Ein Tipp zur Gewährleistung bei Privatverkäufen

Ich war letztens ganz schön geplettet!
In einer Fernsehsendung, ich glaube WISO, war das Thema dran. laut Aussage dort verhält es sich so, dass wenn jemand privat eine Sache verkauft und nichts weiter festlegt gilt in solchen Fällen das neue Recht für den Käufer, dass er volle ZWEI JAHRE Ansprüche auf Gewährleistung hat!!!
Empfohlen wurde dort, dass man einen Kaufvertrag machen soll, in welchem ausdrücklich die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wird! Das ist bei privaten Verkäufen möglich.

Stellt euch nur mal vor, Ihr verkauft euren alten Schlorren von Auto und nach einem Jahr kommt der Käufer an und will für irgendwelche Reparaturen Geld haben…

Gruß Billy

Hi Bill, :smile:

interessantes Thema und das wird wohl auch noch für reichlich Zündstoff sorgen:

http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/G…
http://www.garantie.at/content/tipps/gewaehrleistung…
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/doc1278A.html

Ciao,
Romana