hallo,
darf man bei der Frage eines Vermieters nach dem Alter lügen? Beim Einkommen darf man das doch, oder?
MfG
Sabine
Hallo Sabine ,
also ich halte das für eine schlechte Basis um ein Mietverhältnis einzugehen.
Weil :
- der Vermieter auf der Meldebestätigung sowieso das Geburtsdatum sieht
2.viele Vermieter Auskünfte über die Mietbewerber einholen ,ggfls. auch Einkommens- oder Verdiestbescheinigungen fordern
spätestens dann fällt die Lüge auf und der Mietvertrag ins Wasser.
besser mit offenen Karten spielen.
cu
Heiner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]