Alkohol am Steuer, Probezeit

Von: , Frage gestellt am Do, 26. Dez 2002

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Mein jüngerer Bruder hat letzte Nacht im Vollrausch sein Auto vor einen Baum gesetzt. Ihm ist nichts passiert, einen anderen Verkehrsteilnehmer hat er nicht geschädigt, allerdings behindert. Es kam zu keiner Kollision.

Er hat noch Probezeit und ist 18 Jahre alt. Der Führerschein wurde von der Polizei verständlicherweise direkt einbehalten, er hat die Nacht im Krankenhaus zur Ausnüchterung verbracht.

Wer kann mir sagen mit welcher Bestrafung und Konsequenzen er zu rechnen hat ? Was wird die Nachschulung ca. kosten ? Wie lange wird er auf seinen Führerschein verzichten müssen oder wovon hängt das ab ?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus

Marcel -der sich Weihnachten dieses Jahr schöner hätte vorstellen können-

24 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 39 Minuten 2 hilfreich
    Re: Alkohol am Steuer, Probezeit

    Hallo Marcel,

    lt. http://www.strafzettel.de sieht so eine Strafe für Trunkenheit am Steuer ca. so aus:

    Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):
    Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: 10 Monate; bei mehr als 2,0 Promille bis zu 18 Monate Sperre.

    Den genauen Wortlaut des §316 StGB findest du hier:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html


    érschwerend kommt hinzu dass er erst in der Problezeit war!

    Ich zitiere mal was unter strafzettel.de zur Probezeit steht:

    -------------------
    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Gemäß § 34 der per 01.01.1999 in Kraft getretenen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfolgt die Bewertung der einzelnen Verkehrsverstöße (Zuwiderhandlungen) im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe nach Anlage 12 zur FeV. Die verschiedenen Verkehrsverstöße sind in der Anlage 12 zur FeV in die Gruppen A und B eingeteilt.

    Gruppe A enthält die schwerwiegenden Zuwiderhandlungen im Sinne des § 2a Absatz 2 StVG. Es handelt sich dabei ausschließlich um Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wie z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze und andere gefährliche Ordnungswidrigkeiten.
    ----------------

    Die Frage ist natürlich ob die zuständige Behörde, deinen Bruder bei einer eventuell norwendigen Neuerteilung für geeignet hält ein Fahrzeug zu führen.... und so kann sich so eine Zwangspause ganz schön verlängern.

    Auf jeden Fall kann die Problezeit verlängert werden an.

    Und er sollte sich das nochmal gut überlegen ob Alkohol und Stuer zusammenpassen. Er hatte ja immerhin das Glück im Unglück niemand Unbeteiligen verletzt oder getötet zu haben.

    Gruß Ivo

  2. Antwort von nach einer Stunde 4 hilfreich
    Re: Alkohol am Steuer, Probezeit

    Hallo Marcel, Mein jüngerer Bruder hat letzte Nacht im Vollrausch sein Auto
    vor einen Baum gesetzt. Ihm ist nichts passiert, einen anderen
    Verkehrsteilnehmer hat er nicht geschädigt, allerdings
    behindert. Es kam zu keiner Kollision.
    Oh je, ausgerechnet an Weihnachten, obwohl doch bekannt sein müsste, dass hier die Kontrollen besonders stark sind (wie auch an Silvester, Fasching usw.) Er hat noch Probezeit und ist 18 Jahre alt. Der Führerschein
    wurde von der Polizei verständlicherweise direkt einbehalten,
    er hat die Nacht im Krankenhaus zur Ausnüchterung verbracht.
    Wer kann mir sagen mit welcher Bestrafung und Konsequenzen er
    zu rechnen hat ?
    Nachdem er einen Unfall gebaut hat, wird's (fast unabhängig von der Promillezahl) recht teuer.

    Neben dem Führerscheinentzug (mind. 10 Monate) kommt eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund "Idioten-Test") auf ihn zu. Letztere hat's in sich: die Durchfallquote ist hier sehr hoch (irgendeiner sagte mir mal, sie liegt bei ca. 70%).

    Wichtig: selbst aktiv werden, denn nach dem Gerichtsurteil kommt keiner auf Dich zu und fragt, ob Du den Schein wiederhaben willst. Da die Bürokratie hier sehr lange dauert, kann die Zeit knapp werden.

    Soll heissen:
    1. so schnell wie möglich den Leberwert Gamma-GT messen lassen und das alle 4 Wochen wiederholen (geht bei vielen Apotheken für ca. 4 Euro, ansonsten beim Arzt).
    Hintergrund: Die Führerscheinstelle beim Landratsamt (und diese, nicht das Gericht ist dafür zuständig, wie viel Hürden sie Dir in den Weg legen), will wissen, ob Du regelmäßig trinkst, oder ob es eher ein Ausrutscher war.

    2. Schnellstmöglichst einen Anwalt aufsuchen (Kosten lagen bei mir bei ca. 400 DM), evtl. kann sich der Anwalt mit dem Staatsanwalt aussergerichtlich einigen. Ausserdem kann er Dir die weiteren Schritte sehr gut erklären.

    3. "Story" zurechtlegen. Dazu gehört:
    3.1 wieviel hat Dein Bruder an diesem Abend getrunken, und in welchem Zeitraum (Achtung: keine Lügen, die Psychologen bei der MPU sind ausgebildet bzgl. dem Nachrechnen, ob das sein kann

    3.2 was hat er an diesem Abend alles gemacht und wieso ist der dann noch Auto gefahren (und wohin wollte er noch ?)

    3.3 wieviel Alkohol trinkt er sonst so (hier hilft dann der Nachweis der Leberwerte).

    3.4 Was hat er in der Zwischenzeit getan, um seinen Lebenswandel zu ändern. Wichtig: das Ganze muß glaubwürdig und stichfest sein !

    Anzuraten ist auch ein Vorbereitungskurs für die MPU, allerdings muß man hier vor schwarzen Schafen warnen. Der Gang zum Psychologen ist allerdings hilfreich (u.a. auch für eine Stellungnahme des Psychologen)

    Was wird die Nachschulung ca. kosten ? Wie lange wird er auf seinen Führerschein verzichten müssen oder
    wovon hängt das ab ?
    Die Nachschulung ist das kleinste Problem:
    Kosten des Gerichtsverfahrens: ca. 200 Euro
    Anwaltskosten: ca. 200 Euro
    Strafe: ca. 30-60 Tagessätze (1 Tagessatz ist ungefähr 1/30tel des Einkommens)
    MPU: ca. 400 Euro / Versuch (siehe Durchfallquote)
    Kosten für Wiedererlangung Führerschein inkl. Spesen: 50 - 100 Euro
    Kosten für Leberwert-Tests: ca. 50 Euro
    Kosten für MPU-Vorbereitung: geschätzt 500 Euro
    Kosten wegen Unfall: die Versicherung wird zwar zunächst zahlen, dann jedoch den entstandenen Schaden zumindest teilweise zurückfordern. Rechne mal locker mit 5.000 Euro (irgendwo gibt's da allerdings auch eine Grenze). Bäume sind übrigens ein sehr teurer Spaß...
    Kosten für Nachschulung: keine Ahnung, da mußt Du die nächste Fahrschule befragen (intuitiv denke ich aber nicht an weniger als 300 Euro).

    So, ich will Dir da jetzt keine Angst einjagen, aber ich hatte mit 1,37 Promille ohne Unfall bereits Kosten in Höhe von 4.000 DM, mir sind aber auch Fälle bekannt (Unfall + MPU), dort hat's dann locker mal 10.000 DM gekostet und der Führerschein war ca. 2 Jahre weg (zu spät darum gekümmert, bei der 1. MPU durchgefallen und dann erstmal nach einer Sperrfrist zur 2. MPU gehen dürfen).

    Ach ja, wie viel Promille hatte er denn beim Blasen ? Das Ergebnis der Blutprobe dauert übrigens ca. 3-4 Wochen und fällt i.A. etwas höher aus (bei mir +0,2 Promille im Gegensatz zum Blasen).

    Grüsse

    Sven

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Nachtrag

      Nicht zu vergessen:

      einmal ist (fast) keinmal.
      Beim zweiten mal wird's extrem teuer und zeitraubend (übrigens u.U. auch ca. 3 Monate Haft auf Bewährung).

      Was ich noch vergessen habe: es gibt noch 7 Punkte in Flensburg, die nach 5 Jahren wieder verschwinden.

      Es gibt zwar keine Vorstrafe im klassischen Sinne (das was man im Führungszeugnis sehen würde), aber: bei der nächsten Tat weiss der Richter genau, dass da schonmal was vorlag.

      Übrigens: offiziell darf die Sache nach (soweit ich weiss) 10 Jahren nicht mehr gegen Dich bei Gericht verwendet werden, komischerweise wissen es die Richter trotzdem und das Strafmaß geht bei einer erneuten Tat auch nach so vielen Jahren noch ordentlich nach oben...

      Grüsse

      Sven

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Alkohol am Steuer, Probezeit



      Ach ja, wie viel Promille hatte er denn beim Blasen ? Das
      Ergebnis der Blutprobe dauert übrigens ca. 3-4 Wochen und
      fällt i.A. etwas höher aus (bei mir +0,2 Promille im Gegensatz
      zum Blasen).
      Hi Sven,

      davon kannst du nicht ausgehen - es kommt immer darauf an, in welcher zeitlichen Beziehung Saufen - Blasen - Stechen steht.
      Der diensthabende Arzt fertigt sowieso ein Gutachten unter Zugrundelegung der vorliegenden Informationen wie : Vom Täter gemachte Angaben zu Trinkmenge und Zeitraum, Zeitp. d. Fahrtantritts dem Ergebnis des Alkomattestes sowie Beurteilung des Allgemeinzustandes unter Berücksichtigung des Vorgenannten mit Spielchen wie Reaktionsvermögentestung, Laufen auf der Linie, Fingerspitze zur Nase führen usw. Ergebnis dieses Gutachtens ist der maximale Alkoholgehalt im Blut, den der Fahrzeugführer bei Antritt der Fahrt oder im Verlauf derer gehabt haben wird. So hat mir das ein Anwalt erklärt.

      Deshalb also sollte man keine Angaben machen, was man getrunken hat und wie lange man jetzt schon gefahren ist und wo man herkommt. Das hab ich damals nicht bedacht, wollte im Rahmen der Schadensbegrenzung einen auf höflich und nett machen, und genau das hat mir das Genick in Form eines 4-wöchigen Fahrverbots gebrochen. Unter Umständen war das Blutergebnis unter 0,8 promille, denn der Pegel war im Abbau begriffen ( zwischen Trinkende und Alkomattest lagen eine Stunde ) und die Blutentnahme erfolgte nochals 45 Minuten später, weil die Fahrt ins Krankenhaus etwas dauerte und dann dort erstmal ein Notfall versort werden musste. Wie hoch der im Blut ermittelte Pegel tatsächlich war, weiß ich allerdings nicht, seinerzeit war ich dem Rat des Anwalts gefolgt und hab Fahrverbot, Punkte und Bußgeld als "Blaues Auge" hingenommen, insoweit er keine Veranlassung zur Akteneinsicht hatte.

      Gruß

      HM
      Grüsse

      Sven

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Alkohol am Steuer, Probezeit

        Hallo HM, davon kannst du nicht ausgehen - es kommt immer darauf an, in
        welcher zeitlichen Beziehung Saufen - Blasen - Stechen steht.
        war bei mir mit Abstand von ca. 1/2 - 3/4 Stunde. Wenn die Trinkzeit schon lange vorher beendet war, kann es tatsächlich sein, dass beim Stechen der Promille-Pegel schon wieder gefallen ist.
        Hat man dagegen vorher viel gegessen und danach erst kurz vor Fahrtantritt mit dem Trinken aufgehört, so kann es sein, dass beim Stechen der Promille-Gehalt höher ist als beim Blasen. Der diensthabende Arzt fertigt sowieso ein Gutachten unter
        Zugrundelegung der vorliegenden Informationen wie : Vom Täter
        gemachte Angaben zu Trinkmenge und Zeitraum,
        Genau hier darf man nicht den Fehler machen und zu viel erzählen. Aussage meines Anwalts: man muß nur Angaben zur Person, nicht jedoch zur Sache machen. Angaben zur Person sind: nur das, was auf dem Personalausweis steht !!!
        Das Fiese dabei ist, dass man nicht darauf aufmerksam gemacht wird und im Suff noch schön nach Beruf und Einkommen gefragt wird. Beurteilung
        des Allgemeinzustandes unter Berücksichtigung des Vorgenannten
        mit Spielchen wie Reaktionsvermögentestung, Laufen auf der
        Linie, Fingerspitze zur Nase führen usw.
        War bei mir komischerweise gar nicht der Fall (irgendwie hat man einfach vergessen, diese Spielchen mit mir zu machen).

        Ergebnis dieses Gutachtens ist der maximale Alkoholgehalt im Blut, den der
        Fahrzeugführer bei Antritt der Fahrt oder im Verlauf derer
        gehabt haben wird. So hat mir das ein Anwalt erklärt.
        Natürlich zählt nur das Ergebnis im Blut. Da man dieses jedoch erst nach Wochen erhält, klammert man sich oftmals am geblasenen Wert fest und hofft, das beim Blut etwas weniger herauskommt (so dass man z.B. unterhalb von 1,1 Promille landet). Kann aber ein fataler Irrtum sein. Deshalb also sollte man keine Angaben machen, was man
        getrunken hat und wie lange man jetzt schon gefahren ist und
        wo man herkommt. Das hab ich damals nicht bedacht, wollte im
        Rahmen der Schadensbegrenzung einen auf höflich und nett
        machen, und genau das hat mir das Genick in Form eines
        4-wöchigen Fahrverbots gebrochen.
        Auch ich wollte damals den mustergültigen, nicht ärgermachenden braven Mitbürger spielen und habe brav Angaben zu allem möglichen gemacht, so auch zum Beruf. Bei der Frage nach dem Einkommen bin ich dann allerdings sehr plötzlich sehr nüchtern geworden...

        Unter Umständen war das Blutergebnis unter 0,8 promille, denn der Pegel war im Abbau
        begriffen ( zwischen Trinkende und Alkomattest lagen eine
        Stunde ) und die Blutentnahme erfolgte nochals 45 Minuten
        später, weil die Fahrt ins Krankenhaus etwas dauerte und dann
        dort erstmal ein Notfall versort werden musste. Wie hoch der
        im Blut ermittelte Pegel tatsächlich war, weiß ich allerdings
        nicht, seinerzeit war ich dem Rat des Anwalts gefolgt und hab
        Fahrverbot, Punkte und Bußgeld als "Blaues Auge" hingenommen,
        insoweit er keine Veranlassung zur Akteneinsicht hatte.
        Sollte man auch so machen, wenn's nur um "ein paar Pfennig" geht. Bei unserem Kandidaten in diesem Fall sieht's jedoch von Anfang an schlechter aus, da er einen Unfall gebaut hat.

        Grüsse

        Sven

  3. Antwort von nach einem Tag 5 hilfreich
    schade...

    ...dass er sich nicht wenigstens ordentlich die visage noch dazu poliert hat...
    und er -wie auch alle anderen mit alkohol am steuer- muesste
    mindestens drei jahre zu fuss gehen muessen.

    willst du wissen, warum ich dem das wuensche?
    mir hat solch ein strolch meinen 4-jaehrigen nachwuchs
    auf dem buergersteig totgefahren.
    ist das noch leichtsinn? nein - eindeutig vorsatz.
    und das ist verbrechen und kein kavaliersdelikt mehr.

    digi - der auch anders kann.

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Re: schade...

      Hallo Microdigi ...dass er sich nicht wenigstens ordentlich die visage noch
      dazu poliert hat...
      Auge um Auge, Zahn um Zahn ? So leid es mir bzgl. Deinem Nachwuchs tut und so sehr ich Dich verstehen kann, aber ich glaubte eigentlich, dass wir in unserer heutigen Gesellschaft etwas weiter wären... und er -wie auch alle anderen mit alkohol am steuer- muesste
      mindestens drei jahre zu fuss gehen muessen.
      Leider nützt das nicht viel, denn 1. müssen das Einige sowieso (es gibt auch Solche, die die Pappe nie wieder bekommen - zum Glück) und 2. hat man's entweder gleich hinterher kapiert (dazu zähle ich auch mich selbst) oder man lernt's auch in 3 Jahren zu Fuß gehen nicht.

      Gegenvorschlag: eine ganz ordentliche Anzahl an Arbeitsstunden in Kliniken und Rehazentren, die viel mit Verkehrsverletzten zu tun haben.

      Grüsse

      Sven

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^2: schade...

        Hi Sven,

        was meinst Du denn, was Auge um Auge, Zahn um Zahn heißt?

        Nichts anderes, als daß man für seine Taten bestraft wird.

        Wer kann denn beurteilen, wem es besser geht...der mit der selbst ramponierten Visage, oder dem, der mit ansehen muß, wie andere Leiden?

        Bestrafung ist mE Auge um Auge...nur mit anderen Mitteln..

        Gruß Maja

        PS ich würde so jemandem ganz ganz ganz viele solcher sozialer Stunden auferlegen, am besten in einem Unfallkrankenhaus.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^3: schade...

          Hallo Maja, was meinst Du denn, was Auge um Auge, Zahn um Zahn heißt?
          Nichts anderes, als daß man für seine Taten bestraft wird.
          Nicht so wie es Microdigi rübergebracht hat. Strafe muß sein (hab ich auch nie bestreitet). Ewige Rachegelüste (so verständlich sie sein mögen) bringen die Welt aber auch nicht weiter.

          Wie ich bereits im anderen Posting erzählt habe, hatte auch ich schon unverschuldete (mehr oder weniger schwere) Unfälle hinter mir, wo ich mir manchmal überlege, wie man solche Autofahrer noch auf die Menschheit loslassen kann. PS ich würde so jemandem ganz ganz ganz viele solcher sozialer
          Stunden auferlegen, am besten in einem Unfallkrankenhaus.
          Meine Rede.

          Grüsse

          Sven



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