Erbregelung bei Adoptivkindern

hat ein Kind, dass von jemand anderen adoptiert wurde noch Anspruch auf das Erbe des leiblichen Vaters, wenn dieser der Adoption zustimmt ? Oder ist er damit von sämtlichen Rechten und Pflichten entbunden ?

Danke für die Antworten
Christian

Hallo Christian,
wenn die Adoption vollzogen ist sind die Adoptiveltern in rechtlicher Hinsicht die einzigen Eltern. Die leiblichen Eltern werden erbrechtlich als Fremde behandelt. Also: Kein Anspruch auf irgendein Erbe des leiblichen Vaters. Leiblicher Vater und leibliches wegadoptiertes Kind sind von sämtlichen gegenseitigen Rechten und Pflichten entbunden. Gruß! Tine

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Hallo Christian,

da muss man ganz deutlich zwischen einem gesetzlichen und einem gewillkürten Erbanspruch unterscheiden. Der gesetzliche Erbanspruch inkl. Pflichtteilsansprüchen geht gegenüber den leiblichen Eltern mit der Adoption unter. Eine gewillkürte Erbeinsetzung durch Testament oder Erbvertrag muss hiervon nicht betroffen sein. Genauer gesagt, sie wird hiervon nur dann betroffen sein, wenn eine auflösende Regelung für den Fall der Adoption vergesehen war, oder wenn nach Auslegung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sich ergibt, dass die Regelung auflösend bedingt gemeint war, wenn man also davon ausgehen muss, dass der Erblasser die Regelung nihct gegenüber einem anderweitig adoptierten Kind habe fortgelten lassen wollen, und es nur nicht mehr geschafft hat, bzw. es vergessen hat, oder er einfach davon ausgegangen ist, und sie daher nicht geändert hat.

Gruß vom Wiz

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