Stammkapital einer GmbH

Hallo www-ler,

angenommen ich gründe eine GmbH ,zahle sofort die 25.000€ auf das Konto der Gesellschaft als Einlage ein und im Handelsregister wird ein Stammkapital von 25.000€ eingetragen.

Die GmbH kauft sich nun eine Maschine für 25.000€ und im zweiten Geschäftsjahr kauft sie sich aus den nicht ausgeschütteten Gewinnen einen LKW für 20.000€. Ansonsten sind keine Vermögenswerte vorhanden.
Im Dritten Jahr kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten und zur Insolvenz.

Bis zu welcher Höhe werden nun die Gläubiger befriedigt?
25.000€ oder 45.000€?

Meiner Meinung nach müssten die Gläubiger aus dem Gesamtvermögen der GmbH befriedigt werden, das hiesse aber auch, dass die Gesellschafter „blöd“ wären, jeglichen Gewinn in der Firma zu belassen. Es wäre dann doch viel sinnvoller, den gesamten Gewinn jedes Jahre herauszuhiehen und z.B. den benötigten LKW selbst zu kaufen, um ihn an die GmbH zu vermieten.

Ich hoffe, Ihr bringt ein bisschen Licht in mein Dunkel! :smile:
Grüße und Danke
Harry

hi,

die gmbh muss mit allem herhalten was sie hat. wenn in der gmbh noch vermögenswerte von 45.000 haengen, dann können die verteilt werden.

der gesellschafter ist grob gesagt nur dann aus dem schneider, wenn er die stammeinlage korrekt erbracht hat.

warum soll denn die gmbh den wagen bar bezahlen? warum nicht über darlehen und sicherungsübereignung am kfz? dann wird die liquidität nicht voll abgeschöpft!

gruss vom

showbee

Hi,

Die GmbH kauft sich nun eine Maschine für 25.000€ und im
zweiten Geschäftsjahr kauft sie sich aus den nicht
ausgeschütteten Gewinnen einen LKW für 20.000€.

man kann nur Liquidität ausschütten, Gewinne kann man nur buchhalterisch auf die Gesellschafter verteilen. Gewinne stehen auf dem Papier, Geld liegt auf dem Konto. Insofern kann man sich auch mit Gewinnen kein Fahrzeug kaufen, sondern nur mit erwirtschaftetem netto Cash-Flow.

Bis zu welcher Höhe werden nun die Gläubiger befriedigt?
25.000€ oder 45.000€?

Aus den vorhandenen Vermögensgegenständen, wie schon erwähnt.

Meiner Meinung nach müssten die Gläubiger aus dem
Gesamtvermögen der GmbH befriedigt werden, das hiesse aber
auch, dass die Gesellschafter „blöd“ wären, jeglichen Gewinn
in der Firma zu belassen. Es wäre dann doch viel sinnvoller,
den gesamten Gewinn jedes Jahre herauszuhiehen und z.B. den
benötigten LKW selbst zu kaufen, um ihn an die GmbH zu
vermieten.

Interessante Einstellung. Ein Gesellschafter, der permanent an eine mögliche Insolvenz seines Unternehmens, das er über Jahre hinweg mit finanziellen und zeitlichen Opfern aufgebaut hat, nicht nur permanent denkt, sondern auch schon vorbeugend so handelt, als stände sie unmittelbar bevor. Gut, daß das kein realer Fall ist. Oder etwa doch?

Gruß
Christian

das hiesse aber
auch, dass die Gesellschafter „blöd“ wären, jeglichen Gewinn
in der Firma zu belassen. Es wäre dann doch viel sinnvoller,
den gesamten Gewinn jedes Jahre herauszuziehen…

Hallo!

Zunächst sollte man Gewinn und Liquidität unterscheiden. Ein Unternehmen kann z. B. Gewinn ohne Ende erwirtschaften, wird aber von der kleinsten Forderung umgepustet, weil es keinen Pfennig auf der Naht hat. Man muß i. a. schon ziemlich besch*** sein, wenn man das Stammkapital einer GmbH komplett in ein Auto steckt. Am Vermögen in der Bilanz hat sich dabei zunächst nichts geändert, aber die Liquidität des Unternehmens ist auf Null gerutscht. Da reicht dann eine einzige plötzlich notleidend werdende Forderung und das Unternehmen ist zahlungsunfähig, damit ein Fall für das Insolvenzgericht. Herzlichen Glückwunsch zu solcher Geschäftspolitik.

Überlegungen, wie man es anstellt, daß im Crashfall möglichst wenig an Gläubiger fließt, lassen auf eine merkwürdige Blickrichtung schließen. Geschäftliches Agieren muß zum Ziel haben, daß die Bude floriert. Dafür bindet man nicht das komplette Kapital in Anlagegütern, sondern least diese, sofern Gewinne erwirtschaftet werden. Dann tauchen diese Güter nicht als Anlagegüter auf, sondern als Aufwand. Monatlich ist nur das vereinbarte Nutzungsentgelt in Form der Leasingrate zu zahlen und die Liquidität bleibt erhalten. Liquidität aus barem Eigenkapital ist der beste Insolvenzschutz und erübrigt Überlegungen, wie man Gläubiger im Regen stehen läßt.

In windigen Kreisen sind auch Modelle beliebt, wo Gesellschafter als Vermieter von Gegenständen auftreten und die GmbH mit überhöhten Mieten bewußt arm halten. Abgesehen davon, daß Finanzämter durchaus in der Lage sind, mißbräuchliche Gestaltungen zu erkennen, sind solche Konstruktionen im Handling unglaublich mühselig und fahren mit der verarmten GmbH über kurz oder lang an die Wand. Die Blickrichtung war einfach falsch, weil ein jedes Unternehmen Kapital braucht. Wenn man einer Firma den Nährboden Kapital künstlich verknappt, wird ein Bonsai daraus.

Eine mit Gewinn arbeitende GmbH kann aus sich selbst heraus irgendwann kreditwürdig sein. Die Kapitalgesellschaft ohne Kapital ist nicht kreditwürdig. Wird dennoch einmal Geld von der Bank gebraucht, wird sie selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter verlangen. Das wars dann mit der ganzen Haftungsbeschränkung.

Gesellschafter brauchen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals und der GF ein ordentliches Gehalt. Was darüber hinaus geht, räubert eine Firma aus und macht sie im Notfall vom „Nachschießen“ durch einen Gesellschafter abhängig. Der hat dann womöglich gerade kein Geld flüssig… Schau hin, wo immer Du willst. Lange gehen solche Spielchen nicht gut.

Gruß
Wolfgang