Wie definiert sich rein rechtlich 'neu'?

Hi,

wie definiert sich rein rechtlich „neu“?

Über Ebay ersteigerte ich „neu“, eine CD. Die Ware war in einen Karton gepresst und ganz dick in Klebeband eingewickelt. Da kam schon Freude auf.

Nun gut, die CD ist weder in einer Original-Verpackung gewesen, noch war sie sauber. Es sind schmierige Stellen auf der Oberfläche der CD. Die Rückseite ist leicht zerkratzt.

Der Händler besteht darauf, die Ware sei neu. Er meinte, unbenutzt sei was anderes.

Wie definiert sich „neu“? Danke.

Ciao,
Romana

So definiert sich rein rechtlich ‚neu‘!
Hallo Romana,

das ist das erste Mal, dass ich dich persönlich anspreche. Und das, obwohl wir erst gestern (oder wars’s schon vorgestern?) verdächtigt wurden, zwei Identitäten einer Person zu sein. :smile:)

„Neu“ heißt „neu“, das heißt absolut ungebraucht. Das, was dir der Händler da unterjubeln will, nennt sich „neuwertig“.

Wenn du unzufrieden mit der Ware bist, wenn sie Mängel aufweist, die du nicht akzeptieren kannst: Zurück damit!

Falls der Händler sich aber sperrt, obwohl er es sicher besser weiß, wirst du klagen müssen.

Das ist mit Aufwand verbunden, das weiß auch er, und hofft, dass du dich abfindest, um den Aufwand zu vermeiden.

Die Entscheidung liegt bei dir. Wenn du aber nicht nur den Einzelfall siehst, den du verschmerzen könntest, wird es dir und anderen in der Zukunft helfen.

Liebe Grüße
Peggy

Hallo Romana,

Der Händler besteht darauf, die Ware sei neu. Er meinte,
unbenutzt sei was anderes.

das ist dummes Zeug. Ich bin wiklich der letzte, der jemandem wegen eines geringen Betrages zu Rechtsstreitigkeiten rät. Aber solche Händler, die sich dummdreist mit Kleinbetrügerei über die Runden retten, sind ein Ärgernis. Den Herrn würde ich nötigenfalls wegen eines einzigen Euros vor die Alternative stellen, das Geschäft rückgängig zu machen oder neue Ware zu liefern oder Post vom Anwalt zu bekommen - Kosten egal.

Gruß
Wolfgang

Hi Peggy,

jetzt wird’s interessant. Was wenn ich doch eine multiple Persönlichkeit bin, und ich mir bzw. mir die Peggy gerade selbst schreibst. Eventuell bin ich ja selbst auch noch der Ebay-Händler, der sich selbst gerade Software verkauft hat. :smile:)

Nagut, keine Spielchen, sonst wird’s noch Ernst.

Genau, das ist der Punkt: Es sind über 80 Euro. Und in der Tat mag die CD wohl auch funktionieren. Doch „neu“ ist sie definitiv nicht. Der Typ war nur gleich so dreist… ich solle vorsichtig mit dem Wort „Betrug“ sein. Für solche Gespräche habe er keine Zeit und künftig würde er alles von mir ungelesen löschen. Auch würde er eine etwaige Negativbewertung mit einer entsprechenden rächen…

Ja, da kommen Wörter auf, die ich hier nicht unbedingt nennen möchte.

Tja, so ein Typ ist eine Plage und da hat Wolfgang wohl recht. Selbst für einen Euro würde es sich lohnen… weshalb ich gerade noch zurückschrecke liegt daran, daß ich unlängst nur bei einem Anwalt anrief. Dieser meinte am Telefon, er wisse nicht, ob er die Angelegenheit übernehmen könne, bräuchte mehr Informationen, mehr Unterlagen. Diese hatte ich nicht. Nun erhielt ich eine Rechnung von knapp 100 Euro für eine Beratung. Beratung? Naja, und dieser Anwalt wurde mir auch noch von der Rechtsschutzversicherung empfohlen. :smile:

Oder läuft das generell nach Brago?

Ich hoffe, ich ärgere mich nicht nur, sondern bringe die Sache auch weiter.

Ciao,
Romana

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Hi Wolfgang,

Hallo Romana,

Der Händler besteht darauf, die Ware sei neu. Er meinte,
unbenutzt sei was anderes.

das ist dummes Zeug. Ich bin wiklich der letzte, der jemandem
wegen eines geringen Betrages zu Rechtsstreitigkeiten rät.
Aber solche Händler, die sich dummdreist mit Kleinbetrügerei
über die Runden retten, sind ein Ärgernis. Den Herrn würde ich
nötigenfalls wegen eines einzigen Euros vor die Alternative
stellen, das Geschäft rückgängig zu machen oder neue Ware zu
liefern oder Post vom Anwalt zu bekommen - Kosten egal.

-))) Ja. Ich hoffe, ich werde das im Neuen Jahr auch so angehen können. Denn so habe ich es auch immer gesehen. Im Moment fehlt mir einfach die Energie. Andererseits solch ein Ärgernis zu schlucken, kann definitiv nicht gesund sein, egal ob schulmedizinisch oder mit Alternativmethoden betrachtet. :smile:)

Ciao,
Romana

Gruß
Wolfgang

RA-Kosten

… doch eine multiple Persönlichkeit … mir die Peggy gerade selbst schreibt … selbst auch noch der Ebay-Händler, der sich selbst gerade Software verkauft hat.

Oder läuft das generell nach Brago?

Hallo Romana,

das ist doch ganz einfach: Leg uns doch noch eine Identität als Rechtsanwalt zu und geh dann zu dem!

Na gut, keine Spielchen, sonst wird’s noch Ernst.

O. K.! :smile:)

Also, geht immer nach Brago. Das bedeutet aber auch, dass das Problem eher darin liegen könnte, dass du Schwierigkeiten haben wirst, einen RA zu finden, der für solchen einen Betrag die Finger krumm macht.

Mich hat man kürzlich wegen 65 EU verklagt, das habe ich deshalb ohne RA durchziehen müssen. Aber wenn man’s beweisen kann, ist das unproblematisch. Aber zieh’s nicht zu lange hinaus, die Texte sind bei Ebay m. W. nur noch begrenzte Zeit einzusehen. Am besten ist natürlich ein RA mit Internet-Kenntnissen. Ansonsten die Belege in Anwesenheit eines Zeugen ausdrucken, der später ggf. bestätigen kann, dass du die Ausdrucke nicht gefälscht hast.

Multiple Grüße
Peggy

PS Mir haben wegen der 65 EU drei RAs gesagt, dass sie überlastet seien und zur Zahlung geraten, weil sich der Aufwand nicht lohne. Aber auch in diesem Fall ging es (mir) weniger um das Geld, sondern um Dreistigkeit: Ich hatte den Austausch eines Heizungsventils in Auftrag gegeben. Da ich bei der Arbeit aber nicht im Hause war, tauschte der Monteur nach dem Motto ‚Frauen verstehen nichts von Technik, nicht das Ventil, das Thermostat ist defekt‘ letzeres aus. Da das nichts brachte, logisch, ein paar Tage später auch das Ventil. Als er mir dann beides in Rechnung stellte, kürzte ich sie entsprechend. Die Sache wurde dann doch noch aufwendiger, weil der Kläger ‚Zeugen‘ angab, die am Telefon gehört haben wollten, ich hätte einen Thermostataustausch in Auftrag gegeben. Um so breiter mein Grinsen, als der Richter die Klage nach dem Gütetermin als unbegründet zurückwies.

Schade, dass ich keinen RA hatte, dann wären die Kosten für das Lügenmaul noch höher.

Hi Peggy,

die Idee mit der anderen Identität „Rechtsanwalt“ finde ich gut. Erst: „Ich bin viele“ und dann „Ich bin alle“. :smile:

Nachdem ich ständig in so eine Scheiße laufe, habe ich mir nun ein paar Tiptel Telefone, Tiptel 195, zugelegt. Ich schneide geschäftliche Gespräche immer häufiger rein prophylaktisch mit.

Ein Beispiel der Extra-Klasse: auf einer Reise lies ich mit dem Hermes-Versand zwei Koffer und einen Multifunktionsdrucker im Originalkarton transportieren. Auf dem Hinweg wurde der 1 Tag alte Koffer rechts eingedellt, abgeschrammt und der Koffer hat sogar einen mehrere cm langen Schlitz auf der Seite. Hier habe ich umgehend reklamiert als ich am Reiseort angekommen war. Die Sache ist auch noch nicht abgeschlossen.

Auf dem Rückweg kamen meine Sachen etwas verspätet an. Ich war extremst erkältet und konnte nichts heben, war viel zu schwach. Somit habe ich zwar den Multifunktionsdrucker gesichtet, doch stehen lassen. Als ich ca. zwei Wochen später das Gerät hochhob, hörte ich es schon klirren.

Ich telefonierte hier rum und mir sagte ein Händler in der Nähe, das Gerät selbst hatte ich über’s Internet gekauft, ich müsse eine Reparaturpauschale von ca. 350 Euro bezahlen. Schluck. Und das für eine simple Glasscheibe!!! Tja, angeblich wäre es halt so, daß HP nichts mehr reparieren würde, nur in wenigen Fällen noch. Tja, Das Gerät hatte ich im Frühjahr gekauft. Der HP-Händler meinte, sie wären ja auch froh, wenn sie mehr reparieren dürften, doch HP würde das untersagen. Und es ginge nicht anders. Sie dürften / könnten keine Ersatzteile beziehen.

Da war ich erstmal geschockt und ich machte einen kleinen Rückzieher. Doch de Händler köderte mich und meinte, ich würde dafür ein „neues“ Gerät erhalten. Nun, neu heißt für mich halt „nigelnagelneu“. Daß „neu“ hier generalüberholt heißt bzw. nur daß das Innenleben ausgetauscht wird, wußte ich nicht, sagte er auch nicht. Ich empfand dies schon als irreführend, egal wie un-absichtlich dies erfolgte.

Vier bis fünf Wochen wartete ich, rief immer wieder an, doch das Gerät kam und kam nicht. Tja, als ich es dann erhielt, traf mich fast der Schlag. Es war weder mein Gerät noch war das Gerät neu. Es begann ein Horror.

Der Händler meinte, ich habe den Kostenvoranschlag unterschrieben und dazu müsse ich nun stehen. Ursprünglich war es mir ja gleich, war schon sauer auf Hermes, da ich davon ausging, das zahlt die Transportfirma. Es ist nicht meine Aufgabe, den günstigsten Reparaturpreis für den Hermes Versand zu suchen. Doch zwischenzeitlich hatte mir der Hermes-Versand in zwei oder gar drei Briefen sein Bedauern ausgedrückt, doch ich hätte halt die einwöchige Reklamationsfrist überschritten. Und das seien halt die Regeln. Da könne man nichts machen. Ich hätte halt anrufen müssen und den Schaden melden müssen. Wenn ich sogar dazu zu krank gewesen wäre… Nun, ich hatte den Schaden von außen nicht gesehen, erst gehört, als ich das Gerät hochhob. Und so krank wie ich war, mit Arztbesuchen, hätte ich das Gerät nicht aus dem Karton heben können… Naja. Ich finde der Hauptschuldner ist der Hermes-Versand, doch der macht stur auf seine Regeln.

Nun sollte ich also 350 Euro für eine Glasscheibe zahlen. Wow!!! Zwischenzeitlich erfuhr ich von anderen Händlern, daß ich dieses Vorlagenglas mir hätte für z.B. 26 Euro im Internet bestellen können. Oder ich hätte es mir auch beim Glaser für einen 20er machen lassen können.

Es folgten viele Telefonate und Androhungen von Rechtsanwalt. Ich telefonierte auch mit HP. Besonders sauer war ich, daß das Gerät gerade mal ein paar Monate alt war und nun sollte ich nun fast den Preis eines Neugerätes (Auslaufmodell) bezahlen. Selbst hatte ich weit über 600 Euro hingelegt. Das kann’s ja wohl nicht sein. Und dann gäbe es auch nur noch ein halbes Jahr Garantie, gleichwohl ich im Moment noch ca. 1 1/2 Jahre auf mein Gerät habe.

Selbst bei HP waren sie sich uneins. Manche Mitarbieter meinten, es sei halt so. Da könne man nichts machen. Ich hätte den Kostenvoranschlag unterschrieben. Einer bei dem „Complaint Management“ erzählte mir was von, wenn ich das Gerät ein halbes Jahr im Keller liegen lasse bzw. gebraucht über Ebay ersteigere… ich war ganz baff, wie er zu diesen Weisheiten kam…

Dann hatte ich ein Telefonat vorgestern mit einem jungen Mann der meinte, ich könne mich aun eine Verbraucherzentrale oder an den Rechtsanwalt wenden. Denn der Händler hätte mir eine wesentlich günstigere Reparatur anbieten müssen. Er habe nicht in meinem Interesse gehandelt. Und einiges mehr…

Ob das Eindruck bei einem Anwalt machen würde? Naja, jedenfalls ist es absolut unverhältnismäßig für eine simple Glasscheibe ca. 700 DM hinzulegen. Übedies hieß es immer, wenn ich noch Garantie hätte… obwohl es gleichzeitig auch hieß, es sei ja kein Garantiefall, da der Schaden durch äußere Einwirkung entstand. Doch wäre noch Garantie drauf, könnte man anders damit umgehen. Ich dachte, ich flippe jetzt bald aus. Das Gerät war von mir neu und original verpackt im Februar gekauft worden. Nein, die Gerätenummer würde was anderes sagen, hieß es. Wenn ich ein Gerät kaufe, das veraltet im Keller lag, dann müßte ich den Schadensersatz vom Händler einklagen, wurde mir gesagt.

Gestern meinte dann ein Mitarbeiter von HP, ich solle mich an die Beschwerdestelle schriftlich wenden, indes der Händler meinte, er würde die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Der Mitarbeiter meinte, reparieren sei zu teuer geworden. Ergo, würden Geräte nur noch komplett ausgetauscht werden. Und dies mache nicht nur HP so. Das sei einfach der Trend. Das heißt, wenn auf ein Gerät ein Jahr bzw. zwei Jahre Garantie ist, und es ein paar Tage später defekt ist, kannst Du es im Prinzip wegwerfen, denn eine Reparatur rentiert sich nicht. Ein Neugerät ist kaum teurer und überdies „neu“ und wohl auch moderner, mit ein paar weiteren Zusatzfunktionen, ausgestattet. Es lebe die Wegwerfgesellschaft einerseits und die Abzocke andererseits. Das heißt, besonders ärgerlich ist es, wenn z.B. wie bei mir, ein Schaden durch äußere Einwirkung entsteht und aus welchen Gründen auch immer keine Versicherung für den Schaden aufkommt.

Indes mir dann ein Mitarbeiter gestern an dessen Adresse ich ein Fax schicken sollte und von dem ich dann über große Umwege die Telefonnummer in Erfahrung brachte, mir sagte, ich möge mich doch an die Beschwerdestelle schriftlich wenden, erhielt ich gestern ein Fax von der Stelle an die ich gefaxt hatte. Darin hieß es dann, der Händler bekäme nach den Feiertagen eine Gutschrift von HP. Über welche Höhe sich diese beläuft und ob nun die Sache zu einem Abschluß kommmt…who knows? Das läuft ja erst seit Ende September. :smile:

Schlechtes Karma. :smile:))

Ciao,
Romana

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Hallo Romana,

könntest Du mir bitte den User-Namen Deines Ebay-Verkäufers sagen? Ich würde denjenigen nämlich gerne auf die Liste derjenigen setzen, die bei mir nicht mitbieten dürfen und bei denen ich auch nichts kaufen werde.

Vielen Dank!

MecFleih

Auch würde er eine etwaige Negativbewertung
mit einer entsprechenden rächen…

Hi Romana,

falls Du Dir da Sorgen machst: Hebe allen Emailverkehr mit dem Typen auf. Hat er Dir das mit der Neg.bewertung schriftlich gegeben? --> Dann brauchst Du keine Angst zu haben. Man kann dann schriftlich bei Ebay anfragen und bitten, die Bewertung zu löschen. Das Einzige, was bleibt, ist, daß die Punkte nicht stimmen. Es steht dann da: 25 positive Bewertungen, Du hast aber nur 24 Punkte.

Auf jeden Fall würde ich bei dem Typen eine negative Bewertung hinterlassen, damit sowas nicht einreißt.

Nur noch ne kurze Frage: Ist es eigentlich erlaubt, ohne Ankündigung Gespräche mitzuschneiden? Dachte immer, das wäre verboten und würde sowieso nicht als Beweis gewertet.

ciao,
erik

Hi Erik,

weiß nicht, ob es rechtlich erlaubt ist, Gesrpäche mitzuschneiden. Doch bei dem was ich so erlebt habe, tue ich es einfach. Ich lösche natürlich alles was nicht mehr benötigt wird. Und ich zeichne auch keinerlei Privatgespräche auf.

Auch wenn es nicht legitim wäre, das wäre mir bei meinen Erfahrungswerten gleich. Ich habe keine Lust mehr darauf abgezockt zu werden. Und anders sehe ich keine Möglichkeit dem Einhalt zu gebieten.

Bewertung schon gelaufen.

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

romana, du…
…ziehst aber auch immer wieder die bewusste
ars…lochkarte. du tust mir nun doch langsam richtig leid.
menschenskinner:
kauf einfach neue sachen -wirklich neue-,
dann zahlst du im end-effekt weniger als mit ‚schnaeppchen‘.
das wusste schon rockefeller.
gruss & frohes fest wuenscht dir
digi - aus dem pfaelzer wald jetzt.

Hi Dieter,

you’re right. Leid tun muß ich Dir deswegen nicht. Ein Weg raus, wäre hilfreicher.

Was magst Du mir mit Deiner Aussage konkret sagen? Ich soll nicht über Ebay einkaufen? Bislang habe ich nur Neuware über Ebay bestellt. Übrigens, wenn Du meinst, ich soll nur in Ladengeschäfte kaufen… Unlängst stellte sich raus, daß der Multifunktionsdrucker weswegen ich gerade so Streß habe, bereits davor ein halbes Jahr oder gar ein dreiviertel Jahr beim Händler lag. Das heißt, wenn was ist, müßte ich mich in Schadensfällen an den Händler wenden, da die einjährige Garantie bereits abgelaufen ist. Vor Jahren kaufte ich mal auf Empfehlung einen Videorekorder und Fernsehr in einem Laden in den ich wohl etwas zu früh kam. Denn der Mann putzte gerade das Vorführgerät, das er mir als Neugerät verkaufen wollte, sorgfältig ab. Also… Beschiss auf der ganzen Linie… Ach übrigens, der Fernseher kostete 3300 DM und der Videorekorder 2500,-- DM. Findest Du das billig?

Ciao,
Romana

Hi MecFleih,

ich hatte nochmal an Ebay eine E-Mail geschickt und im Prinzip das geschrieben, was Du mir geschrieben hattest, daß sie Schweinepreise haben, doch daß wenn man Probleme mi dem Käufer / Verkäufer hat, zumeist allein gelassen ist und die Arschlochkarte (Zitat Digi) zieht, da sich Anwälte für solche Peanutsbeträge nicht einsetzen. Desweiteren kämen halt so Leute mit Kleinbetrügereien durch (Zitat Wolfgang)…

Und einige Stunden später nur erhielt ich von Ebay zwei Antworten, zum einen eine E-Mail an den Verkäufer Fado Nascimento, der nochmal aufgefordert worden ist, sich mit mir in Verbindung zu setzen um die Angelegenheit zu klären. Und ich erhielt auch eine E-Mail in der mir gesagt wurde, ich möge mich nochmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und die Angelegenheit über E-Mail oder Telefon zu klären suchen. Falls dies nicht möglich wäre, könnte ich noch binnen 60 Tagen an einem Käuferschutzprogramm teilnehmen. Was hierbei gegebenenfalls rauskommt, weiß ich noch nicht.

Ciao,
Romana

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empfehlung hinterhergeschoben, …
weisst du, romana, meine empfehlung:
du musst halt auf die ORIGINAL verpackung GENAU achten.
ohne verpackung oder schon mal aufgemacht > finger weg.
und kauf ein bekanntes produkt / bekannter hersteller,
sagen wir mal sony oder so als beispiel.

ob ich nun bei e-bay ueberhaupt kaufen wuerde…
ich glaube eher nicht. das ist mir zu heiss.
ich hab nicht die zeit und nicht die lust,
mich evtl irgendwann mal mit endlos langem streit
die zeit klauen zu lassen.
ich geh in den laden, schau mir alles an,
und dann kauf ich oder nicht.
und zwar die ware im originalkarton.
ist natuerlich keine 100% sicherheit,
aber allemale besser als …
normalerweise muss ich mit dem zeug, was ich kaufe,
geld verdienen, und ich kann mich deswegen
erstmal nicht auf lange marktbobachtungen (ebay?)
oder schnaeppchen konzentrieren.
ich brauch das zeug lauffaehig und zwar sofort und immer.
alles andere waere toedlich.

btw: tv & vr sowieso nicht, kommen nicht ins haus.

frohe festtage wuenscht dir - digi

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Hi Dieter,

natürlich bietet es Vorteile vorort die Ware zu sehen und zu kaufen.

Doch der Kauf über z.B. Ebay bietet neben einem günstigeren Preis auch noch einen gewissen Thrill beim Bieten bzw. Ersteigern. Überdies informiere ich mich im Vorfeld gemessen an dem was ich mir wünsche bzw. wünschen könnte, und suche mir im Vorfeld aus was ich kaufen möchte, bevor ich auf Ebay gehe.

Was weißt Du welche (Marken-)Artikel ich kaufe? Zunächst hat jede Marke auch mal klein angefangen. :smile: Und ich habe übedies, abgesehen von den beiden Gericom Laptops, nur Markenartikel -bei Geräten.

Auch glaube ich nicht, daß mein steter Ärger mit Internetkäufen zu tun hat. Denn wie Du weißt, habe ich hier vorort zwei Laptops gekauft und nichts wie Ärger damit. Unlängst wurde mir gar einer der beiden Laptops persönlich vorbeigebracht. Das Gerät sei 72 Stunden im Dauertest gewesen, immer wieder getestet worden. Eigenartig. Denn nur wenige Minuten nachdem ich das Gerät in Gebrauch hatte, hat sich der Laptop aufgehängt. Und das immer und immer wieder… Nun könnte ich ja sagen „Bedienungsfehler“… Doch mit meinen Sony’s habe ich keinerlei Probleme, die laufen wia d’Sau. Also… es ist bei mir sicherlich keine Frage wo ich einkaufe. Da steckt eher was Psychologisches dahinter, daß ich scheinbar so gerne die Arschlochkarte in solchen Dingen ziehe. Doch ich gelobe Besserung. :smile:

Ciao,
Romana