ich habe bei Amazon am 18.12. eine Digitalkamera für EUR 199,- bestellt und sie wurde mir bis zum 24.12 versprochen. Die Kamera ist aber zum 24.12. nicht eingetroffen. Jetzt musste ich mir die gleiche Kamera für EUR 229,- woanders kaufen.
Kann ich jetzt Amazon laut BGB §280 belangen? Dort steht jedoch, dass das nicht zutrifft, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Partner von Amazon ist nämlich die Deutsche Post AG. Denn, laut Amazon wurde die Ware bereits am 19.12. versandt.
Meine Frage daher:
Hat Amazon die Pflichtverletzung zu vertreten? Wenn es nach mir ginge ja eigentlich schon: Wer einen unzuverlässigen Partner hat, ist doch selbst Schuld. Aber wie sieht der Gesetzgeber das? Habe ich eine Chance auf meine EUR 29,-?
Hat Amazon die Pflichtverletzung zu vertreten? Wenn es nach
mir ginge ja eigentlich schon: Wer einen unzuverlässigen
Partner hat, ist doch selbst Schuld. Aber wie sieht der
Gesetzgeber das? Habe ich eine Chance auf meine EUR 29,-?
Hier in unserer Gegend bestehen die Oberflächen der Straßen aus 5 cm dickem Eis. Kein Postverteiler ist gezwungen, heute auszuliefern, da unmöglich!!
Warte erstmal ab bis 24.00 !!!
ich glaube nicht, dass Amazon Dir die Kamera zum 24. verbindlich zugesagt hat. Laut AGB’s sind Angaben zur Lieferfrist i.d.R. unverbindlich.
Außerdem ist Dir ja heute noch kein Schaden entstanden, da die Lieferfrist erst um 24 Uhr abläuft. Die 2. Kamera, die Du heute gekauft hast, hat m.E. nichts mit der Bestellung bei Amazon zu tun.
Mit Verlaub, es ist schon eigenartig - selber spät dran sein, aber anderen Versäumnisse vorwerfen.
ich glaube nicht, dass Amazon Dir die Kamera zum 24.
verbindlich zugesagt hat. Laut AGB’s sind Angaben zur
Lieferfrist i.d.R. unverbindlich.
Hallo,
in meinem Posting sind Details erwähnt. Vielleicht einige Rechtsexperten, die zum Thema etwas sagen können - bitte nur Experten, keine persönlichen Meinungen von Laien. Die Postings bis jetzt waren leider wenig hilfreich.
ich habe bei Amazon am 18.12. eine Digitalkamera für EUR 199,-
bestellt und sie wurde mir bis zum 24.12 versprochen.
wie? Schriftlich? Mündlich? Oder wie sonst?
Auszug aus den AGB von Amazon:
„Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.“
Die
Kamera ist aber zum 24.12. nicht eingetroffen. Jetzt musste
ich mir die gleiche Kamera für EUR 229,- woanders kaufen.
Wieso mußtest Du?
Kann ich jetzt Amazon laut BGB §280 belangen?
§280 steht und fällt damit, ob eine Pflicht vorgelegen hat. Das wäre zu klären. Siehe oben.
jetzt mal im Ernst: Wie wurde denn dieser Termin zugesagt?
Zwischenzeitlich gehe ich davon aus, dass kein Postbote heute mehr klingeln wird.
Wenn du dich auf die Formulierung auf der Ebay-Startseite beziehen willst hast du schlechte Karten, denn diese war meiner Erinnerung nach auch schon stark im Konjunktiv geschrieben und alles andere als verbindlich, sondern nur eine Selbstverpflichtung von Amazon das best möglich zu machen.
Die Frage dreht sich also wirklich nur darum, wie dir der Termin fest zugesagt wurde.
Aber wenn du jede Antwort wenig hilfreich ist, die dir sagt, dass du wenig Aussichten auf Erfolg hast, ist dir da auch nicht zu helfen.
Du machst Dir die Sache zu einfach. Beachte die AGB von Amazon. An Deiner Stelle würde ich versuchen, auf dem Kulanzweg etwas herauszuholen, vorausgesetzt Deinem Ego kann so Rechnung getragen werden. Dies ist m.E. erfolgsversprechender als der Rechtsweg. Hier brichst Du m.E. ein.
Gruß,
speedofthoughts
(Der die Weihnachtsgeschenke für seine Lieben zwischen Oktober und Mitte November kauft)