Rentenberechnung, Minderung der Erwerbsfähigkeit

Hallo

Das ist vielleicht nicht ganz das richtige Brett, aber das naheliegendste:

Wirkt sich eine seit 30 Jahren bestehende Erwerbsminderung von 20% auf die Höhe der Altersrente aus ?
Logischerweise müssten die 20% ja auf die Berechnungsgrundlage aufgeschlagen werden ?

Vielen Dank für kompetente Antworten

Peter

Hallo

Das ist vielleicht nicht ganz das richtige Brett, aber das
naheliegendste:

Wirkt sich eine seit 30 Jahren bestehende Erwerbsminderung von
20% auf die Höhe der Altersrente aus ?
Logischerweise müssten die 20% ja auf die Berechnungsgrundlage
aufgeschlagen werden ?

Hallo Peter,

in Ämter und Behörden oder Versicherungen wäre die Frage vielleicht besser aufgehoben.
Zum Inhalt. Die Frage ist natürlich, welche Logik Du verwendest :smile:
Soweit ich mich an die Formel zur Berechnung der Altersrente erinnere, geht in diese nur die Anzalh der Rentenpunkte ein. Diese ermitteln sich nach den tatsächlich erzielten Jahreseinkommen und damit gezahlten Beiträgen. Eine eventuzelle Erwerbsmindeung wird hier nicht berücksichtig.

Max