Mietrecht/Frage nach Alter?

Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Feb 2000

hallo,
darf man bei der Frage eines Vermieters nach dem Alter lügen? Beim Einkommen darf man das doch, oder?
MfG
Sabine

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Mietrecht/Frage nach Alter?

    Hallo Sabine ,

    also ich halte das für eine schlechte Basis um ein Mietverhältnis einzugehen.
    Weil :
    1. der Vermieter auf der Meldebestätigung sowieso das Geburtsdatum sieht

    2.viele Vermieter Auskünfte über die Mietbewerber einholen ,ggfls. auch Einkommens- oder Verdiestbescheinigungen fordern

    spätestens dann fällt die Lüge auf und der Mietvertrag ins Wasser.

    besser mit offenen Karten spielen.

    cu

    Heiner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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