jetzt hab ich nach sicherlich 750.000 km Fahrleistung ein Knöllchen erhalten, 31 km zu schnell, also auch 1 Monat Fahrverbot. Ich will gar nicht lange klagen, es ist nun mal so…
Da ich aber Grenzgänger bin - fahre also täglich zur Arbeit ins benachbarte Ausland - habe ich folgende Frage:
Kannich weiterhin im Ausland Autofahren, gilt also das Fahrverbot nur im Inland? Ich müße mir einfach nur einen Ersatzführerschein ausstellen lassen. Das würde ich aber nur machen, wollen, wenn es legal ist, sonst macht das keinen Sinn.
jetzt hab ich nach sicherlich 750.000 km Fahrleistung ein
Knöllchen erhalten, 31 km zu schnell, also auch 1 Monat
Fahrverbot. Ich will gar nicht lange klagen, es ist nun mal
so…
Rede Doch mit den Behörden, ob Du nicht bei Verdoppelung des Bußgeldes das Fahrverbot erlassen bekommst. Laß Dir eine BEscheinigung vom Arbeitgeber ausstellen, daß Du dort arbeitest und leg Nahe, daß es ohne das Auto WIRKLICH NICHT geht.
Funktioniert nur, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Dich verhängt wurde. Hängt dann auch noch vom Guten Willen der Behörde ab.
Kannich weiterhin im Ausland Autofahren, gilt also das
Fahrverbot nur im Inland? Ich müße mir einfach nur einen
Ersatzführerschein ausstellen lassen. Das würde ich aber nur
machen, wollen, wenn es legal ist, sonst macht das keinen
Sinn.
Fahrverbot heißt, daß Du KEIN Fahrzeug im Straßenverkehr führen darfst, nicht mal Mofa. Da die Ermittlungsbehörden im zusammenwachsenden Europa immer besser zusammenarbeiten, würde ich es nicht riskieren. Die Tatsache daß Du mit einem Ersatz-FS fährst ist in Zusammenhang mit Deinem bestehenden Fahrverbot als Verstoß gegen §20 StVG zu werten, also fahren ohne Fahrerlaubnis und wird hart bestraft.
Ich würde es nicht riskieren, auch weil ich selbst z. Zt. in „Flens“ nicht sauber bin.
Ansonsten muß ich eben 4 Wochen Urlaub machen.
Ruf mal an und rede mit denen… normal und vernünftig…
verlierst Du als Deutscher im Ausland den Führerschein, darfst Du in Deutschland noch fahren (zumindest noch). Verlierst Du als Deutscher in Deutschland den FS, darfst Du nirgends mehr fahren, ausser Du machst dort einen neuen FS. Das ist in Europa jedoch schon nicht mehr möglich. USA ist sogar schon superschwierig.
Der günstigste Weg sind eben 4 Wochen Urlaub.
Grüße,
Mathias
jetzt hab ich nach sicherlich 750.000 km Fahrleistung ein
Knöllchen erhalten, 31 km zu schnell, also auch 1 Monat
Fahrverbot. Ich will gar nicht lange klagen, es ist nun mal
so…
Da ich aber Grenzgänger bin - fahre also täglich zur Arbeit
ins benachbarte Ausland - habe ich folgende Frage:
Kannich weiterhin im Ausland Autofahren, gilt also das
Fahrverbot nur im Inland? Ich müße mir einfach nur einen
Ersatzführerschein ausstellen lassen. Das würde ich aber nur
machen, wollen, wenn es legal ist, sonst macht das keinen
Sinn.