht enthalten ankreuzen. Keine Position darunter streichen. Es spielt keine Rolle, ob da Fahrstuhlkosten steht, denn wo kein Fahrstuhl ist, kann nichts berechnet werden. Sollte ein Warmwasserboiler vorhanden sein, vereinbaren, dass der Mieter mindestens alle zwei Jahre den Boiler entkalken lässt, en Nachweis dem Vermieter vorlegt. Wenn eine Gastherme besteht, vereinbaren, dass der Mieter auf eigene Kosten jährlich die Therme warten lassen muss. Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.

Gruss Günter

Welche Art vom Mietvertrag werdet Ihr

nehmen ? Vertrag von Haus- und Grund oder z.B. Brunnen-Verlag
oder Zweckform ?

Gruss Günter

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Das rechtliche mal außen vorgelassen
Hallo Merit,

glaubst du nicht, dass es einfacher wäre den Wunschmieter zu finden wenn da eine Heizung wäre?

Nur so eine Anregung.

Gruß Ivo