Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Vor drei Jahren haben sich meine Frau und ich nach 28 Jahren Ehe getrennt und leben seitdem getrennt (nicht geschieden).
Nun habe ich diesen Herbst einen Vaterschaftstest per DNA für meinen einzigen Sohn machen lassen (26 Jahre). Vor sechs Wochen erhielt ich das Ergebnis: die Vaterschaft wird ausgeschlossen.
Folgende Fragen tauchen nun auf (unabhängig von der guten persönlichen Beziehung zu meinem Sohn):
Welche Fristen müssen für eine evtl. Vaterschaftsanfechtungsklage beachtet werden?
Wenn mein Sohn nicht mehr mit mir verwandt ist, verliert er auch seine Ansprüche in der Erbfolge!?
Hat er dann, nach Feststellung der Vaterschaft, Erbansprüche an seinen Erzeuger wie z.B. ein uneheliches Kind?
Habe ich Schadenersatzansprüche an den Erzeuger und gegebenenfalls in welcher Höhe? Die Ausbildung bis zum Ende seines Studiums habe schließlich ich finanziert.
Hi
wenn ein kind in einer Ehe von einem der partner geboren wird, braucht der andere NICHT di Vaterschaft anerkennen? wusst ich nicht, zum glüchk nie in die falle gegangen
Aber: was will er dann von dem tatsächliche Erzeuger einklagen? hätte er Unterhalt zu zahlen, hätte er belege. so hat er einfach nur gezahlt. Ich werd auch ausgelacht wenn ich mehr unterhalt zahle als verpflichtet, denn das rechnet dir keiner an, da es FREIWILLIG geschieht. er hat seinem Sohn das leben und die Ausbildung finanzirt. Freiwillig. Also wird er davon nix wieder sehen, denke ich mal. davon abgesehen, ohne den Erzeuger hätte er auch niemanden an den er die forderung richten könnte.
Dazu müsste die Ex kooperativ sein.
soll sich freuen das er (kei)nen sohn hat mit denm er sich versteht und einmal runterschlucken.
Hallo Helge,
ich glaube, daß Du da was falsch verstanden hast. Wenn
überhaupt, fechte ich die bestehende Vaterschaft an.
Ok, das kannst du, aber was willst erreichen? ich bezweifle, dass einen das glücklich macht. finanzielle Forderungen wirst du nicht duchbekommen - an wen auch… mir wär mein Verhältnis zu dem Sohn wichtiger, auch wenns nicht ganz deiner ist.
Oder, was sagt er dazu?
aber egal, frag nen Anwalt, der wird dir alle Auskunft geben können.
Vielleicht hab ich aber auch deine Beweggründe etwas missverstanden…
Viel Glück, HH
Trotzdem vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Gruß Cook
Hi
in dem Moment wo du die Vaterschaft anerkennst, ist es rum.
Erspar deinem Sohn und dir das.
HH
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Vor drei Jahren haben sich meine Frau und ich nach 28 Jahren
Ehe getrennt und leben seitdem getrennt (nicht geschieden).
Nun habe ich diesen Herbst einen Vaterschaftstest per DNA für
meinen einzigen Sohn machen lassen (26 Jahre). Vor sechs
Wochen erhielt ich das Ergebnis: die Vaterschaft wird
ausgeschlossen.
Folgende Fragen tauchen nun auf (unabhängig von der guten
persönlichen Beziehung zu meinem Sohn):
Welche Fristen müssen für eine evtl.
Vaterschaftsanfechtungsklage beachtet werden?
Wenn mein Sohn nicht mehr mit mir verwandt ist, verliert er
auch seine Ansprüche in der Erbfolge!?
Hat er dann, nach Feststellung der Vaterschaft, Erbansprüche
an seinen Erzeuger wie z.B. ein uneheliches Kind?
Habe ich Schadenersatzansprüche an den Erzeuger und
gegebenenfalls in welcher Höhe? Die Ausbildung bis zum Ende
seines Studiums habe schließlich ich finanziert.
ich dachte eigentlich, dass die Vater-Sohn-Beziehung nach soviel Jahren eher sozial als biologisch bestimmt ist.
Du solltest diese Fragen deshalb in Absprache mit Deinem Sohn klären.
Und versuche, herauszubekommen, ob es sich bei dem anderen Typ nicht um jemand handelt, für den „Dein Sohn“ evtl. aufkommen muss.
Wenn bei dem anderen allerdings was zu holen ist, gehe zu einem Anwalt. Die Chancen sind nicht schlecht.
(Auch wenn es die Norm, auf die sich folgende Urteile beziehen, nicht mehr gibt)
>>hier auf erweiterte Suche >> Paragraph: 1615b >> BGB
Du bekommst u.a.:
Aktenzeichen: XII ZR 238/91
BGHZ 121, 299 http://www.alpmann-schmidt.de/urteile/skript-famr/bg…
»a) Ein Scheinvater kann wegen des Unterhalts, den er seinem vermeintlichen Kinde geleistet hat, grundsätzlich erst Rückgriff
nehmen, wenn die Vaterschaft dessen, den er für den Erzeuger hält, mit Wirkung für und gegen alle feststeht.
Vor drei Jahren haben sich meine Frau und ich nach 28 Jahren
Ehe getrennt und leben seitdem getrennt (nicht geschieden).
Nun habe ich diesen Herbst einen Vaterschaftstest per DNA für
meinen einzigen Sohn machen lassen (26 Jahre). Vor sechs
Wochen erhielt ich das Ergebnis: die Vaterschaft wird
ausgeschlossen.
Ich gehe davon aus, dass Du Deinen Sohn früher auch als Sohn anerkannt hast und ihn so behandelt hast. Dein Sohn kann nichts dafür, was geschehen ist. Er aber wird unter einem Streit über die Vaterschaft - auch wenn er 28 Jahre alt ist - erbärmlich leiden. Wie soll sich Dein Sohn vorkommen, wenn der bisher als Vater geglaubte Mann nach 28 Jahren nichts mehr mit ihm zu tun haben will ? Wenn Du Dir die Frage ersparen willst" Hast du mich jemals geliebt oder als Sohn geachtet" dann lasse die Sache ruhen.
Grüsse und einen guten Rutsch ins Jahr 2003 Günter
Habe ich Schadenersatzansprüche an den Erzeuger und
gegebenenfalls in welcher Höhe? Die Ausbildung bis zum Ende
seines Studiums habe schließlich ich finanziert.
hier sieht es mau aus.
Auf welcher Grundlage denn? Oder noch am besten gegenüber deiner Frau? Es reicht, dass Sie davon ausging, dass es vo dir ist.
Hi
wenn ein kind in einer Ehe von einem der partner geboren wird,
braucht der andere NICHT di Vaterschaft anerkennen? wusst ich
nicht, zum glüchk nie in die falle gegangen
Aber: was will er dann von dem tatsächliche Erzeuger
einklagen? hätte er Unterhalt zu zahlen, hätte er belege. so
hat er einfach nur gezahlt. Ich werd auch ausgelacht wenn ich
mehr unterhalt zahle als verpflichtet, denn das rechnet dir
keiner an, da es FREIWILLIG geschieht. er hat seinem Sohn das
leben und die Ausbildung finanzirt. Freiwillig.
Freiwillig kann nur etwas sein, wenn Du die volle Kenntnis über den Sachstand hast. Deshalb spricht man in anderen Fällen, wenn Du jemand durch Täuschung zu Zahlungen oder ähnliches veranlaßt von Betrug.
Also wird er
davon nix wieder sehen, denke ich mal. davon abgesehen, ohne
den Erzeuger hätte er auch niemanden an den er die forderung
richten könnte.
Dazu müsste die Ex kooperativ sein.
soll sich freuen das er (kei)nen sohn hat mit denm er sich
versteht und einmal runterschlucken.
Freiwillig kann nur etwas sein, wenn Du die volle Kenntnis
über den Sachstand hast. Deshalb spricht man in anderen
Fällen, wenn Du jemand durch Täuschung zu Zahlungen oder
ähnliches veranlaßt von Betrug.
MMMh, Betrug setzt aber die Kenntnisd der anderen Beteiluigten voraus. Was, wenn er zZ der Einzige ist der Kenntnis von der Tatsache hat, nicht der Erzeuger zu sein? Wann wird etwas zum Betrug, von dem niemand Kenntnis hatte?
genau das meinte ich. Es ist eben kein Betrug, da die Frau wohl davon ausgegangen ist, dass das Kind von dir ist. Da magst du dich betrogen fühlen, aber juristisch ist das nicht durchsetzbar.
Nebenbei: Wie hast du den den Vaterschaftstest gemacht? Still und heimlich wie viele Männer ohne Einverständnis? Dann würde er wohl kaum als Beweismittel zugelassen werden.
prinzipiell hast Du vielerlei Möglichkeiten, finanzielle Ansprüche befriedigen zu lassen. Die erfolgversprechendste verrät Dir ein Anwalt (FA für Familienrecht) nach eingehender Beratung.
Ein wichtiger Schritt wäre zunächst, den Erzeuger des Sohnes Deiner EX-Frau herauszukriegen.
Letztendlich sind Deine Ansprüche legitim und m.E. wird das auch Dein „Sohn“ verstehen.
…nach 28 Jahren Ehe getrennt
…die Vaterschaft wird ausgeschlossen.
Habe ich Schadenersatzansprüche an den Erzeuger…
Hallo,
von der juristischen Seite der Angelegenheit verstehe ich nichts. Ich meine aber - und das solltest Du gelegentlich überdenken - daß die Drechselmöglichkeiten von Advokaten und die Frage der biologischen Vaterschaft nach so langer Zeit nur als Munition in verbitterten Rachefeldzügen taugen. Deine Vika gibt nichts her, deshalb schätze ich Dein Alter zwischen 50 und 60 Jahre. Den größten bewußt erlebten Teil Deines Lebens hast Du mit Deiner getrennt lebenden Frau und mit Deinem Sohn verbracht. Wie lange hast Du noch? 20 Jahre? Willst Du davon den größten Teil verwenden, die schönen Zeiten mit Deiner Familie und den letzten Rest Gemeinsamkeit zu zerstören - für ein paar Euto?
es wäre nur dann Betrug, wenn die Mutter wusste, dass Du nicht der Vater bist, Dich aber zahlen lässt. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass ihr nicht verheiratet gewesen seid. Ein in der Ehe auf die Welt gekommenes Kind gilt als ehelich. In der Ehe muss die Vaterschaft angefochten werden, was wohl das Ende der Ehe bedeuten wird.
Denkt - bei allem Streit - in solchen Fällen einfach mal an das Kind - das man erzogen, in seinem bisherigen Leben begleitet und bislang stolz auch als „sein Kind“ anderen gezeigt hat ? Das soll für ein Kind - egal wie alt es ist - plötzlich zu Ende sein, weil einer der Partner fremd ging oder sich nach Jahren erst heraus stellt, dass dieses Kind das Kind eines anderen ist ? Liebe gegenüber einem Kind ist dann zun Ende, wenn sich Eltern streiten ? Liebe ist dann zu Ende, wenn sich nach Jahren erst ergibt, dass man nicht der Vater ist ? Frage Dich nicht, was das für ein Kind ist. Frage Dich, was das bisher für ein Vater war, was deiser Vater für dieses Kind bisher empfunden hat, wenn er so handeln kann.
(unabhängig von der guten
persönlichen Beziehung zu meinem Sohn):
Du hast eine gute persönliche Beziehung zu deinem Sohn? Und willst jetzt alles zerstören, indem du die Vaterschaft anfechtest? Ich finde, es gibt einen Unterschied zwischen Vater und Erzeuger. Denk mal darüber nach.