hallo,
ich wohne seit 18.04.01 in einer mietwohnung.trotz mehrfacher mündlicher aufforderung habe ich bis dato noch keine nebenkostenabrechnung von meiner vermieter erhalten(heizung wurde im juni(von einer firma die,die daten an den vermieter weitergegeben hat) abgelesen,wasser überhaupt nicht).jetzt ziehe ich zum 01.02.03 aus.meine frage ist wie kann der vermieter das jetzt regeln damit eine korrekte abrechnung erfolgt…bzw.gibt es eine verjährung?
vielen dank im vorraus :o)
hallo,
Den Vermieter schriftlich auffordern, die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Da er trotz mündlicher Aufforderung seiner Verpflichtung zur Abrechnung nicht nachgekommen ist, ihm mitteilen, dass sofern noch über die Bank möglich - er im Januar 2003 keine Vorauszahlungen erhält, da Du mit einem Guthaben rechnest.
Die Abrechnung ist noch nicht verjährt.
ich wohne seit 18.04.01 in einer mietwohnung.trotz mehrfacher
mündlicher aufforderung habe ich bis dato noch keine
nebenkostenabrechnung von meiner vermieter erhalten(heizung
wurde im juni(von einer firma die,die daten an den vermieter
weitergegeben hat) abgelesen,wasser überhaupt nicht).jetzt
ziehe ich zum 01.02.03 aus.meine frage ist wie kann der
vermieter das jetzt regeln damit eine korrekte abrechnung
erfolgt…bzw.gibt es eine verjährung?
Gruss Günter