Hallo,
ich möchte einen Verein gründen. Ist es eigentlich auch irgendwie möglich, die notwendige Mindest-Mitgliederzahl (sieben) mehr oder weniger legal zu umgehen? Schließlich hat ein Verein ja auch Bestand, wenn er später einmal nur noch drei Mitglieder hat.
Ich weiss nicht ob dir das etwas hilft:
Zur Vereinsgründung brauchst du nur 2 Mitglieder. Erst um eingetragen zu werden (e.V.), sind 7 Mitglieder notwendig.
thomas
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Hi Thomas,
das hilft mir schon ein wenig. Die Frage ist nur, inwieweit nützt mir ein nicht eingetragener Verein. Welche Rechte und Pflichten hat er?
Gruß
Boris
im Prinzip die gleichen Rechte wie der eingetragene Verein (schau in das BGB bzw. kaufe Dir entspr. Bücher zum Thema). Ein Verein wird aber nur dann ernst genommen, wenn er auch eine ausreichende Mitgliederzahl hat - egal welcher Vereinszweck vorhanden ist.
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