kann mir jemand sagen, ob das Wenden auf einer Bundesstraße, außerhalb geschlossener Ortschaften, erlaubt ist?
Es liegt keine Gefährdung Dritter vor, zum Wenden wird auch keine Abzweigung o.ä. benutzt, sondern ganz stumpf eine 180 Grad Drehung auf der Bundesstraße.
Vielleicht hat ja noch jemand den Hinweis auf den entsprechenden §.
Allerdings gab es neulich ein Urteil, das ich hier irgendwo in Schriftform rumliegen habe, daß es erlaubt ist, über den Umweg z.B. einer Raststätte zu wenden. D.h. erst nach links abbiegen und dann von dort aus wieder in Gegenrichtung weiterfahren.
Aber - wie gesagt - direktes Wenden ist nicht erlaubt.
Nicht verboten
Solange dem keine Zeichen entgegenstehen, z.B: durchgezogene Linie, ist es nicht verboten.
Getreu nach dem Grundsatz - alles was nicht verboten ist, ist
erlaubt .