Mein Eigentum in alter Wohnung/Nicht-Herausgabe

Hallo zusammen,
leider began mein Jahr nicht so wie gedacht… (naja, es gibt allerdings schlimmeres…)
Ich hatte meine alte Wohnung am 31.12. an eine Maklerin übergeben und einige Dinge in der Wohnung gelassen, weil sie diese den Nachmietern anbieten sollte zur Uebernahme (Herd, Rollos etc.) (Die Nachmieter hatten sich bei uns nie gemeldet zwecks Absprache). Die Nachmieter sind zum Uebergabetermin nicht erschienen (Panne sagen sie…).
Wir haben sie dann am 1.1. angerufen und einen Termin zur Absprache vereinbart und sind hingefahren. Leider haben sie uns dann per Rauswurf aus der Wohnung daran gehindert, die Sachen (also unser Eigentum) aus der Wohnung zu nehmen (bezahlen wollten sie dann nämlich nicht dafür…). Wir haben dann erstmal den geordneten Rückzug angetreten (die Leute waren uns etwas suspekt).

Was kann ich jetzt tun? Schriftliche Aufforderung, die Sachen binnen 10 Tagen bei uns abzugeben (allerdings möchte ich denen, nachdem ich sie erlebt habe, nicht meine neue Adresse geben)? Anzeige bei Polizei? Abwarten?
Wie ist das eigentlich mit Fahrtkosten? Immerhin sind es one-way 60km… und gestern war nun eine Reise „für die Katz“.

Danke für eure Anregungen im voraus!!

Grüsse,
bernd

Hallo,

leider began mein Jahr nicht so wie gedacht… (naja, es gibt
allerdings schlimmeres…)
Ich hatte meine alte Wohnung am 31.12. an eine Maklerin
übergeben und einige Dinge in der Wohnung gelassen, weil sie
diese den Nachmietern anbieten sollte zur Uebernahme (Herd,
Rollos etc.) (Die Nachmieter hatten sich bei uns nie gemeldet
zwecks Absprache). Die Nachmieter sind zum Uebergabetermin
nicht erschienen (Panne sagen sie…).
Wir haben sie dann am 1.1. angerufen und einen Termin zur
Absprache vereinbart und sind hingefahren. Leider haben sie
uns dann per Rauswurf aus der Wohnung daran gehindert, die
Sachen (also unser Eigentum) aus der Wohnung zu nehmen
(bezahlen wollten sie dann nämlich nicht dafür…). Wir haben
dann erstmal den geordneten Rückzug angetreten (die Leute
waren uns etwas suspekt).

Die jetzuigen Mieter sind zur Herausgabe des Eigentum verpflichtet. Jedoch solltet ihr mit der Maklerin mal klären, was da gelaufen ist. Ihr müsst auf jeden Fall die jezßtzigen Mieter auffordern, per Einschreiben , bis spätestens xx.xx.xxxx das Eigentum von Euch auszuhändigen. Gleichzeitig Aufforderung an die Maklerin, den Schaden ersatzweise zu ersetzen mit dem Vorbehalt, wegen des Verdachtes der arglistigen Täuschung die Angelegenheit rechtlich zu verfolgen.

Was kann ich jetzt tun? Schriftliche Aufforderung, die Sachen
binnen 10 Tagen bei uns abzugeben (allerdings möchte ich
denen, nachdem ich sie erlebt habe, nicht meine neue Adresse
geben)? Anzeige bei Polizei? Abwarten?
Wie ist das eigentlich mit Fahrtkosten? Immerhin sind es
one-way 60km… und gestern war nun eine Reise „für die Katz“.

Kein Anspruch auf Kilometergeld.

Grüsse Günter