Verdienstausfall nach Unfall? (Schmerzensgeld II )

Guten Tag, durch einen Verkehrsunfall in Ausübung ihrer Dienst-
tätigkeit erlitt meine Frau ein heftiges HWS-Schleudertrauma und ist jetzt sicher für mindestens ca. 3 Wochen arbeitsunfähig.
Sie ist freiberuflich (mit Angestellten tätig)
Frage: Wie bemisst sich ihr „Verdienstausfall“ ? (Einnahme-Überschussrechnung, vereinfachte Buchführung)
Für jeden Hinweis dankbar - auch zum Thema „Schmerzengeld“ siehe Frage vom 18.12.02.
Danke

ihr braucht…
…dringend einen rechtsverdreher aeehhh -anwalt.
und zwar einen, der sich von der gegnerischen versicherung
nicht etwa bestechen laesst.
gruss mit dringender empfehlung - digi