Fehlbuchung

meine bank hat vor 4 monaten irrtümlich 6000 € meinem
konto gutgeschrieben,jetzt will sie den betrag zurückbuchen
habe aber das geld bereits ausgegeben,welche handhabe hat meinen
bank mir gegenüber?

Hallo,

den Fall hatten wir mal bei BGB-Recht. Es verhält sich meines Wissens so (bitte schreiben wenn falsch):

Solltest Du mittellos sein (in unserem Beispiel wars ein Obdachloser mit Girokonto *g) kann sie Dir nichts nehmen.
Bist Du aber ein ganz „normaler“ Mensch mit Einkünften etc, dann musst Du den Betrag nachzahlen.

Auch war noch irgendwas mit: Wenn Du nicht dauernd 6000€-Einzahlungen auf Deinem Konto hast, dann müsste Dir das eigentlich auffallen. Auch das war ein Kriterium.

Grüsse

Andreas

Was die Bank von Dir will, ist unerheblich. Das „Problem“ ist, daß der Zahlungsempfänger Dir gegenüber einen Herausgabeanspruch hat und zwar zzgl. Zinsen.

Das ganze hatten wir neulich erst:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Eins begreife ich ja nicht: Daß die Leute sicher sein können, herrenlose Geldscheine von der Straße ungetraft einsacken zu können, kann ich ja noch verstehen. Aber welch Geistes Kind muß man sein, um ernsthaft zu glauben, daß ein Überweisungsbetrag von € 6.000,-- von niemandem vermißt wird?

Gruß
Christian

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Hallo,

wenn du nicht gerade arbeitsloser Sozialhilfeempfänger bist, so musst du das Geld zurückzahlen, da ein Anspruch gegen dich besteht. Nur bei dieser Gruppe gibt es nichts zu holen, auch wenn der Anspruch besteht.

Wann lernt die Menschen denn endlich, dass sich so was nicht bei so kleinen Beträgen lohnt.

Gruß Ivo

Hi,

uns wurde in der BGB-Vorlesung auch immer empfohlen, wenn uns mal einer ne Mio aus Versehen überweist, ab damit auf ein Tagesgeldkonto. Zurück muß man es aber geben. Unser Dozent war aber der Auffassung, die Zinsen dürfe man behalten.

ciao
erik

Gabs da nicht mal einen Fall… Wenn du bei deiner Bank nachgefragt hast ob diese Überweisung richtig ist, die Bank dies nach Überprüfung bejaht, das z. B. der Überweisende einen Fehler gemacht hat können sie ja nicht prüfen, darfst du davon ausgehen, Geld gehört dir. Es war noch etwas mit Wartezeit, aber wie lange …keine Ahnung!

mfg
Franz

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Moien!

Solltest vorsichtig sein, denn hier dürfte wohl auch der Staatsanwalt Interesse haben und ich hoffe, daß du noch ne schöne runde Summe als Strafe zahlen mußt!

Bernd