Wespennest im rolladenkasten

fuer einen freund frage ich mal hier folgendes.
es geht aber um peanuts im prinzip.

er hatte ein wespennest im rolladenkasten,
der den zugriemen zernagt hat.

wer muss dafuer geradestehen?
der vermieter oder er?

der riemen kostet ja so gut wie nix,
aber der zuge’tapetete’ kasten muss aufgemacht werden,
und danach wieder tapeziert werden.

gruss - dig

ja - ich habe ihn dazu bewegt,
sich bei w-w-w anzumelden und mitzumachen.

viel erfolg in allen kommenden zeiten
wuenscht - digi aus dem pfaelzer wald
(auch mal in dieser rubrik)

Hallo,

an den Vermieter wenden. Er ist zuständig. Fällt auch nicht unter die Kleinreparaturpauschale.

Gruss Günter und einen guten Rutsch ins Jahr 2003.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]