welche Möglichkeiten hat man, wenn man von einer anderen Mietpartei Tag und Nacht mit Technomusik genervt wird. Hat der Vermieter da eine Handhabe? Kann man als Mieter die Miete kürzen bzw. den Mietvertrag fristlos kündigen? Das Problem dabei ist, daß die Lautstärke nicht übermäßig laut ist (allerdings schon lauter als Zimmerlautstärke), also fällt wohl Polizei oder sowas weg. Aber die Wände sind eben recht hellhörig und ein permanentes Bumm-Bumm-Bumm ist nunmal auf Dauer sehr nervig.
Übrigens: die beste Lösung, nämlich ein klärendes Gespräch kann man vergessen. Da kriegt man nur pampige Antworten.
es dürfte doch ausreichen, wenn der Bass reduziert wird. Rede mit dem Mieter.
Ansonsten offizielle Mängelanzeige beim Vermieter mit der Aufforderung, dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird.
Zur Frage der Mietminderung ist wichtig zu wissen, ab wann und bis wann in der Nacht die Ruhestörung auftritt. Im übrigen knn natürlich die Dauermusik mit stark eingetsellten Bass auch während des Tages Ruhestörung sein.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Polizei zumindest in der Nacht zu holen, in unserer Region kommt sie bei entsprechender Srörung auch am Tage.
Gruss Günter
Guten Morgen allerseits,
welche Möglichkeiten hat man, wenn man von einer anderen
Mietpartei Tag und Nacht mit Technomusik genervt wird. Hat der
Vermieter da eine Handhabe? Kann man als Mieter die Miete
kürzen bzw. den Mietvertrag fristlos kündigen? Das Problem
dabei ist, daß die Lautstärke nicht übermäßig laut ist
(allerdings schon lauter als Zimmerlautstärke), also fällt
wohl Polizei oder sowas weg. Aber die Wände sind eben recht
hellhörig und ein permanentes Bumm-Bumm-Bumm ist nunmal auf
Dauer sehr nervig.
Übrigens: die beste Lösung, nämlich ein klärendes Gespräch
kann man vergessen. Da kriegt man nur pampige Antworten.
Wo fängt Lärmbelästigung an ??
Danke für die Antwort,
wie gesagt: Reden bringt nichts, hab ich schon probiert (aber den Tip mit dem Baß werde ich noch versuchen). Also doch scharfe Geschütze auffahren. Die Frage ist eben, ab wann es Lärmbelästigung ist. Wenn hier der PC rauscht, dann hört man es nur, wenn man es hören will. Aber wenn man im Bett liegt (Schlafzimmer ist auch noch über dem betreffenden Raum) und dort herrscht zur Schlafenszeit naturgemäß ziemliche Ruhe, dann stört das schon, hindert am Einschlafen, bzw. man wacht davon auf (ich zumindest). Ist das dann schon Lärmbelästigung, oder müssen dafür die Wände wackeln ??
Hallo,
es dürfte doch ausreichen, wenn der Bass reduziert wird. Rede
mit dem Mieter.
Ansonsten offizielle Mängelanzeige beim Vermieter mit der
Aufforderung, dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird.
Zur Frage der Mietminderung ist wichtig zu wissen, ab wann und
bis wann in der Nacht die Ruhestörung auftritt. Im übrigen knn
natürlich die Dauermusik mit stark eingetsellten Bass auch
während des Tages Ruhestörung sein.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Polizei zumindest in der
Nacht zu holen, in unserer Region kommt sie bei entsprechender
Srörung auch am Tage.
die Wände müssen nicht wackeln. Es reicht, wenn Du durch die Musik gestört wirst. Während des Tages geht das Problem wegen der anderem Geräusche des Tages wohl unter. Grundsätzlich gilt: Musik und Sonstiges (Streit, Sex )darf in der Wohnung nur so laut sein, dass niemand gestört wird. Ab 22.00 Uhr ist absolute Nachtruhe. Hier ist jedes laute Geräusch, das aus einer Nachbarwohnung stört einzustellen.
Grüsse Günter
wie gesagt: Reden bringt nichts, hab ich schon probiert (aber
den Tip mit dem Baß werde ich noch versuchen). Also doch
scharfe Geschütze auffahren. Die Frage ist eben, ab wann es
Lärmbelästigung ist. Wenn hier der PC rauscht, dann hört man
es nur, wenn man es hören will. Aber wenn man im Bett liegt
(Schlafzimmer ist auch noch über dem betreffenden Raum) und
dort herrscht zur Schlafenszeit naturgemäß ziemliche Ruhe,
dann stört das schon, hindert am Einschlafen, bzw. man wacht
davon auf (ich zumindest). Ist das dann schon Lärmbelästigung,
oder müssen dafür die Wände wackeln ??
Hallo,
es dürfte doch ausreichen, wenn der Bass reduziert wird. Rede
mit dem Mieter.
Ansonsten offizielle Mängelanzeige beim Vermieter mit der
Aufforderung, dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird.
Zur Frage der Mietminderung ist wichtig zu wissen, ab wann und
bis wann in der Nacht die Ruhestörung auftritt. Im übrigen knn
natürlich die Dauermusik mit stark eingetsellten Bass auch
während des Tages Ruhestörung sein.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Polizei zumindest in der
Nacht zu holen, in unserer Region kommt sie bei entsprechender
Srörung auch am Tage.
es gibt keine rechtliche Lösung. Mein Tip: Ausziehen. So hart es klingt. Leider kann einem Mieter zwar verboten werden, laut zu sein, wenn er sich jedoch daran nicht hält, welche Konsequenzen drohen dann? Der Vermieter ist froh, das Miete bezahlt wird. Also ist ihm der Krach egal, muß er ja nicht ertragen. Können sich die Mieter nicht einigen, was stört das? Mietminderung? Nein, langer Prozess, Beweislage nämlich ungeklärt. Zeugen wären uninteressant, weil keine Meßwerte vorliegen, Meßwerte kosten Geld, trägt der Mieter. Und die gesetzlichen Meßwerte sind so hoch angelegt, das es keine Handhabe gibt. Dauerndes Bumm Bumm, ja, das stört in den leisesten Tönen.
Tut mir leid (und aus jahrelanger eigener Erfahrung), ausziehen oder den anderen Mieter möglichst schnell und möglichst (scheinbar) legal vertreiben.
selbstverständlich gibt es hier eine Lösung, wenn der andere Mieter nicht reagiert und sich vertragsgemäss verhält.
es gibt keine rechtliche Lösung. Mein Tip: Ausziehen. So hart
es klingt. Leider kann einem Mieter zwar verboten werden, laut
zu sein, wenn er sich jedoch daran nicht hält, welche
Konsequenzen drohen dann? Der Vermieter ist froh, das Miete
bezahlt wird. Also ist ihm der Krach egal, muß er ja nicht
ertragen. Können sich die Mieter nicht einigen, was stört das?
Mietminderung? Nein, langer Prozess, Beweislage nämlich
ungeklärt. Zeugen wären uninteressant, weil keine Meßwerte
vorliegen, Meßwerte kosten Geld, trägt der Mieter.
Für diesen Fall werden keine Messwerte benötigt. Hier reicht ein Lärmprotokoll des Mieters, manchmal kann man sich dann noch Freuden einladen - oder hat gelegentlich jemand über Nacht auf Besuch - kann also Zeugen aufbieten.
Und die
gesetzlichen Meßwerte sind so hoch angelegt, das es keine
Handhabe gibt. Dauerndes Bumm Bumm, ja, das stört in den
leisesten Tönen.
Tut mir leid (und aus jahrelanger eigener Erfahrung),
ausziehen oder den anderen Mieter möglichst schnell und
möglichst (scheinbar) legal vertreiben.