verjährung einer handwerker-rechnung ?hallo,hall

hallo,
ich habe 1999 eine wohnung gekauft, und dort von mehreren handwerkern sonderwünsche ausführen lassen.
einige haben mir angebote geschickt , die ich auch freigegeben habe.
doch der elektriker hat mir (für zusätzliche steckdosen, usw.) kein angebot und bis heute auch keine mahnung oder rechnung geschickt.
nun kommt vor dem jahreswechsel (28.1.02)eine rechnung mit dem zusatz: „wir bitten die verspätete rechnungstellung zu entschuldigen“.
die verjährung beträgt doch 2 jahre, d.h. 2000 & 2001, da jetzt ende 2002 ist, ist diese doch verjährt, oder ???
ich habe auch schon gelesen, dass ab anfang 2002 die verjährung 3 jahre beträgt, also was stimmt nun ???
muss ich noch bezahlen, oder nicht ???
bitte helft mir weiter… danke im vorraus
m@honi

seltsame Frage!
Du hast eine Leistung entgegen genommen…
warum um alles in der Welt hinterfragst DU jetzt, ob Du sie auch bezahlen musst???

Ich wünsche Dir, dass Du niemals „mal eben“ einen Handwerker brauchen wirst…

Ayla, die grundsätzlich Handwerker so schnell wie irgend möglich bezahlt!!

Wenn Du von einem Handwerker einen Dienst erhalten hast, bezahle es, egal ob verjährt oder nicht!!!

Gruß Max

Habe mal etwas im Internet rumgesucht und es scheint mir so als ob es Verjährung nur gibt von gestellten Rechnungen, also wenn die Rechnung bereits über die 2 Jahre alt war. Da er aber noch gar keine gestellt hat und erst jetzt, dann fängt die Fälligkeit quasi erst nun an.

Grüße
Bruno

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Hallo,

wenn die arbeiten 1999 ausgeführt wurden und die normale Rechnung 1999 fällig gewesen wäre, ist es verjährt.
Die Verjährungsregelung sagt 2 jahre zum Jahresende, also alle im laufe des Jahres 1999 fällig Rechnungen sind zum 31.12.2001 verjährt. Sofern das alles Anfang 2000 stattfand, wäre die Verjährungsfrist der 31.12.2003 .
@Bruno: es ist egal, ob die Rechnung gestellt wurde, die Frist läuft trotzdem.

Ansonsten, wie bereits mehrfach angesprochen, sofern die Leistung ordentlich erledigt wurde, wäre es trotzdem eine Sache der Fairness, unabhängig von der Verjährung zu zahlen.

Gruß,
Micha