Fundsache

Von: , Frage gestellt am So, 5. Jan 2003
Hallihallo Wissende ;-)

grade haben wir uns darüber unterhalten wie eine Fundsache in einem Geschäft behandelt wird. Zum Beispiel bleibt eine Tüte mit Weihnachtseinkäufen in einem Buchladen liegen. Gibt es Fristen für die Aufbewahrung der Tüten oder ist der Ladenbesitzer verpflichtet die Tüte zum Fundamt zu bringen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Rolf

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Fundsache
    hi,

    die fundsache ist schon eigentum des käufers geworden, denn eigentumsverschaffung sind schon vollzogen (also einigung und übergabe). es gelten somit die allg. regeln des BGB (wenn wir uns im deutschen raum befinden).

    die §§965 ff. BGB solltet ihr euch mal zu gute tun ;)

    genau genommen ist die sache unverzüglich (also ohne schuldhaftes zögern) der zuständigen behörde anzuzeigen. dies gilt nicht, wenn nicht mehr als 10,-- EUR wert!

    nach 6 monaten nach dem fund, kannst du von der behörde herausgabe verlangen, weil du das eigentum erworben hast. hierzu lies mal dann wirklich in besagten §§ nach!

    gruss vom

    showbee
    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Spitze
      Hi Show,

      wenn man weis wo es steht dann ist es ganz einfach :-)

      Vielen Dank, der Gesetzestext war genau das Richtige.

      Bye
      Rolf
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