Garagenmietvertrag

Im November 1999 habe ich ohne
schriftlichen Mietvertrag eine Garage
gemietet. Ich benutze diese Garage als
Lager. Die Vermieterin ist mittlerweile
verstorben. Die Erbin will, (auch
mündlich), dass ich innerhalb 3 Wochen
die Garage räume. Es ist mir nicht
möglich, so schnell einen Ersatz zu
finden. Sie hat mir auch schon mit einem
Anwalt gedroht. Kann sie eine derart
schnelle Kündigung aussprechen? Welche
Möglichkeit habe ich, zu widersprechen?

Vielen Dank im Voraus für möglichst viele
Antworten.

Erwin

Hallo Erwin!

Habe weiter untern in einem Artikel gelesen, daß Verträge zwar mündlich abgeschlossen werden dürfen, aber eine mündliche Kündigung nicht ausreicht! Solltest du mal prüfen lassen.

Eine Frist von 3 Wochen ist aber auf jeden Fall nicht ausreichend!

Gruß

Bernd

Hallo,

soweit ich mich an meine Ausbildung erinnern kann, ist für Mietverträge schriftform vorgeschrieben, demnach würde also gar kein Vertrag existieren.

Einer Klage deinerseits hätte demnach überhaupt keinen Sinn, eine gütliche Einigung wäre die einzige Möglichkeit.

Gruss
Peter

Hallo,
mündliche Mietverträge sind genauso gültig, wie schriftliche. Der einzige Unterschied besteht darin, das sondervereinbarungen bewiesen werden müssen, wenn kein Zeuge vorhanden ist. Mündlich hat diese Kündigung keine rechtliche Bedeutung. Zudem sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.
Gruß
Roland

Ich glaube, die Kündigungsfrist bei Garagen ist 1 Monat. Kündigungsschutz gibt es da wohl nicht.
Gruß,
Delia