Nebentätigkeit
Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Feb 2000
Der "Beauftragte für Abfall" und "Datenschutzbeauftragte" in unserem Unternehmen (Aussertariflicher Angestellter) möchte ein nebenberufliches Gewerbe mit dem Ziel der Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu eben diesem Thema anmelden.
Gibt es Gründe aus denen der Arbeitgeben eine solche Tätigkeit verbieten kann?
