Hallo allerseits,
eine Freundin von mir erhielt gerade die Nebenkostenabrechnung für 2000. In dem Haus hat fast ein halbes Jahr eine Wohnung (von 8 insgesamt) leer gestanden. Dass der Vermieter die für diesen Zeitraum anfallenden Nebenkosten, die auf die Wohnfläche umgerechnet werden, tragen muss, ist klar.
Aber was ist mit den Kosten, die auf Personen umgerechnet werden ? Einerseits hat niemand da gewohnt, aber andererseits wird ein sehr großer Teil der NK auf die Personen umgelegt, und das ist bei 1 Person je Wohneinheit und bei heutigen Preissteigerungen nicht zu verachten. Und es handelt sich dabei in erster Linie um so was wie z.B. Kanalgebühr, Strassenreinigung und Müllabfuhr, d.h. Kosten, die nicht geringer werden, bloss weil eine Wohnung nicht belegt ist. Kennt jemand aktuelle Urteile ?
Danke im voraus !!
Gruß
Sven
Hallo,
eine Freundin von mir erhielt gerade die Nebenkostenabrechnung
für 2000. In dem Haus hat fast ein halbes Jahr eine Wohnung
(von 8 insgesamt) leer gestanden. Dass der Vermieter die für
diesen Zeitraum anfallenden Nebenkosten, die auf die
Wohnfläche umgerechnet werden, tragen muss, ist klar.
Aber was ist mit den Kosten, die auf Personen umgerechnet
werden ? Einerseits hat niemand da gewohnt, aber andererseits
wird ein sehr großer Teil der NK auf die Personen umgelegt,
und das ist bei 1 Person je Wohneinheit und bei heutigen
Preissteigerungen nicht zu verachten. Und es handelt sich
dabei in erster Linie um so was wie z.B. Kanalgebühr,
Strassenreinigung und Müllabfuhr, d.h. Kosten, die nicht
geringer werden, bloss weil eine Wohnung nicht belegt ist.
Kennt jemand aktuelle Urteile ?
Kanalgebühren sind personenbezogene Kosten. Müllgebühren werden entweder pro Haushalt, pro Menge oder pro Person erhoben. Die Strassenreinigung ist nicht nach Personen, sondern nach der Fläche umzulegen. Aktuelle Urteile gibt es in Hülle und Fülle. Zuerst einmal wäre wichtig, was im Mietvertrag vereinbart wurde und wie bisher abgerechnet ist. Teile dies bitte kurz mit. Und dann interessiert mich, ob möglicherweise nachdem eine Wohnung leer war, die Berechnung verändert wurde von Wohnfläche auf Personen.
Gruss Günter
Hi Günter,
Danke für Deine Antwort. Also: so wie es aussieht, gibt es im Mietvertrag keine Regelungen (es wird nur auf die damals übliche Abrechnungsart verwiesen). Davon abgesehen, ist seit Beginn dieses Mietvertrages (sie hat leider nicht mehr alle NK-Abr.) wohl keine Änderung der Abrechnungsart erfolgt, weder vor noch nach dem Leerstand.
… Die Strassenreinigung ist nicht nach Personen,
sondern nach der Fläche umzulegen. Aktuelle Urteile gibt es in
Hülle und Fülle. …
Wie gesagt, wurde und wird hier nach Personen durchgeführt. Gesetzt den Fall, der Vermieter ändert das, weil es nicht korrekt ist, muss er die Korrektur dann auch rückwirkend für vergangene Jahre durchführen ? Falls ja, gibt es Richtwerte, wie lange rückwirkend er die Neuberechnung durchführen muss ?
Und noch einmal zu meiner eigentlichen Frage zurück: muss er bei Leerstand auch Kosten tragen, die sonst nur auf Personen umgerechnet wurden ?
Nochmals vielen Dank & schöne restliche Weihnachtsfeiertage.
Sven