Mietrecht/Frage nach Alter?
Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Feb 2000
hallo,
darf man bei der Frage eines Vermieters nach dem Alter lügen? Beim Einkommen darf man das doch, oder?
MfG
Sabine
hallo,
darf man bei der Frage eines Vermieters nach dem Alter lügen? Beim Einkommen darf man das doch, oder?
MfG
Sabine
Hallo Sabine ,
also ich halte das für eine schlechte Basis um ein Mietverhältnis einzugehen.
Weil :
1. der Vermieter auf der Meldebestätigung sowieso das Geburtsdatum sieht
2.viele Vermieter Auskünfte über die Mietbewerber einholen ,ggfls. auch Einkommens- oder Verdiestbescheinigungen fordern
spätestens dann fällt die Lüge auf und der Mietvertrag ins Wasser.
besser mit offenen Karten spielen.
cu
Heiner
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