Grundsteuer in Betriebskostenabrechnung

Liebe Leute,
weiß jemand von Euch, wie lange der Vermieter die Grundsteuer für sein Haus und damit die Umlage auf die Wohnung nachfordern kann ?
Ich bin Mieter und bei mir ist schon 3 Jahre keine Grundsteuer erhoben worden.
Gruß
Uwe

Hallo,
wenn der Vermieter stets die Nebenkosten abgerechnet hat, kann er rückwirkend keine Grundsteuer verlangen. Du konntest damit rechnen - nach Vorlage der jeweiligen Abrechnung - dass nach der Zahlung oder Rückerstattung von Guthaben keine weiteren Kosten nachträglich entstehen. Dies gilt nicht für Neubauten, bei denen die Neuberechnung der Grundsteuer noch nicht erfolgt ist. Hier gelten Sonderregelungen. Verjährung tritt nach altem Recht auf jeden Fall nach 4 Jahren ein.

Grüsse Günter

Liebe Leute,

weiß jemand von Euch, wie lange der Vermieter die Grundsteuer
für sein Haus und damit die Umlage auf die Wohnung nachfordern
kann ?
Ich bin Mieter und bei mir ist schon 3 Jahre keine Grundsteuer
erhoben worden.
Gruß
Uwe

Hallo,
wenn der Vermieter stets die Nebenkosten abgerechnet hat, kann
er rückwirkend keine Grundsteuer verlangen. Du konntest damit
rechnen - nach Vorlage der jeweiligen Abrechnung - dass nach
der Zahlung oder Rückerstattung von Guthaben keine weiteren
Kosten nachträglich entstehen. Dies gilt nicht für Neubauten,
bei denen die Neuberechnung der Grundsteuer noch nicht erfolgt
ist. Hier gelten Sonderregelungen. Verjährung tritt nach altem
Recht auf jeden Fall nach 4 Jahren ein.

Grüsse Günter

Hi Günter,

so ungern ich widerspreche, kann es sein, dass Du da grade Grundsteuer und grunderwerbssteuer durcheinanderwirbelst?

ich zitiere mal aus:

Grundsteuer

http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zo…

„Was wird besteuert?
Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Sie ist eine Realsteuer, bei der die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers fast ausnahmslos außer Betracht bleiben. Bei bebauten Grundstücken gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus geht sie in die Kostenmiete ein.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke). Die Grundsteuer wird den >Realsteuern zugeordnet.
Die Besteuerungsgrundlage ist …“

Was die rückwirkende Abrechnung betrifft, kann ich leider nix beitragen.

Gruß
Michael

Liebe Leute,

weiß jemand von Euch, wie lange der Vermieter die Grundsteuer
für sein Haus und damit die Umlage auf die Wohnung nachfordern
kann ?
Ich bin Mieter und bei mir ist schon 3 Jahre keine Grundsteuer
erhoben worden.
Gruß
Uwe

Hallo ichael,

wenn der Vermieter stets die Nebenkosten abgerechnet hat, kann
er rückwirkend keine Grundsteuer verlangen. Du konntest damit
rechnen - nach Vorlage der jeweiligen Abrechnung - dass nach
der Zahlung oder Rückerstattung von Guthaben keine weiteren
Kosten nachträglich entstehen. Dies gilt nicht für Neubauten,
bei denen die Neuberechnung der Grundsteuer noch nicht erfolgt
ist. Hier gelten Sonderregelungen. Verjährung tritt nach altem
Recht auf jeden Fall nach 4 Jahren ein.

Grüsse Günter

Hi Günter,

so ungern ich widerspreche, kann es sein, dass Du da grade
Grundsteuer und grunderwerbssteuer durcheinanderwirbelst?

Nein, bei dem Hinweis geht es darum, dass zuerst einmal die Grundsteuer auf ein unbebautes Grundstück erhoben wird und überwiegend erst im 2. Jahr nach dessen Bebauung eine Veranlagung erfolgt und höhere Grundsteuern rückwirkend zu erheben sind.

ich zitiere mal aus:

Grundsteuer

http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zo…

"Was wird besteuert?
Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich
auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Sie ist eine
Realsteuer, bei der die persönlichen Verhältnisse des
Eigentümers fast ausnahmslos außer Betracht bleiben. Bei
bebauten Grundstücken gehört die Grundsteuer zu den
Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus geht sie
in die Kostenmiete ein.

Was so auch wieder nicht zutreffend ist. Die Grundsteuer wird getrennt von der Kommune erhoben für bebaute oder unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer wird nicht in die Kostenmiete eingerechnet, sondern wird auch getrennt als Betriebskosten abgerechnet. Die sog. Grunderwerbsteuer dagegen muss bei den Kostenrechnung berücksichtigt werden.

Grüsse Günter

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz
(Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke).
Die Grundsteuer wird den >Realsteuern zugeordnet.
Die Besteuerungsgrundlage ist …"

Was die rückwirkende Abrechnung betrifft, kann ich leider nix
beitragen.

Liebe Leute,

weiß jemand von Euch, wie lange der Vermieter die Grundsteuer
für sein Haus und damit die Umlage auf die Wohnung nachfordern
kann ?
Ich bin Mieter und bei mir ist schon 3 Jahre keine Grundsteuer
erhoben worden.
Gruß
Uwe