hi, mein lieber chef will mir für weihnachten und silvester netterweise 1 1/2 tage urlaub abziehen. angeblich wären es eigentlich 2 tage und das wäre ein reines entgegenkommen von ihm. der laden hat allerdings zu und ich muß also praktisch urlaub nehmen. und für zwei halbe tage zwangsurlaub sollte doch wohl ein urlaubstag reichen oder??? da gibt es doch bestimmt eine verbindliche regelung ?!?
thx
jorror
hab grad selber rausgefunden das die beiden tage rechtlich normale arbeitstage sind und man deshalb jeweils einen urlaubstag nehmen muß. dies ist jedoch meistens (!) tariflich anders geregelt. jetzt stellt sich die nächste frage: wann und wie weit ist mein chef an tarifverträge gebunden. (falls das wichtig ist: Großhandelsbetrieb in Bremen)
thx
jorror
du arbeitest wohl nicht gerne in der Firma oder möchtest es zu Zukunft nicht mehr ?
Es gibt schlimmeres als dafür Urlaub nehmen zu müssen.
Auch wenn das jetzt keine rechtliche Auskunft war aber meine Meinung !
Gruß Anno
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etwas off (Weihnachten vs. Heilig Abend)
Hallo Jorror,
du meinst wohl Heilig Abend, nicht Weihnachten.
Heilig Abend ist normaler Werktag (da kannst du ja auch noch ganz normal einkaufen, zumindest vormittags), Weihnachten (1. und 2. Weihnachtstag) ist gesetzlicher Feiertag, also frei.
Silvester ist wieder Arbeitstag, Neujahr Feiertag.
Gruß
HaweThie
Hallo.
jetzt stellt sich die nächste frage: wann und
wie weit ist mein chef an tarifverträge gebunden. (falls das
wichtig ist: Großhandelsbetrieb in Bremen)
Es gibt 3 Möglichkeiten, warum ein TV zwingend Anwendung findet:
1.) Du bist in der Gewerkschaft und der AG im AG-Verband
2.) Die Geltung des TV ist einzelvertraglich vereinbart.
3.) Der TV ist für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Gruß,
LeoLo
du arbeitest wohl nicht gerne in der Firma oder möchtest es zu
Zukunft nicht mehr ?
Es gibt schlimmeres als dafür Urlaub nehmen zu müssen.
Auch wenn das jetzt keine rechtliche Auskunft war aber meine
Meinung !
Gruß Anno
eigentlich arbeite ich sehr gerne in dem laden. aber wenn es einfach nur darum geht mir die urlaubstage abzuknöpfen finde ich das trotzdem nicht lustig (originalton chef: sie haben ja sowieso noch so viel urlaub). ich empfinde das deswegen als reine schikane und da ist es mir egal ob die arbeit sonst spaß macht.
cu
jorror
p.s. natürlich gibt es schlimmeres. der standard-spruch dürfte jetzt wohl lauten „sei heutzutage froh das du arbeit hast“. klasse! muß man deswegen alles schlucken???
Es gibt 3 Möglichkeiten, warum ein TV zwingend Anwendung
findet:1.) Du bist in der Gewerkschaft und der AG im
AG-Verband
ich bin nicht in der gewerkschaft
2.) Die Geltung des TV ist einzelvertraglich vereinbart.
im arbeitsvertrag steht: „der urlaub richtet sich nach dem bundesurlaubsgesetz bzw. nach den anzuwendenen tariflichen bestimmungen“. heißt das jetzt das die tarifliche regelung gilt?
3.) Der TV ist für allgemeinverbindlich erklärt worden.
wie find ich das jetzt raus? finde ich tv im netz?
thx
jorror
Hallo,
1.) Du bist in der Gewerkschaft und der AG im
AG-Verbandich bin nicht in der gewerkschaft
Ob Du persönlich in der Gewekschaft bist spielt keine Rolle!
Es geht nur darum, ob der Arbeitgeber tarifvertraglich organisiert ist (Arbeitgeberverband!). Ist der Arbeitgeber nicht im Verband, dann kann er freiwillig die Tarifvereinbarungengen übernehmen oder was eigens machen (Individualvertrag mit jedem Arbeitnehmer)
im arbeitsvertrag steht: „der urlaub richtet sich nach dem
bundesurlaubsgesetz bzw. nach den anzuwendenen tariflichen
bestimmungen“. heißt das jetzt das die tarifliche regelung
gilt?
ja, ist logisch. Ist der AG im Tariferbund gilt der Tarifvertrag, ist er es nicht, dann die gesetzlichen Bestimmungen.
Folgende Reihenfolge der Verträge gilt
- pers. Arbeitsvertrag mit individuellen Bestimmungen
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag
- gesetzliche Bestimmungen (Allgemeingültigkeit von Traifverträgen durch Gesetz, wie z.b. die ehemalige Schlechtwetterregelung für Bauarbeiter).
Das heißt, Tarifverträge dürfen nur besser sein als Gesetze und Betriebsvereinbarungen nur besser als Tarifverträge (so der AG im AG Verband Mitglied ist)
Schlechterlautende Bestimmungen gelten nicht.
Beispiel: Bundesurlaubsgesetz 20 Tage Urlaub und die Betriebsvereinbarung sagt 15 Tage Urlaub…das gilt nicht!
Bundesurlaubsgesetz 20 tage Urlaub und im Arbeitsvertrag 22 tage Urlaub…das ist zulässig!
Sagt die betriebsvereinbarung 24 tage, dann gilt das. Sollte im Individualvertrag 26 Tage stehen, dann gelten diese Tage.
Also, immer das für den Arbeitnehmer freundlichere gilt!
Gruß
Karl-Heinz
ich empfinde das deswegen als
reine schikane und da ist es mir egal ob die arbeit sonst spaß
macht.
cu
jorror
Das ist keine Schikane, sondern geltendes Recht. Es handelt sich hier um Betriebsferien, wie sie in anderen Betrieben nicht nur für zwei Tage, sondern teilweise für mehrere Wochen Praxis sind. Betriebsferien verbrauchen den Urlaub und gehen eigenen Wünschen vor. Es wären also nach geltendem Recht 2 Urlaubstage zu verwenden.
Im Groß- und Außenhandel Bremen sind die Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich und gelten daher nicht, wenn nicht beide Vertragsparteien in den tarifschließenden Parteien Mitglied sind. Da Du es nicht bist, kommt es nicht mehr darauf an, ob Dein Unternehmen es ist.
Da der Anstellungsvertrag nur auf die „geltenden“ Tarifbestimmungen abzielt, die hier ja gerade nicht gelten, folgt daraus auch kein Anspruch.
Eine betriebliche Übung aus der Vergangenheit scheint es auch nicht zu geben oder allenfalls hinsichtlich der 1,5 statt 2 Tage Lösung.
Off Topic
Ob Du persönlich in der Gewekschaft bist spielt keine Rolle!
Ist der AG im Tariferbund gilt der
Tarifvertrag, ist er es nicht, dann die gesetzlichen
Bestimmungen.
Das ist unzutreffend!
Wenn ein Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist (ist er hier nicht) und nicht die Geltung der Tarifverträge individualvertraglich vereinbart wurde (ist hier auch nicht der Fall) müssen BEIDE - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Mitglied sein. Ist der Arbeitgeber organisiert, aber der Arbeitnehmer nicht Gewerkschaftsmitglied, besteht kein Anspruch.
Das heißt, Tarifverträge dürfen nur besser sein als Gesetze
und Betriebsvereinbarungen nur besser als Tarifverträge (so
der AG im AG Verband Mitglied ist)
Das ist ebenfalls nicht zutreffend, da im Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung das Günstigkeitsprinzip nicht gilt (sog. Tarifsperre, vgl. § 77 Abs. 3 BetrVG).
Nö
Hi!
Ob Du persönlich in der Gewekschaft bist spielt keine Rolle!
Es geht nur darum, ob der Arbeitgeber tarifvertraglich
organisiert ist (Arbeitgeberverband!). Ist der Arbeitgeber
nicht im Verband, dann kann er freiwillig die
Tarifvereinbarungengen übernehmen oder was eigens machen
(Individualvertrag mit jedem Arbeitnehmer)
Das ist falsch!
§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG:
Die Rechtsnormen des Tarifvertrages, die den Inhalt , den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen.
(Hervorhebungen von mir)
§ 3 Abs. 1 TVG Tarifgebundenheit
Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
(Hervorhebungen von mir)
ja, ist logisch. Ist der AG im Tariferbund gilt der
Tarifvertrag, ist er es nicht, dann die gesetzlichen
Bestimmungen.
Der TV gilt nur, wenn er
a) Allgemein verbindlich ist
b) wenn beide (AG in der Gewerkschaft und AN im Verband) Mitglied sind
c) im Arbeitsvertrag als verbindlich erklärt ist
Das heißt, Tarifverträge dürfen nur besser sein als Gesetze
und Betriebsvereinbarungen nur besser als Tarifverträge (so
der AG im AG Verband Mitglied ist)
Schlechterlautende Bestimmungen gelten nicht.
Beispiel: Bundesurlaubsgesetz 20 Tage Urlaub und die
Betriebsvereinbarung sagt 15 Tage Urlaub…das gilt nicht!
Das ist aber auch nur der Fall, weil das Bundesurlaubsgesetz eine Verschlechterung ausschließt.
Wenn beispielsweise im Tarifvertrag eine generelle Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende vereinbart wird (natürlich darf hier der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als der Arbeitgeber), dann ist diese durchaus gültig!
Grüße
Guido
Hallo,
nur noch mal zur Klarstellung meiner Position auf die Ausgangsfrage:
Es ist die negative Koalitionsfreiheit gemeint, in eine Gewerkschaft erst gar nicht einzutreten, um gleiche Vorteile zu haben wie ein Gewekschaftsmitglied (z.B. mehr Urlaubstage…).
Ein entsprechender Zwang wäre unwirksam. Aus der Wahrnehmung seiner Freiheiten dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
So darf es im Betrieb beispielsweise keine Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern geben.
Die tarifgebundenen Arbeitgeber wenden Tarifverträge üblicherweise für alle Arbeitnehmer aus. Wenn sie dies nicht tun würden, wäre zu befürchten, dass die bislang nicht organisierten Arbeitnehmer sogleich einer Gewerkschaft beitreten. Das kann einem Arbeitgeber regelmäßig nicht gelegen sein.
Gruß
Karl-Heinz