Allgemeines zum Thema Recht

hallo rechtexperten!

da ich im zuge meines studiums(duales system/nebenberuflich) auch in den genuss von diversen recht-vorlesungen gekommen bin, suche ich jetzt nach dem ultimativen weg zur (allg.) falllösung. die vorgehensweise, die unser prof vorgibt, geht über die frage:

Wer will was, von wem, woraus?
Das Schlagwort hierbei sei die ANSPRUCHSGRUNDLAGE !!

ist die frage WORAUS die frage nach der anspruchsgrundlage, oder ist dies separat zu beantworten?

welche anspruchsgrundlagen gibt es? aus vertrag, aus konkreter lebensbeziehung, …
und wie kann/sollte man vorgehen, um dies zu klären?

habt ihr mir sonstige tipps zum vorgehen, oder ist dies zu allgemein gefasst? themen sind:
ordnungsprinzipien des rechts
rechtsfähigkeit
deliktsfähigkeit
geschäftsfähigkeit
rechtssubjekt
rechtsobjekt
fristen und verjährung

sorry für diese unklare und wirre fragestellung,
kann nach mehreren tagen recht kaum noch klar denken :frowning:

alex

ist die frage WORAUS die frage nach der anspruchsgrundlage,
oder ist dies separat zu beantworten?

Das ist sie.

welche anspruchsgrundlagen gibt es? aus vertrag, aus konkreter
lebensbeziehung, …

Genau. Es gibt unmittelbar vertragliche Anspruchsgrundlagen (im Vertrag sind besondere Ansprüche ausdrücklich geregelt) wie auch gesetzliche Anspruchsgrundlagen (dispositives Gesetzesrecht für schuldrechtliche Verträge, quasivertragliche Anspruchsgrundlagen wie c.i.c. und anderes Leistungsstörungsrecht, Deliktrecht, ungerechtfertigte Bereicherung)

Mit Ansprüchen aus Verträgen wird im allgemeinen begonnen, da hier Spezialvorschriften allgemeine gesetzliche Ansprüche verdrängen oder modifizieren können.

habt ihr mir sonstige tipps zum vorgehen, oder ist dies zu
allgemein gefasst? themen sind:
ordnungsprinzipien des rechts

?

rechtsfähigkeit
geschäftsfähigkeit
rechtssubjekt

wird bei den vertraglichen Ansprüchen geprüft, da Verträge nur von rechtsfähigen und geschäftsfähigen Rechtssubjekten geschlossen werden können

deliktsfähigkeit

wird bei den deliktischen Ansprüchen (z.B. § 823 BGB) geprüft, da die Einsichtsfähigkeit Voraussetzung für den Schadensersatz ist

rechtsobjekt
fristen und verjährung

Wird bei dem jeweiligen Anspruch geprüft, da für Verträge andere Verjährungen gelten als für Delikte.

Es gibt ja zahlreiche Aufbauschemata im Handel, wo für jeden Anspruch die empfohlene Reihenfolge der Prüfung aufgelistet wird. An sonsten hilft nur das Studium vieler verschiedener Falllösungen.

welche anspruchsgrundlagen gibt es? aus vertrag, aus konkreter
lebensbeziehung, …

Genau. Es gibt unmittelbar vertragliche Anspruchsgrundlagen
(im Vertrag sind besondere Ansprüche ausdrücklich geregelt)
wie auch gesetzliche Anspruchsgrundlagen (dispositives
Gesetzesrecht für schuldrechtliche Verträge, quasivertragliche
Anspruchsgrundlagen wie c.i.c. und anderes
Leistungsstörungsrecht, Deliktrecht, ungerechtfertigte
Bereicherung)

was bedeutet „…sind besondere ansprüche ausdrücklich geregelt?“
heisst das, das schriftlich fixiert wurde, was passiert, wenn fall x eintritt(z.b. Konvetionalstrafe o.ä.)?!
was ist disp.recht für schuld. verträge und quasivertr. recht?
ist quasivertr. = z.b. aus konkreter lebensbeziehung?

Mit Ansprüchen aus Verträgen wird im allgemeinen begonnen, da
hier Spezialvorschriften allgemeine gesetzliche Ansprüche
verdrängen oder modifizieren können.

–>d.h., die erste frage ist (wenn ein vertrag vorliegt):
welche leistung wurde vereinbart und welche „sanktion“ bei nichterfüllung dieser vereinbarten leistung hat dies zur folge?!
sprich:die anspruchsgrundlage ist die nichterfüllung einer vetraglich vereinbarten leistung. -->stimmt das so? oder bin ich da auf dem holzweg??

deliktsfähigkeit
wird bei den deliktischen Ansprüchen (z.B. § 823 BGB) geprüft,
da die Einsichtsfähigkeit Voraussetzung für den Schadensersatz
ist

–>wie ist deliktfähigkeit definiert? (§)
–>wann ist es ein deliktischer anspruch?

Es gibt ja zahlreiche Aufbauschemata im Handel, wo für jeden
Anspruch die empfohlene Reihenfolge der Prüfung aufgelistet
wird. An sonsten hilft nur das Studium vieler verschiedener
Falllösungen.

–>hast du mir da nicht was konkreteres, z.B. ein link oder eine eigene aufstellung o.ä.?

danke,
alex

hallo Alex

dieser link sollte weiterhelfen.

Gleich im ersten Fall: „der unglückliche Schreinermeister“ beinhaltet einen Verweis auf Regeln der gutachterlichen Fallbearbeitung

http://gaius.jura.uni-sb.de/Klausuren/

Gruß

Peter