Festnahme von Piloten im Ausland

Hallo,

wie seht ihr folgendes Ereignis in rechtlicher Hinsicht?

Angenommen man kommt als Crew zum Flieger. Es ist frühmorgens, es gibt beim Passieren des Gates einen kleinen Streit zwischen Bodenpersonal und Cockpit-Crew, weil es statt einer Stunde Vorbereitungszeit für die Crew nur eine halbe ist (aus was für Gründen auch immer).
Man arbeitet, bereitet alles vor und plötzlich steht die (hier: finnische) Polizei im Flieger (noch keine Passagiere an Bord) und nimmt die Cockpit-Crew wegen des Verdachts auf Alkoholmissbrauch fest.

Die Cabincrew steht erstmal dumm alleine rum, es wird mit dem Dispatch telefoniert, am Ende kommt eine Reserve-Cockpit-Crew eingefolgen und bringt das Flugzeug leer heim (Passagiere werden umgebucht).

Geht das so „einfach“, dass die (Cockpit-)Crew festgenommen wird?
Hat der Captain IM Flugzeug die Gewalt, ist dieses deutsches Hoheitsgebiet?
Kann er der Polizei den Zutritt verweigern?
Kann er bei der Polizei die Aussage und den Bluttest verweigern?
Kann er nicht einen Vertreter der finnischen „Vereinigung Cockpit“ anfordern?
Kann man „einfach so“ einen Verdacht gegen ein Crewmember äussern, welches daraufhin festgenommen wird?
Was passiert Captain und Copilot wenn sie tatsächlich etwas intus hatten?

Danke für Infos…

MecFleih

Hallo !

Das sind viele Fragen, die nur vor Ort beantwortet werden können.

Aber - ein Flugzeug ist kein Hoheitsgebiet, ebensowenig wie ein Handelsschiff. Nur ein Kriegsschiff in einem fremden Hafen ist Hoheitsgebiet des Landes, dessen Flagge das Schiff führt.

Die finn. Polizei darf ihre hoheitlichen und sicherheitsbedingten Aufgaben in einem ausländischen Flugzeug und Schiff durchführen und das ist auch gut so!!!

Gruß max

Hallo,

nach völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht sind Luftfahrzeuge nicht Teil des Territoriums ihres Heimatstaates. Die Frage des Aufenthaltsortes eines Luftfahrzeuges entscheidet daher darüber, welches Recht Anwendung findet. Gem. Art. 1 des ICAO-Abkommens ist anerkannt, dass jeder Staat über seinem Hoheitsgebiet die volle und ausschließliche Lufthoheit innehat. Gem. Art. 11 des ICAO-Abkommens sind die Gesetze und Vorschriften eines Vertragsstaats über den Betrieb und den Verkehr der Luftfahrzeuge innerhalb seines Hoheitsgebiets zu befolgen.

Gem. Art. 5 Abs. 2 des Tokioter Abkommens gilt ein Luftfahrzeug als im Flug befindlich von dem Augenblick an, in dem alle Außentüren nach dem Einsteigen geschlossen worden sind, bis zu dem Augenblick, in dem eine dieser Türen zum Aussteigen geöffnet wird.
Solange sich das Luftfahrzeug mit geöffneten Außentüren auf z.B. finnischem Hoheitsgebiet befindet, haben die jeweiligen Behörden die Befugnisse das Flugzeug zu betreten und die Anwendung der jeweiligen Gesetze zu konntrollieren.

Sollte der Captain und sein Copilot was getrunken haben, werden sie entsprechend den nationalen Gesetzen zur Verantwortung gezogen.

Gruß
Karl-Heinz

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