ich wollte mich von meiner Sammlung von bespielten Videokassetten trennen, ca. 250 Stück. Meines Wissens ist es erlaubt, für den eigenen Bedarf Kopien auch von Leih-Videos zu erstellen, solange man die nicht weiter verleiht oder gar verkauft.
Soweit so gut. Aus Zeitmangel etc. möchte ich die Dinger jetzt los werden (z.B. e-bay o.ä.), kann sie aber natürlich nicht als bespielte verkaufen. Und jetzt meine Frage (sofern nicht eventuell schon jemand dem oben genannten widersprechen will):
Reicht es, wenn ich die als Leerkassetten verkaufe, zusätzlich anmerke, dass sie zur Zeit nicht leer sind, und der Käufer sich schriftlich verpflichten muss, die Kassetten zu löschen ? Letztendlich ist mir natürlich egal ob er sie löscht oder nicht, es soll eigentlich nur zu meiner eigenen Absicherung sein.
Letztendlich ist mir natürlich egal ob er sie löscht oder
nicht, es soll eigentlich nur zu meiner eigenen Absicherung
sein.
seit letztem Jahr versuchen einige Autohändler Gewährleistungspflichten dadurch zu umgehen, daß sie die Fahrzeuge als „rollenden Schrott auf Rädern“ verkaufen, Preis berechnet nach Gewicht. Der ADAC geht davon aus, daß diese Versuche der Umgehung der Gewährleistungspflicht für rechtswidrig und unwirksam befunden werden.
Irgendwie hört sich Deine Idee ähnlich an. Du darfst die angefertigten Kopien nicht verkaufen, punktum. „Wissen Sie Mr. Bush, ich habe Saddam zwar diese Raketen verkauft, aber er hat unterschrieben, daß er sie nur als Skulptur im Palastgarten aufstellen wird.“
Also, ich glaub´ nicht, daß das legal ist, aber warten wir mal die nächsten Meinungen ab.
ich denke, du kannst ohne weiteres bespielt Cassetten als ercassetten verkaufen und dabei den Käufer auffordern, den orhandenen Film zu löschen, denn dir kann man ja schlecht zumuten, 250 Filme zu löschen. M.E. ist aber diese Aufforderung ar nicht notwendig.
Scheitern dürfte die Sache aber, wenn du die Filmtitel in e-bay erwähnst. Dann wird schnell klar, daß du gar nicht die Leer-Cassetten anpreist, sondern den Film.
Wahrscheinlich wirst du keine Probleme haben, denn wo kein Kläger ist, ist bekanntlich kein Richter. Allerdings könnte es sein, daß e-bay deine Artikel rausnimmt, weil die auch keine Schwierigkeiten mit der Video-Industrie haben möchten.
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ich wollte mich von meiner Sammlung von bespielten
Videokassetten trennen, ca. 250 Stück.
vorab, wie schon gesagt, anbieten unter dem Punkt „Videokasetten, aber schon bespielt“ bekommst du weniger Probleme.
Meines Wissens ist es
erlaubt, für den eigenen Bedarf Kopien auch von Leih-Videos zu
erstellen, solange man die nicht weiter verleiht oder gar
verkauft.
Nein.(Punkt) Mit der Ausleihe der Videocasette bekommst du gewisse Rechte (anschauen) des Filmes für eine gewisse Zeit.
Diese Zeit ist dann auch die tatsächliche Ausleihzeit und es ist nicht rechtens diese Casetten zu kopieren.
Du erwirbst deine Rechte ja nicht durch einen KAUF.
Anders sieht es natürlich aus wenn du Originalfilme mit vorhandenen Sicherheitskopienb besitzt und diese dann auch ZUSAMMEN verkaufst.
Soweit so gut. Aus Zeitmangel etc. möchte ich die Dinger jetzt
los werden (z.B. e-bay o.ä.), kann sie aber natürlich nicht
als bespielte verkaufen. Und jetzt meine Frage (sofern nicht
eventuell schon jemand dem oben genannten widersprechen will):
Reicht es, wenn ich die als Leerkassetten verkaufe, zusätzlich
anmerke, dass sie zur Zeit nicht leer sind, und der Käufer
sich schriftlich verpflichten muss, die Kassetten zu löschen ?
Letztendlich ist mir natürlich egal ob er sie löscht oder
nicht, es soll eigentlich nur zu meiner eigenen Absicherung
sein.
Nö, reicht also nicht aus.
Du hättest erst gar net kopieren dürfen.
Meines Wissens ist es
erlaubt, für den eigenen Bedarf Kopien auch von Leih-Videos zu
erstellen, solange man die nicht weiter verleiht oder gar
verkauft.
Nein.(Punkt) Mit der Ausleihe der Videocasette bekommst du
gewisse Rechte (anschauen) des Filmes für eine gewisse Zeit.
Diese Zeit ist dann auch die tatsächliche Ausleihzeit und es
ist nicht rechtens diese Casetten zu kopieren.
Doch, doch. Das ist absolut legal. Daraufhin wurde damals auch die Verwendung von Kopierschutzsystemen seitens der Videotheken untersagt. Nur das öffentliche Vorführen (dazu gehört schon der Videoabend mit Freunden), die Vermietung und der Verkauf sind verboten.
Gruss Sebastian