Alkohol am Steuer, Probezeit

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Mein jüngerer Bruder hat letzte Nacht im Vollrausch sein Auto vor einen Baum gesetzt. Ihm ist nichts passiert, einen anderen Verkehrsteilnehmer hat er nicht geschädigt, allerdings behindert. Es kam zu keiner Kollision.

Er hat noch Probezeit und ist 18 Jahre alt. Der Führerschein wurde von der Polizei verständlicherweise direkt einbehalten, er hat die Nacht im Krankenhaus zur Ausnüchterung verbracht.

Wer kann mir sagen mit welcher Bestrafung und Konsequenzen er zu rechnen hat ? Was wird die Nachschulung ca. kosten ? Wie lange wird er auf seinen Führerschein verzichten müssen oder wovon hängt das ab ?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus

Marcel -der sich Weihnachten dieses Jahr schöner hätte vorstellen können-

Hallo Marcel,

lt. http://www.strafzettel.de sieht so eine Strafe für Trunkenheit am Steuer ca. so aus:

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):
Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: 10 Monate; bei mehr als 2,0 Promille bis zu 18 Monate Sperre.

Den genauen Wortlaut des §316 StGB findest du hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

érschwerend kommt hinzu dass er erst in der Problezeit war!

Ich zitiere mal was unter strafzettel.de zur Probezeit steht:


Entziehung der Fahrerlaubnis

Gemäß § 34 der per 01.01.1999 in Kraft getretenen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfolgt die Bewertung der einzelnen Verkehrsverstöße (Zuwiderhandlungen) im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe nach Anlage 12 zur FeV. Die verschiedenen Verkehrsverstöße sind in der Anlage 12 zur FeV in die Gruppen A und B eingeteilt.

Gruppe A enthält die schwerwiegenden Zuwiderhandlungen im Sinne des § 2a Absatz 2 StVG. Es handelt sich dabei ausschließlich um Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wie z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze und andere gefährliche Ordnungswidrigkeiten.

Die Frage ist natürlich ob die zuständige Behörde, deinen Bruder bei einer eventuell norwendigen Neuerteilung für geeignet hält ein Fahrzeug zu führen… und so kann sich so eine Zwangspause ganz schön verlängern.

Auf jeden Fall kann die Problezeit verlängert werden an.

Und er sollte sich das nochmal gut überlegen ob Alkohol und Stuer zusammenpassen. Er hatte ja immerhin das Glück im Unglück niemand Unbeteiligen verletzt oder getötet zu haben.

Gruß Ivo

Hallo Marcel,

Mein jüngerer Bruder hat letzte Nacht im Vollrausch sein Auto
vor einen Baum gesetzt. Ihm ist nichts passiert, einen anderen
Verkehrsteilnehmer hat er nicht geschädigt, allerdings
behindert. Es kam zu keiner Kollision.

Oh je, ausgerechnet an Weihnachten, obwohl doch bekannt sein müsste, dass hier die Kontrollen besonders stark sind (wie auch an Silvester, Fasching usw.)

Er hat noch Probezeit und ist 18 Jahre alt. Der Führerschein
wurde von der Polizei verständlicherweise direkt einbehalten,
er hat die Nacht im Krankenhaus zur Ausnüchterung verbracht.

Wer kann mir sagen mit welcher Bestrafung und Konsequenzen er
zu rechnen hat ?

Nachdem er einen Unfall gebaut hat, wird’s (fast unabhängig von der Promillezahl) recht teuer.

Neben dem Führerscheinentzug (mind. 10 Monate) kommt eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund „Idioten-Test“) auf ihn zu. Letztere hat’s in sich: die Durchfallquote ist hier sehr hoch (irgendeiner sagte mir mal, sie liegt bei ca. 70%).

Wichtig: selbst aktiv werden, denn nach dem Gerichtsurteil kommt keiner auf Dich zu und fragt, ob Du den Schein wiederhaben willst. Da die Bürokratie hier sehr lange dauert, kann die Zeit knapp werden.

Soll heissen:

  1. so schnell wie möglich den Leberwert Gamma-GT messen lassen und das alle 4 Wochen wiederholen (geht bei vielen Apotheken für ca. 4 Euro, ansonsten beim Arzt).
    Hintergrund: Die Führerscheinstelle beim Landratsamt (und diese, nicht das Gericht ist dafür zuständig, wie viel Hürden sie Dir in den Weg legen), will wissen, ob Du regelmäßig trinkst, oder ob es eher ein Ausrutscher war.

  2. Schnellstmöglichst einen Anwalt aufsuchen (Kosten lagen bei mir bei ca. 400 DM), evtl. kann sich der Anwalt mit dem Staatsanwalt aussergerichtlich einigen. Ausserdem kann er Dir die weiteren Schritte sehr gut erklären.

  3. „Story“ zurechtlegen. Dazu gehört:
    3.1 wieviel hat Dein Bruder an diesem Abend getrunken, und in welchem Zeitraum (Achtung: keine Lügen, die Psychologen bei der MPU sind ausgebildet bzgl. dem Nachrechnen, ob das sein kann

3.2 was hat er an diesem Abend alles gemacht und wieso ist der dann noch Auto gefahren (und wohin wollte er noch ?)

3.3 wieviel Alkohol trinkt er sonst so (hier hilft dann der Nachweis der Leberwerte).

3.4 Was hat er in der Zwischenzeit getan, um seinen Lebenswandel zu ändern. Wichtig: das Ganze muß glaubwürdig und stichfest sein !

Anzuraten ist auch ein Vorbereitungskurs für die MPU, allerdings muß man hier vor schwarzen Schafen warnen. Der Gang zum Psychologen ist allerdings hilfreich (u.a. auch für eine Stellungnahme des Psychologen)

Was wird die Nachschulung ca. kosten ? Wie

lange wird er auf seinen Führerschein verzichten müssen oder
wovon hängt das ab ?

Die Nachschulung ist das kleinste Problem:
Kosten des Gerichtsverfahrens: ca. 200 Euro
Anwaltskosten: ca. 200 Euro
Strafe: ca. 30-60 Tagessätze (1 Tagessatz ist ungefähr 1/30tel des Einkommens)
MPU: ca. 400 Euro / Versuch (siehe Durchfallquote)
Kosten für Wiedererlangung Führerschein inkl. Spesen: 50 - 100 Euro
Kosten für Leberwert-Tests: ca. 50 Euro
Kosten für MPU-Vorbereitung: geschätzt 500 Euro
Kosten wegen Unfall: die Versicherung wird zwar zunächst zahlen, dann jedoch den entstandenen Schaden zumindest teilweise zurückfordern. Rechne mal locker mit 5.000 Euro (irgendwo gibt’s da allerdings auch eine Grenze). Bäume sind übrigens ein sehr teurer Spaß…
Kosten für Nachschulung: keine Ahnung, da mußt Du die nächste Fahrschule befragen (intuitiv denke ich aber nicht an weniger als 300 Euro).

So, ich will Dir da jetzt keine Angst einjagen, aber ich hatte mit 1,37 Promille ohne Unfall bereits Kosten in Höhe von 4.000 DM, mir sind aber auch Fälle bekannt (Unfall + MPU), dort hat’s dann locker mal 10.000 DM gekostet und der Führerschein war ca. 2 Jahre weg (zu spät darum gekümmert, bei der 1. MPU durchgefallen und dann erstmal nach einer Sperrfrist zur 2. MPU gehen dürfen).

Ach ja, wie viel Promille hatte er denn beim Blasen ? Das Ergebnis der Blutprobe dauert übrigens ca. 3-4 Wochen und fällt i.A. etwas höher aus (bei mir +0,2 Promille im Gegensatz zum Blasen).

Grüsse

Sven

Nachtrag
Nicht zu vergessen:

einmal ist (fast) keinmal.
Beim zweiten mal wird’s extrem teuer und zeitraubend (übrigens u.U. auch ca. 3 Monate Haft auf Bewährung).

Was ich noch vergessen habe: es gibt noch 7 Punkte in Flensburg, die nach 5 Jahren wieder verschwinden.

Es gibt zwar keine Vorstrafe im klassischen Sinne (das was man im Führungszeugnis sehen würde), aber: bei der nächsten Tat weiss der Richter genau, dass da schonmal was vorlag.

Übrigens: offiziell darf die Sache nach (soweit ich weiss) 10 Jahren nicht mehr gegen Dich bei Gericht verwendet werden, komischerweise wissen es die Richter trotzdem und das Strafmaß geht bei einer erneuten Tat auch nach so vielen Jahren noch ordentlich nach oben…

Grüsse

Sven

Ach ja, wie viel Promille hatte er denn beim Blasen ? Das
Ergebnis der Blutprobe dauert übrigens ca. 3-4 Wochen und
fällt i.A. etwas höher aus (bei mir +0,2 Promille im Gegensatz
zum Blasen).

Hi Sven,

davon kannst du nicht ausgehen - es kommt immer darauf an, in welcher zeitlichen Beziehung Saufen - Blasen - Stechen steht.
Der diensthabende Arzt fertigt sowieso ein Gutachten unter Zugrundelegung der vorliegenden Informationen wie : Vom Täter gemachte Angaben zu Trinkmenge und Zeitraum, Zeitp. d. Fahrtantritts dem Ergebnis des Alkomattestes sowie Beurteilung des Allgemeinzustandes unter Berücksichtigung des Vorgenannten mit Spielchen wie Reaktionsvermögentestung, Laufen auf der Linie, Fingerspitze zur Nase führen usw. Ergebnis dieses Gutachtens ist der maximale Alkoholgehalt im Blut, den der Fahrzeugführer bei Antritt der Fahrt oder im Verlauf derer gehabt haben wird. So hat mir das ein Anwalt erklärt.

Deshalb also sollte man keine Angaben machen, was man getrunken hat und wie lange man jetzt schon gefahren ist und wo man herkommt. Das hab ich damals nicht bedacht, wollte im Rahmen der Schadensbegrenzung einen auf höflich und nett machen, und genau das hat mir das Genick in Form eines 4-wöchigen Fahrverbots gebrochen. Unter Umständen war das Blutergebnis unter 0,8 promille, denn der Pegel war im Abbau begriffen ( zwischen Trinkende und Alkomattest lagen eine Stunde ) und die Blutentnahme erfolgte nochals 45 Minuten später, weil die Fahrt ins Krankenhaus etwas dauerte und dann dort erstmal ein Notfall versort werden musste. Wie hoch der im Blut ermittelte Pegel tatsächlich war, weiß ich allerdings nicht, seinerzeit war ich dem Rat des Anwalts gefolgt und hab Fahrverbot, Punkte und Bußgeld als „Blaues Auge“ hingenommen, insoweit er keine Veranlassung zur Akteneinsicht hatte.

Gruß

HM

Grüsse

Sven

Hallo HM,

davon kannst du nicht ausgehen - es kommt immer darauf an, in
welcher zeitlichen Beziehung Saufen - Blasen - Stechen steht.

war bei mir mit Abstand von ca. 1/2 - 3/4 Stunde. Wenn die Trinkzeit schon lange vorher beendet war, kann es tatsächlich sein, dass beim Stechen der Promille-Pegel schon wieder gefallen ist.
Hat man dagegen vorher viel gegessen und danach erst kurz vor Fahrtantritt mit dem Trinken aufgehört, so kann es sein, dass beim Stechen der Promille-Gehalt höher ist als beim Blasen.

Der diensthabende Arzt fertigt sowieso ein Gutachten unter
Zugrundelegung der vorliegenden Informationen wie : Vom Täter
gemachte Angaben zu Trinkmenge und Zeitraum,

Genau hier darf man nicht den Fehler machen und zu viel erzählen. Aussage meines Anwalts: man muß nur Angaben zur Person, nicht jedoch zur Sache machen. Angaben zur Person sind: nur das, was auf dem Personalausweis steht !!!
Das Fiese dabei ist, dass man nicht darauf aufmerksam gemacht wird und im Suff noch schön nach Beruf und Einkommen gefragt wird.

Beurteilung
des Allgemeinzustandes unter Berücksichtigung des Vorgenannten
mit Spielchen wie Reaktionsvermögentestung, Laufen auf der
Linie, Fingerspitze zur Nase führen usw.

War bei mir komischerweise gar nicht der Fall (irgendwie hat man einfach vergessen, diese Spielchen mit mir zu machen).

Ergebnis dieses

Gutachtens ist der maximale Alkoholgehalt im Blut, den der
Fahrzeugführer bei Antritt der Fahrt oder im Verlauf derer
gehabt haben wird. So hat mir das ein Anwalt erklärt.

Natürlich zählt nur das Ergebnis im Blut. Da man dieses jedoch erst nach Wochen erhält, klammert man sich oftmals am geblasenen Wert fest und hofft, das beim Blut etwas weniger herauskommt (so dass man z.B. unterhalb von 1,1 Promille landet). Kann aber ein fataler Irrtum sein.

Deshalb also sollte man keine Angaben machen, was man
getrunken hat und wie lange man jetzt schon gefahren ist und
wo man herkommt. Das hab ich damals nicht bedacht, wollte im
Rahmen der Schadensbegrenzung einen auf höflich und nett
machen, und genau das hat mir das Genick in Form eines
4-wöchigen Fahrverbots gebrochen.

Auch ich wollte damals den mustergültigen, nicht ärgermachenden braven Mitbürger spielen und habe brav Angaben zu allem möglichen gemacht, so auch zum Beruf. Bei der Frage nach dem Einkommen bin ich dann allerdings sehr plötzlich sehr nüchtern geworden…

Unter Umständen war das

Blutergebnis unter 0,8 promille, denn der Pegel war im Abbau
begriffen ( zwischen Trinkende und Alkomattest lagen eine
Stunde ) und die Blutentnahme erfolgte nochals 45 Minuten
später, weil die Fahrt ins Krankenhaus etwas dauerte und dann
dort erstmal ein Notfall versort werden musste. Wie hoch der
im Blut ermittelte Pegel tatsächlich war, weiß ich allerdings
nicht, seinerzeit war ich dem Rat des Anwalts gefolgt und hab
Fahrverbot, Punkte und Bußgeld als „Blaues Auge“ hingenommen,
insoweit er keine Veranlassung zur Akteneinsicht hatte.

Sollte man auch so machen, wenn’s nur um „ein paar Pfennig“ geht. Bei unserem Kandidaten in diesem Fall sieht’s jedoch von Anfang an schlechter aus, da er einen Unfall gebaut hat.

Grüsse

Sven

schade…
…dass er sich nicht wenigstens ordentlich die visage noch dazu poliert hat…
und er -wie auch alle anderen mit alkohol am steuer- muesste
mindestens drei jahre zu fuss gehen muessen.

willst du wissen, warum ich dem das wuensche?
mir hat solch ein strolch meinen 4-jaehrigen nachwuchs
auf dem buergersteig totgefahren.
ist das noch leichtsinn? nein - eindeutig vorsatz.
und das ist verbrechen und kein kavaliersdelikt mehr.

digi - der auch anders kann.

Hallo Microdigi

…dass er sich nicht wenigstens ordentlich die visage noch
dazu poliert hat…

Auge um Auge, Zahn um Zahn ? So leid es mir bzgl. Deinem Nachwuchs tut und so sehr ich Dich verstehen kann, aber ich glaubte eigentlich, dass wir in unserer heutigen Gesellschaft etwas weiter wären…

und er -wie auch alle anderen mit alkohol am steuer- muesste
mindestens drei jahre zu fuss gehen muessen.

Leider nützt das nicht viel, denn 1. müssen das Einige sowieso (es gibt auch Solche, die die Pappe nie wieder bekommen - zum Glück) und 2. hat man’s entweder gleich hinterher kapiert (dazu zähle ich auch mich selbst) oder man lernt’s auch in 3 Jahren zu Fuß gehen nicht.

Gegenvorschlag: eine ganz ordentliche Anzahl an Arbeitsstunden in Kliniken und Rehazentren, die viel mit Verkehrsverletzten zu tun haben.

Grüsse

Sven

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Hi Sven,

was meinst Du denn, was Auge um Auge, Zahn um Zahn heißt?

Nichts anderes, als daß man für seine Taten bestraft wird.

Wer kann denn beurteilen, wem es besser geht…der mit der selbst ramponierten Visage, oder dem, der mit ansehen muß, wie andere Leiden?

Bestrafung ist mE Auge um Auge…nur mit anderen Mitteln…

Gruß Maja

PS ich würde so jemandem ganz ganz ganz viele solcher sozialer Stunden auferlegen, am besten in einem Unfallkrankenhaus.

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Moment mal…
Sorry, aber…

Auge um Auge, Zahn um Zahn ? So leid es mir bzgl. Deinem
Nachwuchs tut und so sehr ich Dich verstehen kann, aber ich
glaubte eigentlich, dass wir in unserer heutigen Gesellschaft
etwas weiter wären…

Wie weit sollte die Gesellschaft denn deiner Meinung nach sein?
Soll man sich NICHT um das Wohl, die Gesundheit und Unversehrtheit von sich selbst und der Allgemeinheit sorgen?
Unsere Gesellschaft besteht doch schon heute nur aus Wegguckern, nicht-so-schlimm-Findern, Verständnis-für-schwere-Jugend-Habern und Ist-ja-nichts-passiert-Sagern!
Und sich mit mehr als 1 Promille noch ans Steuer zu setzen ist für mich gleichbedeutend mit einem Mordversuch!!!
In meinen Augen KANN man Alkohol am Steuer nicht hart genug bestrafen, drei Jahre Lappen weg sind das MINDESTE für „Ersttäter“ - beim zweiten Verstoß gehört die Pappe LEBENSLÄNGLICH weg!

Vor den besoffenen Fahrern kann ich mich nicht schützen, egal wie aufmerksam ich mich auf der Straße bewege - ob nun im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: ein betrunkener Autofahrer ist so tödlich wie eine Gewehrkugel!

Leider nützt das nicht viel, denn […] hat man’s entweder
gleich hinterher kapiert […] oder man lernt’s auch in 3
Jahren zu Fuß gehen nicht.

DAS halte ich für ein Gerücht!
Wenn die Strafen nicht wenigstens ein ganz kleines bißchen abschreckend wären, dann wäre das Fahren unter Alkohol ein ähnlicher Volkssport wie der Ladendiebstahl!
Meiner Meinung nach gehören sich dafür DRAKONISCHE Strafen, so daß sich jeder normal denkende Mensch es vorher FÜNFMAL überlegt, ob er wirklich noch ins Auto steigen soll.

Gegenvorschlag: eine ganz ordentliche Anzahl an Arbeitsstunden
in Kliniken und Rehazentren, die viel mit Verkehrsverletzten
zu tun haben.

Au ja, wieder ein paar „pädagogisch wertvolle“ Strafen! Vielleicht auch wieder ein Abenteuerurlaub auf La Gomera, damit man die Schönheiten der Gegenwart kennenlernt?
Da denkt sich doch der typische Asi: „na ja, die paar Stunden krieg ich auch noch rum, wenn weiter nichts kommt, was solls?“

Mein Gegenvorschlag: EINSPERREN, diese potentiellen Killer!

Weißt du eigentlich, was für einen Dusel du hattest, daß du bei deiner Alkohol-Amokfahrt nicht ein halbes Dutzend Fußgänger getötet hast?
Da ist es wirklich schon ZU VIEL Glück für dich gewesen, daß du auch schon nach wenigen Monaten und recht geringen Kosten deinen Lappen wiederbekommen hast!

Sorry, aber dafür habe ich so ÜBERHAUPT KEIN Verständnis!

*kopfschüttelnd*
Robert

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Hallo Robert,

Wie weit sollte die Gesellschaft denn deiner Meinung nach
sein?

Leider hat es sich in der Geschichte schon oftmals bestätigt, dasss Hass und Gegenhass nicht zum Ziel führen (siehe auch Konflikt Israel - Palästinenser usw.).

Soll man sich NICHT um das Wohl, die Gesundheit und
Unversehrtheit von sich selbst und der Allgemeinheit sorgen?

Natürlich sollte man das.

Unsere Gesellschaft besteht doch schon heute nur aus
Wegguckern, nicht-so-schlimm-Findern,
Verständnis-für-schwere-Jugend-Habern und
Ist-ja-nichts-passiert-Sagern!

Das habe ich nicht gesagt ! Es ist eine persönliche Interpretation von Dir ! Selbstverständlich sollte man etwas dagegen sagen und wenn Du mein 1. Posting angeschaut hast, dann wird Dir aufgefallen sein, dass ich es für absolut nicht gut heisse.

Und sich mit mehr als 1 Promille noch ans Steuer zu setzen ist
für mich gleichbedeutend mit einem Mordversuch!!!

Da hast Du recht. Ich hatte aber auch schon einen schweren Autounfall, der verursacht wurde, weil ein 80jähriger Rentner auf einer stark befahrenen Straße vor einer Ausfahrt plötzlich ais Tempo 100 eine Vollbremsung hinlegte, weil er in seiner Verwirrung nicht mehr wusste, wohin er wollte. Es sind ihm einige dann hinten drauf gefahren, ich hatte zum Glück genügend Abstand, mein Hintermann ist mir jedoch dann reingefahren.

Wie bewertet man solche Autofahrer, die eigentlich schon gar nicht mehr fahrtüchtig sind ? (Übrigens mit ähnlichen Symptomen bzgl. Reaktionsvermögen und Sehfähigkeit wie Leute, die 1 Promille haben).

Vor den besoffenen Fahrern kann ich mich nicht schützen, egal
wie aufmerksam ich mich auf der Straße bewege - ob nun im
Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: ein betrunkener Autofahrer
ist so tödlich wie eine Gewehrkugel!

Vor anderen unfähigen Autofahrern übrigens auch nicht ! Gilt übrigens auch für Nicht-Winterreifen-Nutzer…

Leider nützt das nicht viel, denn […] hat man’s entweder
gleich hinterher kapiert […] oder man lernt’s auch in 3
Jahren zu Fuß gehen nicht.

DAS halte ich für ein Gerücht!

Leider nicht ! Der Anteil von denen, die hinterher nochmal das Gleiche tun ist sehr hoch, obwohl sie aufgrund MPU usw. manchmal mehrere Jahre die Pappe weghaben.

Wenn die Strafen nicht wenigstens ein ganz kleines
bißchen
abschreckend wären, dann wäre das Fahren unter
Alkohol ein ähnlicher Volkssport wie der Ladendiebstahl!

Meiner Meinung nach gehören sich dafür DRAKONISCHE Strafen, so
daß sich jeder normal denkende Mensch es vorher FÜNFMAL
überlegt, ob er wirklich noch ins Auto steigen soll.

Wäre mir recht, wenn Du das auch für die anderen Vergehen fordern würdest, wie z.B. ohne Winterreifen oder mit abgefahrenen Reifen bzw. defekten Stoßdämpfern fahren oder körperlich untüchtig fahren (ich wäre übrigens für einen regelmäßigen TÜV bzgl. der Fahrfähigkeit von Menschen).

Gegenvorschlag: eine ganz ordentliche Anzahl an Arbeitsstunden
in Kliniken und Rehazentren, die viel mit Verkehrsverletzten
zu tun haben.

Au ja, wieder ein paar „pädagogisch wertvolle“ Strafen!
Vielleicht auch wieder ein Abenteuerurlaub auf La Gomera,
damit man die Schönheiten der Gegenwart kennenlernt?

Stopp ! Spätestens jetzt wirst Du sehr polemisch ! Den letzteren Vorschlag von Dir finde ich selbstverständlich auch absolut unangebracht. Ich will diese Arbeitsstunden auch nicht als Ersatz für eine Führerscheinentzug, sondern als zusätzliche Strafe. Und glaube mir, wenn man mal die Verletzungen in Unfallstationen gesehen hat, dann kann’s einem ganz ordentlich vergehen.

Da denkt sich doch der typische Asi: „na ja, die paar Stunden
krieg ich auch noch rum, wenn weiter nichts kommt, was solls?“

Wie schon gesagt, nicht als Ersatz, sondern zusätzlich zu den geltenden Regelungen.

Weißt du eigentlich, was für einen Dusel du hattest, daß du
bei deiner Alkohol-Amokfahrt nicht ein halbes Dutzend
Fußgänger getötet hast?

Ja, weiss ich, deshalb fahre ich auch nie wieder mit Alkohohl (übrigens auch nicht mit dem kleinen Bier beim Essen, das viele für harmlos halten).

Sorry, aber dafür habe ich so ÜBERHAUPT KEIN Verständnis!

Für Deine Aggressivität (und die Welt wird dadurch garantiert nicht besser !) habe ich leider auch überhaupt kein Verständnis !

Grüsse

Sven

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Hallo Maja,

was meinst Du denn, was Auge um Auge, Zahn um Zahn heißt?
Nichts anderes, als daß man für seine Taten bestraft wird.

Nicht so wie es Microdigi rübergebracht hat. Strafe muß sein (hab ich auch nie bestreitet). Ewige Rachegelüste (so verständlich sie sein mögen) bringen die Welt aber auch nicht weiter.

Wie ich bereits im anderen Posting erzählt habe, hatte auch ich schon unverschuldete (mehr oder weniger schwere) Unfälle hinter mir, wo ich mir manchmal überlege, wie man solche Autofahrer noch auf die Menschheit loslassen kann.

PS ich würde so jemandem ganz ganz ganz viele solcher sozialer
Stunden auferlegen, am besten in einem Unfallkrankenhaus.

Meine Rede.

Grüsse

Sven

Hi Sven,

…, aber ich
glaubte eigentlich, dass wir in unserer heutigen Gesellschaft
etwas weiter wären…

Genauso dachte ich auch: Daß Führerscheinanfängern eigentlich klar sein müßte, daß man:

  1. nich besoffen fährt und
  2. Dann den Lappen entzogen kriegt.

Ich finde es einen Abgrund an falsch verstandenem Sozialgerechtigkeitswahn auch hier wieder „Täterschutz“ mit „Opferschuld“ aufzurechnen.

Wer vom Verstand her nicht weiß, daß er nicht besoffen zu fahren hat, macht sich der fahrlässigen Tötungsabsicht an sich und an Fremden schuldig.

Das ist kein Auge um auge oder sonst was, sondern Schutz der Gesellschaft vor unverantwortlichen Wahnsinnigen, die uns und usnsere kindern töten. Ob mit oder ohne Absicht ist scheißegal.

Im Übrigen: Wenn ein Betrunkeneer sich selbst totfährt, halte ich das für „Natürliche Auslese“

winkel

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wie schon…
…winkel sagte:
du verwechselst eindeutig ursache und auswirkung.

und jetzt verwechsel nicht,
dass ich nichts gegen DICH habe.
ich habe was gegen saufbolde auf der strasse.

gruss - digi

nu halt emoil…

Nicht so wie es Microdigi rübergebracht hat. Strafe muß sein
(hab ich auch nie bestreitet). Ewige Rachegelüste (so
verständlich sie sein mögen) bringen die Welt aber auch nicht
weiter.

sven…
es ist hier nicht die rede gewesen von irgendwelchen
rachegeluesten. die hast du offensichtlich selber rein-interpretiert.
die ‚visage polieren‘ war dafuer gedacht,
dass es ihm (endlich) zu bewusstsein kommt,
dass er sich so nicht verhalten kann.
denn - nur wenn’s weh tut, und bei derartigen delikten,
bei denen man bereits vorher weiss wie es enden kann,
kann man nur mit schmerz -mit koerperlichem schmerz-
wach werden.
DER VERSTAND HAT’S JA NICHT GEBRACHT.

nein, rache kenne ich ueberhaupt nicht,
und wenn du mich kennen wuerdest gaebest du es auch zu.
falls es irgend eine ‚rache‘ geben sollte,
dann ueberlass ich das getrost ‚dem da oben‘.
damit hab ich keinen fatzen schwierigkeiten.
es werfe der den ersten stein, …
auch hier: aus erfahrung gut.

den bruder hat nochmal glueck gehabt -
genau so wie wir anderen auch.
und ich garantiere dir, dass er’s wieder machen wird -
trotzdem. einfach so lange bis er ‚sich die visage poliert‘ hat.
was leider auch fuer andere gilt.

schade, dass es so ist
sagt dir - digi
aus erfahrung gut und ohne rachegefuehle.

achja, aus diesem grunde (und fast nur deswegen)
fahre ich einen dicken fetten benz von rund 2t leergewicht.
darin habe ich wenigstens eine ueberlebens-chance,
sollte mich mal so ein vorsaetzlicher moerder treffen.

Wie ich bereits im anderen Posting erzählt habe, hatte auch
ich schon unverschuldete (mehr oder weniger schwere) Unfälle
hinter mir, wo ich mir manchmal überlege, wie man solche
Autofahrer noch auf die Menschheit loslassen kann.

PS ich würde so jemandem ganz ganz ganz viele solcher sozialer
Stunden auferlegen, am besten in einem Unfallkrankenhaus.

Meine Rede.

Grüsse

Sven

nun mal langsam und mit bedacht
Hallo Sven,

Vor anderen unfähigen Autofahrern übrigens auch nicht ! Gilt
übrigens auch für Nicht-Winterreifen-Nutzer…

Sorry, aber sind jetzt auch Autofahrer die ein Auto ohne ABS, ESP etc. fahren dran? Ich denke hier gehst Du zu weit.
Eine Forderung nach regelmässigen Fahrtauglichkeitsprüfung wäre, zumindest ab einem bestimmten Alter sicher sinnvoll.
Aber was nützt das wenn jemand offiziell fahrtauglich ist, sich aber trotzdem weder an die Promillegrenze noch an Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstige Verkehrsgesetze hält? Da spätestens wirds wackelig.Zuviele Kontrollen und Vorschriften ändern nichts am Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer. Wenn ich zu schnell oder betrunken fahre, nützen mir auch Winterreifen nichts. Wer mit über 100km/h auf ein Stauende knallt, dem hat auch sein ABS nichts genutzt. Das einzige was hilft ist umsichtige Fahrweise und Verantwortungsbewusstsein.
Wie Verantwortungsbewusst viele Autofahrer sind zeigt sich täglich auf den Strasse. Nicht gesicherte Kinder toben auf der Rücksitzbank bei Tempo 200, kleine Hunde toben während der Fahrt durchs Auto, es wird versucht mit dem Handy in der Hand einhändig durch den Stadtverkehr zu fahren usw. Alles verboten, aber es kümmert keinen, das ist der Haken. Jeder glaubt, das passiert nur anderen, bis…
Grüsse und Unfallfreie Fahrt
Sebastian

Auge um Auge, Zahn um Zahn ? So leid es mir bzgl. Deinem
Nachwuchs tut und so sehr ich Dich verstehen kann, aber ich
glaubte eigentlich, dass wir in unserer heutigen Gesellschaft
etwas weiter wären…

natuerlich sind wir weiter - in jeder hinsicht,
sogar so weit, dass wir fuer einen ‚vorsaetzlichen verbrecher‘ nach entschuldigungen suchen. sooo weit sind wir.

mal ne andere frage:
wuerdest du mit einem besoffenen piloten mitfliegen?
natuerlich nicht, du wuerdest sogar alles tun, damit er
ueberhaupt nicht fliegt - oder?
aber hier entsteht der eindruck,
dass ein besueffelter autofahrer ruhig auf die strasse darf
(vielleicht passiert ja nix - das ist naemlich dessen motiv)
und ANDERE VORSAETZLICH gefaerdet, die sich noch nicht mal
wehren koennen. den piloten kann man wenigstens ablehnen.
ich denke und hoffe, dass diese deutlichen worte auch
verstanden werden.
wer mit alkohol am steuer erwischt wird,
der darf ueberhaupt NIE WIEDER einen fuehrerschein erhalten.
aber wir sind ja sooo weit,…

gruss - digi
aus erfahrung gut.

Leider nützt das nicht viel, denn 1. müssen das Einige sowieso
(es gibt auch Solche, die die Pappe nie wieder bekommen - zum
Glück)

nein. ich meine NICHT zum glueck.

und 2. hat man’s entweder gleich hinterher kapiert

man muss es gar nicht erst ‚versuchen‘.
der versuch ist schon vorsaetzlich,
weil die folgen nun wirklich allen (auch dem sueffel)
BEKANNT SIND.

Gegenvorschlag: eine ganz ordentliche Anzahl an Arbeitsstunden
in Kliniken und Rehazentren, die viel mit Verkehrsverletzten
zu tun haben.

das erzeugt nur wut gegen den, der das verfuegt hat.
bessern wird’s kaum; denn das faengt im kopf an.
mit gewalt kann man keine zicke bocken.
bei manchen muss es halt weh tun.

man koennte das thema unendlich weit auslegen mit beispielen,
aber das bringt nix; denn es wird weiterhin trunkenheitsfahrten
geben :frowning:(( - und auch deren folgen.

denn dummheit der menschen ist halt unendlich.

gruss - digi

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wie bitte?

Leider hat es sich in der Geschichte schon oftmals bestätigt,
dasss Hass und Gegenhass nicht zum Ziel führen (siehe auch
Konflikt Israel - Palästinenser usw.).

Was hat denn das jetzt mit Haß zu tun? Ich hasse doch keinen, ich will lediglich sichergestellt wissen, daß ein solcher Irrer nicht nochmal die Gelegenheit hat, mich oder irgendwen anders totzufahren…

Soll man sich NICHT um das Wohl, die Gesundheit und
Unversehrtheit von sich selbst und der Allgemeinheit sorgen?

Natürlich sollte man das.

Offensichtlich für dich aber nur in begrenztem Umfang.
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß tatsächlich jeder betrunkene Fahrer ein definitiv NICHT HINNEHMBARES Risiko ist, und nachdrücklich aus dem Verkehr gezogen gehört. Spätestens jedenfalls nach der zweiten Alkoholfahrt! Der darf dann die Pappe NIEMALS wiederbekommen!

Aber du triefst ja auch geradezu vor Verständnis für die Schnapsnasen am Steuer…

Unsere Gesellschaft besteht doch schon heute nur aus
Wegguckern, nicht-so-schlimm-Findern,
Verständnis-für-schwere-Jugend-Habern und
Ist-ja-nichts-passiert-Sagern!

Das habe ich nicht gesagt ! Es ist eine persönliche
Interpretation von Dir ! Selbstverständlich sollte man etwas
dagegen sagen und wenn Du mein 1. Posting angeschaut hast,
dann wird Dir aufgefallen sein, dass ich es für absolut nicht
gut heisse.

Doch, indirekt schon.
Du schriebst, daß du meinst, unsere Gesellschaft „solle darüber hinweg sein“ - und das bezogst du eindeutig auf die Forderung nach härteren Strafen für Alkoholsünder!
Ich hoffe, daß unsere Gesellschaft über diese Forderung NIE hinwegkommt.

Und sich mit mehr als 1 Promille noch ans Steuer zu setzen ist
für mich gleichbedeutend mit einem Mordversuch!!!

Da hast Du recht. Ich hatte aber auch schon einen schweren
Autounfall, der verursacht wurde, weil ein 80jähriger Rentner
auf einer stark befahrenen Straße vor einer Ausfahrt plötzlich
ais Tempo 100 eine Vollbremsung hinlegte, weil er in seiner
Verwirrung nicht mehr wusste, wohin er wollte. Es sind ihm
einige dann hinten drauf gefahren, ich hatte zum Glück
genügend Abstand, mein Hintermann ist mir jedoch dann
reingefahren.

Natürlich DARF der das auch nicht.
Aber er hat es möglicherweise selbst noch gar nicht bemerkt, daß er nicht mehr fahrtauglich ist. So ist das halt mit dem Alter: es kommt leise schleichend, und du merkst möglicherweise gar nicht selber, wie die Reaktionen nachlassen, die Augen schlechter werden oder sonstwas.
Ich will die „Don Senilos“ die mit ihren 80 Jahren immer noch den Siebener BMW selbst über die Straße scheuchen nun sicher nicht in Schutz nehmen, aber diese Leute sind normalerweise wenigstens nicht VORSÄTZLICH eine Gefahr für die Allgemeinheit, sondern weil sie die Gefahr selbst noch gar nicht erkannt haben…
Aber wer betrunken ist, kann sich nicht darauf herausreden daß er sich für nüchtern hielte!

Wie bewertet man solche Autofahrer, die eigentlich schon gar
nicht mehr fahrtüchtig sind ? (Übrigens mit ähnlichen
Symptomen bzgl. Reaktionsvermögen und Sehfähigkeit wie Leute,
die 1 Promille haben).
Vor anderen unfähigen Autofahrern übrigens auch nicht ! Gilt
übrigens auch für Nicht-Winterreifen-Nutzer…

Und wenn du DAS jetzt als Rechtfertigung für eine Trunkenheitsfahrt hernimmst, dann tust du mich ECHT leid!
Natürlich können Unfälle auch auf auf viele andere vermeidbare Weisen passieren, aber kaum eine davon ist ähnlich verantwortungslos und vor allem VERMEIDBARER als das Fahren unter Alkohol!

Leider nützt das nicht viel, denn […] hat man’s entweder
gleich hinterher kapiert […] oder man lernt’s auch in 3
Jahren zu Fuß gehen nicht.

DAS halte ich für ein Gerücht!

Leider nicht ! Der Anteil von denen, die hinterher nochmal das
Gleiche tun ist sehr hoch, obwohl sie aufgrund MPU usw.
manchmal mehrere Jahre die Pappe weghaben.

Ich halte es auch eher für ein Gerücht, daß es viele Leute gibt, die es „gleich hinterher kapiert“ haben - daß es unheimlich viele unbelehrbare Idioten gibt brauchst du mir nicht sagen!
Deshalb auch meine Forderung: beim zweiten Vorfall Lappen weg FÜR IMMER!

Für Deine Aggressivität (und die Welt wird dadurch garantiert
nicht besser !) habe ich leider auch überhaupt kein
Verständnis !

Ich bin nicht agressiv sondern habe meine Meinung vertreten.
Wenn du dich jetzt persönlich auf den Schlips getreten fühlen solltest - macht nichts, getretene Hunde bellen…

immer noch verständnislos,
Robert

Hi!

Auch wenn ich deinen Zorn verstehen kann…

Bist du noch nie alkoholisiert gefahren (und sei es nur ein Bier gewesen) oder bei solchem mitgefahren???

Damit wärest du auch ein vorsätzlicher Verbrecher!!

Abgesehen davon werden - zumindest nach den Urteilen die ich so kenne - alkoholisierte Autofahrer wesentlich härter bestraft als z. B. Vergewaltiger…

Bernd

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nur eine Frage…
… fährst du IMMEr in der Stadt 50 (wo erlaubt) oder hast du noch nie dsa Tempolimit überschritten???

Gruß

Bernd