Geld geliehen und kriege es nicht wieder! ??!!?!

Von: , Frage gestellt am Di, 8. Feb 2000

Ich habe jemanden 6000 DM gegeben weil ich ihm ein Motorad abkaufen wollte !!

Jetzt meldet er sich und meint das das Motorad schon Verkauft war und ich mein Geld wieder kriege! Aber das zieht sich und ich scheine es nicht ohne fremde Hilfe wieder zu bekommen!!

Es war ein Freund dabei als ich ihm das Geld gegeben habe!

Kann mann da rechtlich was machen oder ist das Aussage gegen Aussage???

Danke für jede Hilfe!

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten hilfreich
    Re: Geld geliehen und kriege es nicht wieder! ??!!

    Nun ja ich sage mal es wird schwierig werden, es sei denn du hast dir eine Quittung geben lassen. Wenn nicht sieht es schlecht aus. Dein Freund war zwar Zeuge, aber er ist eben ein Freund von dir und somit nicht ganz unbefangen. Es wird echt schwierig das Aussage gegen Aussage steht und im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Solltest du aber noch anders beweisen können das du ihm Geld geliehen hast so würde §
    246 Abs. 2 zutreffen:

    § 246
    [Unterschlagung]
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut ist, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar

    MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Geld geliehen und kriege es nicht wieder! ??

      Nun ja ich sage mal es wird schwierig
      werden, es sei denn du hast dir eine
      Quittung geben lassen. Wenn nicht sieht
      es schlecht aus. Dein Freund war zwar
      Zeuge, aber er ist eben ein Freund von
      dir und somit nicht ganz unbefangen.
      Egal! Man kann ja nicht erwarten, dass er einen Notar als Zeugen mitnimmt. Die Aussage des Freundes ist absolut ausreichend. Schließlich macht dieser sich bei einer Falschaussage strafbar.
      Auf jeden Fall rechtzeitig schriftliche Mahnungen schreiben, damit keine Fristen verstreichen.

      Ciao
      Kaj

      • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
        Jetzt seid doch mal realistisch Leute !!!

        Ich will ja keine schlechte Stimmung aufbringen aber mal ehrlich wenn das so einfach wäre mit dem Freund na dann würden mir so manche Leute auch Geld schulden. Versteht mich nicht falsch, aber ihr müßt auch mal bedenken wie der Richter den Fall sehen könnte. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht das es manchmal ganz anders kommt als man es sich erhofft hat.
        Wenn dein Kumpel ein guter Schauspieler ist dann wird es auf jedenfall schwierig.
        Trotzdem viel Glück.!!! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
          Re: Jetzt seid doch mal realistisch Leute !!!

          Hallo,
          (grmpf, netscape hat meine erste antwort
          mit in den orkus gerissen)
          Wenn du glaubst ein freund als zeuge reicht nicht, versuche evtl. folgenden trick:
          Schreibe deinem schuldner, dass er dir dm 7000 schuldet. Widerspricht er dir (vor zeugen oder schriftlich!)
          und gibt an, dir nur dm 6000 zu schulden hast du gewonnen.
          (Vorsicht, die aktion kann aber nach hinten losgehen und deine glaubwürdigkeit erschüttern.) Im
          geschäftsleben funktioniert das manchmal.

          Aber wahrscheinlich brauchst du diesen holzhammer gar nicht. Habe ich das richtig gelesen, dass er gar nicht bestreitet die dm 6000 von dir bekommen zu haben? Wenn du ihn das nächste mal drauf ansprichst, nimm doch einen "von amtes wegen glaubwürdigen" bekannten "zufällig" mit. Kennst du irgendwelche beamte (z.b. in einer verwaltung oder lehrer, evtl. hilft auf ein offizier oder ein arzt), die bereit wären mitzukommen? Dann hätteset du einen glaubwürdigen zeugen mehr, falls er leugnet das geld von dir bekommen zu haben.

          Dein problem ist aber eher, dass der typ vermutlich pleite ist. Dann an das geld zu kommen ist nicht einfach. Der rechtsweg dazu wurde ja schon dargestellt. (Es kann sich aber über jahre hinziehen!)

          Frag ihn doch beim nächsten mal, ob er dir die kohle nicht ratenweise zurückzahlen will? Kann er einen bürgen stellen? (Aber dann mit vertrag!)

          Zum thema unterschlagung:
          Damit wirst du nicht weit kommen, da du ihm das geld freiwillig gegeben hast. Es handelt sich damit um ein
          darlehen. Zahlt man ein dahrlehen nicht zurück macht man sich normalerweise nicht strafbar, es sei denn es
          kann eine betrügerische Absicht nachgewiesen werden. (z.b.: Er hatte nie vor ein motorrad zu kaufen und
          wollte dich nur abzocken). Die zeiten des schuldkerkers sind bei privatschulden vorbei. (Sonst würden
          unsere gefängnisse wohl überquellen ;-) )

          Viel Glück
          Robert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 34 Minuten hilfreich
    Re: Geld geliehen und kriege es nicht wieder! ??!!

    In Anbetracht der Summe würde ich einen Anwalt aufsuchen !!!!!! und zwar schnell.

    Alles andere hilft da wohl wenig.


    übrigens - wenn du vor Gericht gewinnst zahlt der andere auch noch Deinen Anwalt.
    cu

    Heiner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 55 Minuten hilfreich
    Re: Geld geliehen und kriege es nicht wieder! ??!!

    Der billigste Weg ist:

    - schreib dem Kerl eine Mahnung und setze ihm darin eine ganz klare Zahlungsfrist. Im gleichen Schreiben drohst du ihm an, daß du bei fruchtlosem Fristablauf ohne weitere Ankündigung Mahnbescheid beantragen wirst. Das ganze aber per Einschreiben, am besten mit Rückschein, schicken !

    - wenn er zahlt ists gut; wenn nicht:
    Geh ins Schreibwarengeschäft und kauf dir einen Mahnbescheid - Vordruck; kostet 2 - 3 DM. Dort trägst du deine Forderung ein, zzgl. deiner Unkosten ( Gerichtsgebühr usw. ). Wie der Bescheid ausgefüllt wird steht auf dem beigelegten Merkblatt. Das ganze bringst du zum Amtsgericht und zahlst die Gerichtsgebühr. Das Gericht stellt den Bescheid amtlich zu und gibt dem Schuldner 2 Wochen Gelegenheit sich zu äußern. Wenn er zahlt ist die Sache erledigt, wenn nicht kannst du Vollstreckungsbescheid beantragen und den Gerichtsvollzieher schicken.
    - Widerspricht er dem Bescheid, kommts eh zum Prozeß und du kannst immer noch zum Anwalt gehen.

    Ich persönlich sehe deine Chancen gut da dur einen Zeugen hast. Ob das jetzt ein Freund ist ist dabei m.E. unwesentlich. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    klare Sache

    Du schreibst ihm, daß Du das ihm übergebene Geld jetzt zurückhaben willst (und legst zum Beweiß, daß Du ihm das Geld überhaupt gegeben hast, eine Kopie der Quittung bei) und setzt ihm in diesem Schreiben einen Termin bis wann die Rückzahlung zu erfolgen hat. Hat er bis zu diesem Termin nicht bezahlt (er scheint ja etwas unwillig) - gerichtlicher Mahnbescheid (Verfahren wurde ja bereits erläutert). Klage.

    Ganz anders sähe die Sache aus, wenn der unglückliche Geldgeber nicht zweifelsfrei beweisen könnte das Geld überhaupt gegeben zu haben ( -> Quittung ). Ein Zeuge (gleich ob Freund oder nicht ist anzuzweifeln).
    Ein unwilliger Schuldner würde eine erfolgte Zahlung schlichtweg in Abrede stellen. Die Beweisführung des Gläubigers könnte sich unangenehm schwierig gestalten ( -> Zeugenglaubwürdigkeit )...

    Keine Beweisführung - kein Geld

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!